Was bedeutet Pensionierung?

Als Pensionierung bezeichnet man den Übertritt vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Üblicherweise, aber nicht zwingend, geschieht dies mit Erreichen des AHV-Alters.

Finanzielle Absicherung

Finanziell abgesichert sind Pensionierte hierzulande durch die drei Säulen des schweizerischen Vorsorgesystems. Wer in den Ruhestand geht, kann in aller Regel nebst einer Rente der staatlichen AHV auch mit Leistungen aus der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers rechnen. Ergänzt werden diese Altersleistungen durch individuelle Ersparnisse aus der sog. 3. Säule. Reichen diese Geldquellen im Alter nicht aus, um den Lebensunterhalt zu sichern, besteht allenfalls ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen.

Pensionierung planen und flexibel gestalten

Trotz dieser Absicherungen ist im Alter mit deutlichen Einkommenseinbussen zu rechnen: Eine frühzeitige Planung des neuen Lebensabschnitts sowie eine Vorsorgeanalyse sind daher ein Muss - das gilt insbesondere auch für Ehepaare und eingetragene Partner. Sie können beispielsweise ein Pensionierungsseminar besuchen, ein Ratgeber-Buch studieren, Finanzfachleute befragen oder mit bereits Pensionierten reden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Rücktritt aus dem Erwerbsleben durchaus auch flexibel gestaltet werden kann. Lesen Sie dazu unsere Infos zum Vorbezug oder Aufschub der AHV-Rente, zur vorzeitigen Pensionierung und zum Thema Weiterarbeiten im AHV-Alter. Falls eine Frühpensionierung nicht freiwillig erfolgt, besteht unter Umständen noch Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.

Beachten Sie: Auch wenn Sie mit Erreichen des AHV-Alters ganz normal in Rente gehen möchten, erfolgt die Pensionierung nicht automatisch: Zum Bezug der AHV-Rente müssen Sie sich rechtzeitig anmelden, und auch der Arbeitgeber und die PK sind entsprechend zu informieren.