Administrativverfahren
Rechtsratgeber
GrundlageAusweisentzug durch die Polizei
Zwar dürfen nur die kantonalen Entzugsbehörden Lern- und Führerausweise entziehen. Doch es wäre unsinnig, wenn die Polizei völlig fahrunfähige Lenker machtlos weiterfahren lassen müsste.
Die Polizei muss – z.B. bei Verkehrskontrollen – Personen den Ausweis auf der Stelle abnehmen, wenn diese offensichtlich angetrunken, übermüdet oder aus anderen Gründen fahrunfähig sind – etwa wegen einer Krankheit, wegen Schock nach einem Unfall, wegen der Einnahme von Medikamenten oder Drogen. Wer auf einer privaten Lernfahrt ohne Begleitperson erwischt wird, dem blüht dasselbe Schicksal.