Nein, generell dazu verpflichtet sind nur sehr grosse - und damit ziemlich wenige - Vereine: Nur ein Verein, der in zwei Geschäftsjahren nacheinander zwei der folgenden Grössen überschreitet, muss zwingend eine Revisionsstelle einsetzen:

 

  • der Verein weist eine Bilanzsumme von mehr als 10 Millionen Franken auf;
  • sein Umsatzerlös beträgt über 20 Millionen Franken;
  • er hat mehr als 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.
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Eintrag ins Handelsregister

Damit trifft die Regelung vorwiegend Vereine, die ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Ein revisionspflichtiger Verein muss auch im Handelsregister eingetragen werden. Diese Pflicht besteht ansonsten nur für die obengenannten Vereine mit kaufmännischem Gewerbe. Für alle andern ist der Eintrag freiwillig.

Erfüllt Ihr Verein die genannten Voraussetzungen nicht, braucht er nach Gesetz keine Revisionsstelle. Selbstverständlich steht es ihm aber frei, trotzdem eine solche in den Statuten vorzusehen.

Für einen grundsätzlich nicht zur Revision verpflichteten Verein kann eine solche Pflicht entstehen, wenn ein Vereinsmitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, eine Revision verlangt. Für diesen Fall reicht dann aber eine eingeschränkte Prüfung.

Für den genauen Umfang der Prüfung verweist das Vereinsrecht auf das Aktienrecht. Dort wird in den Artikeln 728 bis 731a des Obligationenrechts der vorausgesetzte Umfang der ordentlichen sowie der eingeschränkten Revision umschrieben.

Ein Verein, der revisionspflichtig ist - egal, ob ordentlich oder eingeschränkt -, muss einen zugelassenen Revisionsexperten einsetzen. Die genauen Anforderungen an diese Person regelt das Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren.

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Auch wenn es für eine Vereinsgründung nicht viel braucht, gilt es, einige Formalitäten zu beachten. Beobachter-Mitglieder erfahren alles rund ums Vereinsleben, welche Gesetzesbestimmungen zwingend in den Statuten verankert sein müssen und wie Konflikte im Verein am besten gelöst werden.