Besondere Arbeitsverhältnisse
Rechtsratgeber
GrundlageAngestellte im AHV-Alter
Wer trotz AHV-Alter weiterhin in einem Arbeitsverhältnis steht, hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Arbeitnehmer auch. Punkto Sozialversicherungen gibt es Besonderheiten.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz AHV-Alter weiter arbeiten, sind grundsätzlich Angestellte mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben weiterhin Anspruch auf bezahlte Ferien, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bleiben obligatorisch gegen Unfall versichert. Soll das Arbeitsverhältnis schliesslich beendet werden, sind die Kündigungsfristen einzuhalten, sofern man sich nicht auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung einigt.