Im Betreibungsverfahren wird die Bezahlung einer Geldschuld mit staatlichem Zwang durchgesetzt. Es ist ein komplexes Verfahren, das aus verschiedenen Schritten besteht. Auf unserer Wissensplattform finden Sie alle Details erklärt. Hier ein Überblick:

Zu Beginn: Betreibungsbegehren, Rechtsvorschlag

Gläubiger fragen sich: Lohnt sich betreiben? Wenn ja, leiten sie die Betreibung ein. Mit einem Arrest können sie ihre Forderung absichern.
Schuldner fragen sich: Rechtsvorschlag erheben? Dieser stoppt das Verfahren.

Weiter gehts: Beseitigung des Rechtsvorschlags vom Gericht

Gläubiger können verlangen, dass der Rechtsvorschlags beseitigt wird, je nach vorhandenen Beweismitteln im Rechtsöffnungs- oder Anerkennungsverfahren. Schuldner haben verschiedene Einwendungsmöglichkeiten.
Gewinnt der Gläubiger, so kann er die Fortsetzung der Betreibung verlangen.
Gewinnt der Schuldner, wird der Eintrag im Betreibungsregister gelöscht.
Macht der Gläubiger nichts, kann der Schuldner nach drei Monaten verlangen, dass der Eintrag nicht mehr angezeigt wird.

Zum Schluss: Pfändung oder Konkurs

Je nach Person wird der Schuldner gepfändet oder er geht Konkurs.
Ist nicht genug Geld da für alle Gläubiger, gibt es Verlustscheine.

Stattdessen: Schuldensanierung und Privatkonkurs

Schuldner können versuchen, mit Hilfe einer Schuldenberatungsstelle eine aussergerichtliche Schuldensanierung zu erreichen.
Eine Schuldensanierung ist auch mit Hilfe des Gerichts möglich.
Der letzte Ausweg: Privatkonkurs.

Ausführliche Erläuterungen finden Sie auch in unserem Merkblatt. Die Kosten aller Verfahrensschritte muss der Gläubiger vorschiessen.