Die guten ins Töpfchen, die schlechten lieber nicht
Die Pilzsaison hat begonnen. Doch Vorsicht: Wer sich nicht ganz genau in der Pilzkunde auskennt, tut gut daran, seine Funde kontrollieren zu lassen.
aktualisiert am 4. September 2019 - 14:55 Uhr
Pilzliebhaber freuen sich wie jedes Jahr auf die Eröffnung der Pilzsaison. Aber Achtung: Pilze können lebensbedrohliche Wirkstoffe enthalten. Wer sichergehen will, dass sein Pilzgericht nicht das letzte war, tut gut daran, seine Funde zur Kontrolle zu bringen. Die Fachleute in den amtlichen Pilzkontrollen stellen sicher, dass die Freude über den Fund nicht zum Albtraum wird, denn schnell ist ein Pilz mit seinem Doppelgänger verwechselt.
Die Symptome bei Pilzvergiftungen reichen von Erbrechen über Bauchkrämpfe zu Durchfall, Schwindel und Schweissausbrüchen. Hier gilt, sofort einen Arzt oder das nächstgelegene Spital zu konsultieren. Eine weitere Anlaufstelle ist das toxikologische Zentrum. Symptome können auch erst Tage später auftreten. Rasches Handeln kann Leben retten.
Pilze sammeln will gelernt sein: Die Farbe, der Geruch oder die Sporengrösse spielen bei der Bestimmung des Pilzes eine grosse Rolle. Zusätzliche Anhaltspunkte geben seine Nachbarn wie Pflanzen und Bäume sowie die geographische Lage: Flachland, Bergwald oder Hochgebirge? Auch sein Standort gibt Aufschluss über seine Identität: Wächst er an lebendem oder totem Holz, auf Erdboden oder auf anderen Substanzen? Wächst er als Einzelgänger oder in Gesellschaft, büschelig oder in Ringen?
Überlieferte Weisheiten über Giftpilze, die sich zwar als falsch erwiesen haben, sind jedoch nach wie vor im Umlauf: Ob ein Pilz geniessbar ist oder nicht, hat nichts damit zu tun, ob sich ein Silberlöffel im Pilzgericht oder das Pilzfleisch beim Schneiden verfärbt.
Pilzsammler haben zudem Regeln zu befolgen: Je nach kantonalem Reglement gibt es Schonzeiten und maximale Mengenbegrenzungen. Im Kanton Zürich ist es vom Ersten bis Zehnten des Monats untersagt, Pilze zu sammeln. Auch wer mehr als ein Kilogramm pro Person und Tag mitnimmt, verstösst gegen das Gesetz, was mit bis zu 1000 Franken gebüsst werden kann.
Pilzfreunde sind auch aufgerufen, ungeschriebene Regeln zu beachten und der Natur Sorge zu tragen: Von 2956 Pilzarten und Pilzunterarten stehen 937 auf der roten Liste. Davon sind 81 unmittelbar vom Aussterben bedroht, 360 stark gefährdet und 495 verletzlich. 143 Arten befinden sich auf der Vorwarnliste. Gefährdete Pilzarten finden sich in allen Lebensräumen. Deshalb gilt: mit Mass sammeln, unbekannte Pilze stehen lassen und unbekannte, giftige Pilze nicht zertreten.
Pilze sollen möglichst schnell verwertet werden, da sie rasch verderben. Gekochte Pilzgerichte können am folgenden Tag nochmals aufgewärmt werden, sofern sie sofort abgekühlt und im Kühlschrank aufbewahrt wurden. Einmal aufgetaut, nicht wieder einfrieren.
- Zum Sammeln einen Korb verwenden (Plastiksäcke sind ungeeignet).
- Nur bekannte Pilze sammeln.
- Keine durchnässten Pilze mitnehmen.
- Beim Pflücken Pilze sorgfältig ausdrehen und nicht ausreissen.
- Stiele dran lassen, da sie wichtige Erkennungsmerkmale enthalten.
- Gesammelte Pilze bereits im Wald säubern.
- Junge oder alte Pilze stehen lassen. Ebenso giftige oder befallene Pilze.
Bei einem Verdacht auf eine Pilzvergiftung sollte man diese Dinge befolgen:
- Sofort mit dem nächstgelegenen Spital oder einem Arzt Kontakt aufnehmen und die erteilten Weisungen strikte einhalten.
- Bei akuten Vergiftungssymptomen kann in der ganzen Schweiz mittels Sanitätsnotrufnummer 144 eine Ambulanz angefordert werden.
- Bei Bedarf kann Ihnen das Schweizerische Toxikologische Informationszentrum in Zürich Zusatzinformationen über das weitere Vorgehen geben: Notruf 145
- Betroffene Person auf der Seite lagern , zudecken, beobachten und beruhigen.
- Zeitpunkt der letzten Mahlzeit mit Pilzen und des Auftretens der ersten Symptome eruieren.
- Ohne ärztliche Weisung nichts zu essen oder zu trinken geben (weder Wasser, Milch noch alkoholische Getränke).
- Wenn möglich Rüstabfälle, Speisereste oder Erbrochenes sicherstellen. Dieses Material ermöglicht speziell ausgebildeten Pilzexperten das Bestimmen der involvierten Pilze und den Ärzten das Einleiten der angemessenen Behandlung.
Quelle: Vapko
- Pilzkontrolle: Hier finden Sie die nächstgelegene Pilzkontrollstelle in Ihrer Region
- Bestimmungen zum Pilze sammeln: Auf der Webseite der Schweizerischen Vereinigung amtlicher Pilzkontrollorganen findet sich eine Auflistung der kantonalen Pilzschutzverordnungen.
- Pilzvergiftungen: Alle wichtigen Informationen zu Pilzvergiftungen finden sich auf der Webseite von Toxinfo Schweiz.
Die «Pilzspürnasen» bieten rund ums Jahr Kurse und Ausbildungen für Anfänger und Fortgeschrittene an. Die Exkursionen finden meist in der Region Solothurn/Oberaargau statt. Der im Artikel beschriebene Jahreskurs dauert 15 Monate und ist für Anfänger und für Personen mit gutem Vorwissen geeignet. Zur Auswahl stehen 30 bis 40 Kursdaten. Vermittelt werden Kenntnisse über Speise- und Giftpilze sowie die biologischen Grundlagen.
Weitere Infos: www.pilzsammler.ch