Steueramt hat kein Ohr für Hundertjährige
Nach dem Umzug ins Pflegeheim versäumt die bald hundertjährige Frida Rimlinger, dass sie die Pflegekosten von den Steuern abziehen könnte. Ihr Sohn hofft auf Kulanz des Steueramts des Kantons Zürich – vergeblich.
Veröffentlicht am 23. September 2019 - 17:56 Uhr
Seit acht Jahrzehnten füllt Frida Rimlinger ihre Steuererklärung pflichtbewusst aus. Daran hat sich auch nichts geändert, als sie 2018 nach einem Sturz ins Pflegeheim ziehen musste. Doch was weder die bald 100-Jährige noch ihr Sohn Marcel Rimlinger, der sie bei der Erklärung unterstützte, wussten: Die Pflegekosten hätte sie von den Steuern abziehen können .
Als ihr Sohn Marcel Rimlinger darauf aufmerksam wurde, war für die Rentnerin sofort klar: Sie musste Einsprache gegen die zu hohe Steuerrechnung erheben. Ihr Sohn tat das für sie und erklärte in einem Brief die Umstände, die zum Versäumnis geführt hatten.
Beim Steueramt des Kantons Zürich warf man nur einen kurzen Blick auf den Brief und konstatierte, die Einsprachefrist sei seit zehn Tagen abgelaufen. Marcel Rimlingers Erklärung brachte nichts. Der Entscheid war kurz und klar: «Auf die Einsprache wird nicht eingetreten.»
«Juristisch gesehen ist das Steueramt im Recht», bestätigt Martin Müller vom Beratungszentrum des Beobachters. Trotzdem findet Marcel Rimlinger, dass das Steueramt hätte kulant sein können. «Ich finde es befremdlich, dass man gar nicht auf die Umstände eingegangen ist.»
Marcel Rimlinger bemängelt auch die unterschiedlichen Standards für Steuerzahler und Steueramt. «Wenn man zu viel abzieht, dann wird das korrigiert. Und bei einer Hundertjährigen könnte das Steueramt ja auch stutzig werden, wenn sie überhaupt keine Pflegekosten geltend macht.»
Roger Keller von der Zürcher Finanzdirektion verteidigt das Vorgehen: «Bei einer verpassten Frist braucht es ausserordentliche Gründe wie einen langen Auslandaufenthalt . Eine Änderung der Steuererklärung ist aber immer möglich, sofern die Schlussrechnung noch nicht vorliegt.» Aber: «Nach der Schlussrechnung kann auch das Steueramt nichts mehr ändern – es sei denn bei Steuerhinterziehung oder völlig ungerechtfertigten Abzügen.» Bei mehr als einer Million Steuererklärungen pro Jahr sei eine systematische Suche nach vergessenen Abzügen unmöglich.
Alle Jahre wieder muss die Steuererklärung ausgefüllt werden. Informieren Sie sich als Mitglied, welche Fristen bei den Steuern gelten, wie viel Alleinstehende sowie Verheiratete an Bundessteuern zahlen und wie man sich gegen eine Steuerveranlagung wehren kann.
3 Kommentare
Es ist ungeheuerlich, was sich diese Staatsbeamten erlauben. Es gibt steuerliche Kulanz und bei einem alten Menschen geht schon oft mal etwas vergessen. Es ist eine Sauerei und diese Beamten bezahlen wir mit unseren Steuern. Wir sollten uns alle solidasieren und uns gemeinsam weigern, die Steuern zu zahlen und natürlich auch keine Verzugsziensen entrichten.
Ich habe mir erlaubt, der Chefin des Steueramtes eine Mail mit der dringenden Bitte zu senden, dass sie Ihre Leute auffordert, diese Unsäglichkeit in Ordnung zu bringen.
Falls jemand ihr das auch schreiben möchte, hier die E-Mail Adresse, die ich gegoogelt habe:
mailto://marin…
Wieso sind Ämter, oder, wie oben beschrieben, die Steuerämter, so beliebt bei der Bevölkerung? Weil sie Sachen entscheiden, die "unmenschlich" sind, auch wenn sie im Recht sind. Hätte ich die "Macht", würde ich die Angestellten dieser Steuerverwaltung für diese Entscheidung "auf die Strasse stellen" = entlassen !!!