Wer hilft, zusätzliche Kosten zu decken?
Trotz Ergänzungsleistungen haben viele Rentner zu wenig zum Leben. Was können Betroffene unternehmen?
Nicht alle Personen, die eine AHV- oder IV-Rente erhalten, können ihren Lebensunterhalt selbst bezahlen. Sie erhalten unter bestimmten Umständen Ergänzungsleistungen (EL). Aber auch das nur beschränkt
So erhält jemand, der allein lebt, maximal 1722.50 Franken für den Lebensunterhalt und 1390 bis 1575 Franken für das Wohnen. Ein Ehepaar erhält höchstens 2583.75 Franken Lebensunterhalt und 1680 bis 1860 Franken für die Miete. Zusätzlich werden die Krankenkassenprämien, Selbstbehalte und Franchisen übernommen.
Keine Ergänzungsleistungen für diese Kosten
Mit dem Lebensunterhalt müssen die Betroffenen Lebensmittel, Kleider, Strom, Mobilität, Steuern und sämtliche übrigen Ausgaben bezahlen. Das ist knapp bemessen. Unerwartete Ausgaben können das Budget sprengen. Für viele Kosten gibt es keine zusätzlichen Ergänzungsleistungen, etwa für:
- Brillen
- Spitalkostenbeitrag (15 Franken je Tag)
- höhere Franchise als 300 Franken
- alternative Therapien und Medikamente, sofern nicht im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) versichert
- Hörgeräte, sofern die Kosten höher sind als der Maximalbetrag der Ergänzungsleistungen
- Mieten, die höher sind als 1575 Franken für Alleinlebende oder 1860 Franken für Ehepaare (je nach Festsetzung der Region und je nach Bestimmungen des Kantons auch 10 Prozent weniger oder mehr)
- Parkplatzmieten, sofern sie nicht im Mietvertrag eingeschlossen sind
- Umzugskosten
- teure Zahnbehandlungen
- Kauf und Reparatur von Haushaltsgeräten
- Ferien und Freizeitaktivitäten
- behindertengerechte Umbauten
Eine Brille kostet schnell einmal 1000 Franken und mehr. So manche Rentnerin weiss nicht, wie sie solche Optiker-Rechnungen zahlen soll. Oft fehlt EL-Bezügern auch das Geld, um bei einem Umzug eine neue Mietkaution zu hinterlegen.
EL-Bezüger besitzen keine Reserven
Wenn im Alter plötzlich höhere Krankheitskosten anfallen, ist das für das Budget eine zusätzliche Belastung. Oftmals kann diese sogar dazu führen, dass sich Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen verschulden, weil Rückstellungen so gut wie gar nicht vorhanden sind.
Bei einem finanziellen Engpass empfiehlt es sich also, möglichst früh Hilfe zu holen. Zuwarten kann verhängnisvoll sein. Je nach Problem kann etwa der Direkthilfe-Fonds «Finanzielle Leistungen für Menschen mit Behinderung (FLB)» von Pro Infirmis helfen (siehe unten).
Aber nicht nur Behinderte können in Notlagen auf Unterstützung zählen – alle Pro-Werke verfügen über Fonds, die über EL/IV-Gelder gespeist werden. EL-Beziehende und bedürftige Rentnerinnen sowie Rentner können solche Zuschüsse beantragen. Notlagen können gelindert, spätere Schulden verhindert werden.
Zuschüsse beantragen: Hier erhalten Bedürftige Hilfe
- Pro Infirmis für Menschen mit Behinderung
- Pro Senectute für Menschen im AHV-Alter
- Pro Juventute für Witwen, Waisen und junge Menschen
Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.
- 1Antrag auf Ergänzungsleistungen stellen
- 2EL-Revision: Das hat sich seit 2021 geändert
- 3Wohnrecht / Nutzniessung bei den Ergänzungsleistungen
- 4Erlass der Radio- und TV-Gebühren für EL-Bezüger
- 5Sich gegen einen Entscheid der EL-Behörde wehren
- 6Weitere Zusatzleistungen der Kantone
- 7Ergänzungsleistungen reichen nicht – wo finde ich Hilfe?
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