Je nach Gemeinwesen und Vorfall gibt es spezielle Beschwerde- und Ombudsstellen für Polizeiaktionen. Zudem schreibt die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) schweizweit vor, dass gegen Verfügungen und Verfahrenshandlungen der Polizei (z.B. vorläufige Festnahmen oder Hausdurchsuchungen) innert 10 Tagen Beschwerde erhoben werden kann. Beanstanden Sie damit eine Rechtsverweigerung oder -verzögerung sind Sie an keine Frist gebunden.