Das Internet ist voll mit pornografischen Inhalten. Gemäss Studien sind mehr als ein Drittel aller Web-Inhalte Pornografie. Doch nicht alles ist legal, weshalb sich ein Blick auf die Rechtslage lohnt. Denn wer sich auskennt, kann sich davor schützen, durch unbedachtes Surfen ungewollt straffällig zu werden. Also: Wann beginnt die Straftat, wie geht die Polizei vor und mit welchen Strafen muss gerechnet werden?

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Wer Kinderpornos anschaut, schafft so einen Markt für Kinderpornografie und leistet einem Sexualdelikt an einem Kind Vorschub. Deshalb bestraft das Gesetz nicht nur, wer das Material herstellt und damit handelt, sondern auch, wer es besitzt und konsumiert. Der Download, der mit einem Mausklick auf die Datei eingeleitet wird, wird bereits als Herstellung von solch illegaler Pornografie betrachtet. Das Herunterladen von einem Server im Ausland gilt gar als Einfuhr.

Strafbare Bilder im Whatsapp-Chat

Gefährlich sind Apps, die erhaltene Dateien automatisch speichern. Das ist etwa bei Whatsapp der Fall. Das heisst: Wenn in irgendeinem Chat Spam auf Facebook Wie kann man lästige Sexanfragen abstellen? ein kinderpornografisches Bild geteilt wird, wird dies letztlich im Bilderordner auf dem Handy abgespeichert. Wer das merkt und die Bilder nicht löscht, macht sich strafbar. Straffrei bleibt – mangels Vorsatz – nur, wer gar nicht um die Fotos weiss und sie auch nicht besitzen will. Übrigens: Das Speichern kann in den Einstellungen ausgeschaltet werden.

Die Strafen sind hoch: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe droht demjenigen, der pornografische Inhalte besitzt, die sexuelle Handlungen mit minderjährigen Personen beinhalten. Dabei genügt es, wenn erkennbar ist, dass eine unter 18-jährige Person bei der Darstellung mitwirkt, die sexuelle Handlungen zeigt. Wer solche Inhalte bloss konsumiert, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Auch Bilder von Comic-Figuren sind verboten

Verboten sind übrigens nicht nur Pornos, die reale Menschen unter 18 Jahren zeigen. Auch der virtuelle, also nicht tatsächliche Kindesmissbrauch gilt als harte Pornografie. Das können etwa Comics oder Computerspiele sein, die sexuelle Handlungen mit Kindern abbilden. Wer solches Material besitzt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wer es konsumiert, mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe.

Die Polizei ermittelt mit modernsten Mitteln und mit Unterstützung der Provider. Sogenannte Cybercops sind präsent in Tauschbörsen oder Chatrooms. Sie können den Computer eines Verdächtigen identifizieren und fahnden vor allem nach Leuten, die sexuelle Straftaten gegen Kinder begehen. Verdächtige müssen mit Befragungen und Hausdurchsuchungen durch die Polizei rechnen – und damit, dass der Computer oder das Handy sichergestellt wird. Die Polizei arbeitet grenzüberschreitend und gibt Fälle an die zuständigen Kantone oder Länder weiter.

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Wer im Internet surft, sollte sich der Gefahren bewusst sein. Umso mehr, wenn die eigenen Kinder auf Social Media & Co. unterwegs sind. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie sich vor Spam-Mails schützen und welche präventive Massnahmen sie veranlassen können, damit sie erst gar nicht von Werbemails belästigt werden.

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Norina Meyer, Redaktorin
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