Wer zahlt für die gestohlenen Skier?
Als ich im Gipfelrestaurant war, wurden mir draussen die Skier gestohlen. Muss ich diesen Schaden selber tragen?
Veröffentlicht am 14. Februar 2024 - 06:00 Uhr
Das Restaurant haftet nicht, wenn Sie die Skier in der Halterung draussen abgestellt haben. Denn: Die Dinger sind da frei zugänglich, und es könnte sie theoretisch jeder nehmen.
Die Betreiber des Restaurants würden nur dann haften, wenn Sie ihnen die Latten ausdrücklich zur sicheren Aufbewahrung abgegeben hätten, etwa in einem nicht frei zugänglichen Skiraum. Das ist aber eher unüblich.
Sie können den Schaden aber auf jeden Fall Ihrer Hausratversicherung melden . Falls Sie eine Deckung für « einfachen Diebstahl auswärts» eingeschlossen haben, wird man Sie für den Verlust entschädigen. Und zwar zum Neuwert.
Darum ist es wichtig, dass man Quittungen aufbewahrt . Sie müssen der Versicherung bei der Schadenmeldung den Neuwert nämlich belegen können. Falls Ihnen das nicht gelingt, reduziert sich der Wert auf einen Schätzwert. Und der kann weit unter dem Neuwert liegen, wenn Sie Pech haben.
Eine Hausratversicherung schützt gegen die Risiken Feuer, Wasser und Diebstahl – mit der Zusatzversicherung «einfacher Diebstahl auswärts» auch ausserhalb der vier Wände. Beobachter-Mitglieder erfahren, welche Zusätze der Hausratversicherung sich im konkreten Fall lohnen können.
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