Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die trotz AHV-Alter weiter arbeiten, sind grundsätzlich Angestellte mit allen Rechten und Pflichten. Sie haben weiterhin Anspruch auf bezahlte Ferien, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und bleiben obligatorisch gegen Unfall versichert. Soll das Arbeitsverhältnis schliesslich beendet werden, sind die Kündigungsfristen einzuhalten, sofern man sich nicht auf eine einvernehmliche Vertragsauflösung einigt.