Die bürgerliche Mehrheit im Nationalrat will bei denen sparen, die Unterstützung am nötigsten haben. Trotz einem Rekordüberschuss von drei Milliarden Franken bei den Bundesfinanzen.

AHV- und IV-Bezüger, die Ergänzungsleistungen Lebensunterhalt Wer kann Ergänzungsleistungen beantragen? erhalten, sollen schmaler durch. Zugleich bereiten dieselben Politiker noch mehr steuerliche Entlastungen für Firmen vor. 

Das schürt sozialen Unfrieden. Und es erschwert Kompromisse bei grossen Reformen im Sozialbereich, die anstehen. Noch hat es der Ständerat in der Hand, die kurzsichtigen Beschlüsse des Nationalrats zu korrigieren.

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Die Bürgerlichen kümmert offenbar nicht, wie es den Alten und IV-Rentnern tatsächlich geht. So will der Nationalrat, dass bei den Ergänzungsleistungen die Miete nur bis 1100 Franken angerechnet werden kann. Bloss in Zentren und Agglomerationen soll es 100 Franken mehr geben. Und die Kantone sollen die Beiträge wieder um bis zu 10 Prozent kürzen dürfen.

Damit foutiert sich der Nationalrat um die Realität auf dem Wohnungsmarkt Immobilienmarkt Das läuft auf dem Wohnungsmarkt schief . Die Mieten sind allein von 2001 bis 2012 um bis zu 21 Prozent gestiegen, berechnet das Bundesamt für Sozialversicherungen. Seither noch weiter.

Vom Essen absparen

Bereits 2012 konnten nur noch 50 bis 72 Prozent der Bezüger von Ergänzungsleistungen ihre Wohnung aus dem dafür vorgesehenen Betrag bezahlen. Die anderen sparen sich den Rest vom Lebensunterhalt ab, beim Essen, bei Versicherungen oder bei der wichtigen Pflege von sozialen Beziehungen.

Der Bundesrat wollte in seiner Botschaft von 2014 die Mietbeiträge nicht etwa einfrieren, sondern auf 1370 Franken für Einzelpersonen und 1960 Franken für eine vierköpfige Familie erhöhen. So wollte er die Beiträge wenigstens der Teuerung seit 2001 anpassen. Denn seit damals sind die Mietzinsansätze für Bezüger von Ergänzungsleistungen unverändert geblieben.

Auch die Unterstützung für Kinder will der Nationalrat kürzen, von 10'080 auf 7080 Franken jährlich. Macht pro Monat noch 590 Franken. Das reicht nicht mal, um eine Kita zu finanzieren Kindertagesstätten Eine Kita ist kein Kinderspiel , damit ein IV-Rentner die Chance bekäme, trotz seiner eingeschränkten Arbeitsfähigkeit doch noch etwas dazuzuverdienen.

 

«Diese Politiker kümmert offenbar nicht, wie es Senioren und IV-Rentnern geht.»

Anita Hubert ist Fachfrau für Sozialversicherungen beim Beobachter.

 

Aber vielleicht will der Nationalrat ja gar nicht, dass IV-Rentner sich um ein Einkommen bemühen. Warum sonst will er die Einnahmen eines Partners vollständig anrechnen? Eine Familie hätte so trotz Verdienst weniger in der Kasse als ohne. Denn ein Lohneinkommen muss anders als Ergänzungsleistungen voll versteuert werden. Das bringt wenig Motivation, sich um einen Job zu bemühen.

Nicht alles ist schlecht an der Gesetzesrevision. So sollen künftig nur noch Rentner Ergänzungsleistungen erhalten, die ein Vermögen unter 100'000 Franken haben. Vernünftig – denn es kann nicht das Ziel sein, das Erbe der nächsten Generation abzusichern. 

Es scheint auch plausibel, Rentnern, die ihr ganzes Pensionskassengeld bezogen und verbraucht haben, die Ergänzungsleistungen lebenslang um 10 Prozent zu kürzen. Doch die nationalrätliche Version davon ist nicht durchdacht – sie klärt nicht, wie viel man ungestraft verbrauchen darf. Es kann nicht sein, dass jemand, der nur ein paar tausend Franken aus der Pensionskasse bezieht, gleich eine lebenslange Kürzung hinnehmen muss. Das würde viele Rentner in die Sozialhilfe drängen AHV Statt Sozialhilfe früher Rente beziehen? .

Die Revision nach dem Gusto des Nationalrats ist eine reine Sparvorlage. Der eigentliche Zweck der Ergänzungsleistungen ist vergessen gegangen: Gemäss Bundesverfassung sollen die AHV- und IV-Renten das Existenzminimum Existenzminimum Was muss zum Leben reichen? decken. Weil das mit den heutigen Renten (minimal 1175, maximal 2350 Franken) nicht mehr möglich ist, wurden die Ergänzungsleistungen erst geschaffen. Seit über 50 Jahren sind sie ein probates Mittel, das dazu dient, dass Rentner ein anständiges Leben führen können. Das darf nicht einer kurzsichtigen Sparübung geopfert werden. 

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Um Ergänzungsleistungen (EL) zu beziehen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beim Beobachter erfahren Mitglieder nicht nur, welche das sind, sondern führt auch mit Fallbeispielen auf, welche Auswirkungen eine Hausübertragung hat und welche Rechtsmittel bei einem negativen Entscheid offenstehen.