Wem gehört was im Stockwerkeigentum?
Rechtsratgeber
GrundlageDer Aufteilungsplan im Stockwerkeigentum
Der Aufteilungsplan veranschaulicht die Aufteilung des Gebäudes im Stockwerkeigentum: Was zu Sonderrecht und was zu den allgemeinen Teilen gehört, und woran Sondernutzungsrechte bestehen.
Der Aufteilungsplan zeigt, was zu Sonderrecht ausgeschieden wurde, was gemeinschaftliche Teile sind und an welchen gemeinschaftlichen Teilen allenfalls ausschliessliche Nutzungsrechte begründet wurden. Der Plan hält also grafisch fest respektive verdeutlicht, was der Begründungsakt, das Reglement und möglicherweise bestimmte Beschlüsse in Schriftform festlegen.