Nicht alle AHV- und IV-Rentner können ihren Lebensunterhalt selber bezahlen. Sie erhalten unter bestimmten Umständen Ergänzungsleistungen (EL) Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? . Aber auch das nur beschränkt. So erhält jemand, der allein lebt, maximal 1634 Franken für den Lebensunterhalt und 1210 bis 1370 Franken für das Wohnen. Ein Ehepaar erhält höchstens 2451 Franken Lebensunterhalt und 1460 bis 1620 Franken für die Miete. Zusätzlich werden die Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen übernommen.

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Keine Ergänzungsleistungen für diese Kosten

Mit dem Lebensunterhalt müssen die Betroffenen Lebensmittel, Kleider, Strom, Mobilität, Steuern und sämtliche übrigen Ausgaben bezahlen. Das ist knapp bemessen. Unerwartete Ausgaben können das Budget sprengen. Für viele Kosten gibt es keine zusätzlichen Ergänzungsleistungen, etwa für:

  • Brillen
  • Spitalkostenbeitrag (15 Franken je Tag)
  • höhere Franchise als 300 Franken
  • alternative Therapien und Medikamente, sofern nicht im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versichert
  • Hörgeräte, sofern die Kosten höher sind als der Maximalbetrag der Ergänzungsleistungen
  • Mieten, die höher sind als 1370 Franken für Alleinlebende oder 1620 Franken für Ehepaare (je nach Festsetzung der Region und je nach Bestimmungen des Kantons auch 10 Prozent weniger oder mehr)
  • Parkplatzmieten, sofern sie nicht im Mietvertrag eingeschlossen sind
  • Umzugskosten
  • teure Zahnbehandlungen
  • Kauf und Reparatur von Haushaltsgeräten
  • Ferien und Freizeitaktivitäten
  • behindertengerechte Umbauten

Eine Brille kostet schnell einmal 1000 Franken und mehr. So manche Rentnerin weiss nicht, wie sie solche Optiker-Rechnungen zahlen soll. Oft fehlt EL-Bezügern auch das Geld, um bei einem Umzug eine neue Mietkaution zu hinterlegen Sozialhilfe Bezahlt das Amt die Mietkaution für mich? .

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EL-Bezüger besitzen keine Reserven

Dies kann gemäss Annina Spirig von Pro Senectute dazu führen, dass Senioren in Zahlungsrückstand geraten und sich immer mehr verschulden. Hohe Krankheitskosten seien häufig der Anfang einer Überschuldung. Ein Grossteil der EL-Beziehenden können kaum Rückstellungen bilden.

Bei einem finanziellen Engpass empfiehlt es sich also, möglichst früh Hilfe zu holen. Zuwarten kann verhängnisvoll sein. Je nach Problem kann etwa der Direkthilfe-Fonds «Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)» von Pro Infirmis helfen (siehe Box unten «Zuschüsse beantragen»). Aber nicht nur Behinderte können in Notlagen auf Unterstützung zählen – alle Pro-Werke verfügen über Fonds, die über EL/IV-Gelder gespeist werden. EL-Beziehende und bedürftige Rentner können solche Zuschüsse beantragen. Notlagen können gelindert, spätere Schulden verhindert werden.

Zuschüsse beantragen: Hier erhalten Bedürftige Hilfe
Rechtsratgeber
Mehr zu Ergänzungsleistungen

Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.

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Quelle: Beobachter Edition
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