Wer einen Vorsorgeauftrag errichtet hat, bewahrt diesen am besten zusammen mit den anderen offiziellen Dokumenten auf. Wichtig ist, dass die Angehörigen den Vorsorgeauftrag finden, wenn sie ihn brauchen. Denn das Original des Vorsorgeauftrags muss zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) gebracht werden, sobald eine Person nicht mehr urteilsfähig ist und vertreten werden muss.