Die Pfandrechte haben den Zweck, eine Forderung zu sichern. Sie sind nebst den Dienstbarkeiten und Grundlasten eine weitere Art von beschränkten dinglichen Rechten, die das ZGB kennt. Hypothek ist im Volksmund ein geläufiges Wort. Aber dass sich dahinter juristisch ein Grundpfand verbirgt, ist weniger bekannt. Das Gesetz kennt zwei Arten von Grundpfandrechten: die Grundpfandverschreibung und den Schuldbrief.