Es kratzt im Rachen, die Beine sind schwer, die Nase beginnt zu laufen. Einen Moment lang hofft man noch, entkommen zu können. Spätestens aber wenn man am nächsten Tag von einem Hustenanfall geweckt wird und der Pyjama durchgeschwitzt ist, wird klar: Man muss sich krankmelden, im Bett verkriechen und auskurieren.

Drei- bis viermal jährlich erkranken Erwachsene in der Schweiz im Schnitt an einer Erkältung. Im Vergleich dazu ist die echte Grippe deutlich seltener. Jährlich werden ihretwegen dennoch bis zu 275'000 Arztkonsultationen registriert. «Wenn Kleinkinder oder ältere Menschen erkranken, ist es empfehlenswert, einen Arzt aufzusuchen», so Jürg Schlup, Präsident der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH). Zwingend zum Arzt sollten bei einer Grippe zudem Patienten mit besonderen Risikofaktoren wie chronischen Herz-, Atemwegs- und Kreislauferkrankungen oder einem geschwächten Immunsystem.

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Lebensgefahr im Wartezimmer

In vielen anderen Fällen ist ein Arztbesuch aus medizinischer Sicht jedoch unnötig. «Bei einer Erkältung braucht es in der Regel keinen Arzt, sondern gute symptomatische Hausmittel oder Medikamente – oder beides», sagt Eva Kaiser, Vorstandsmitglied des Verbands Haus- und Kinderärzte Schweiz. Selbst bei einer Grippe sei ein Arztbesuch medizinisch gesehen nicht zwingend. «Solange der Patient seine Symptome gut im Griff hat und weiss, welche Medikamente er wie einsetzt, ist eine ärztliche Konsultation nicht nötig.» 

Vielfach treibt aber der Umstand, dass der Arbeitgeber ein Arztzeugnis verlangt, Kranke in die vollen Wartezimmer. Gerade wenn man Fieber hat, ist man hoch ansteckend. Sich dann zum Arzt zu schleppen ist nicht nur eine Tortur und treibt die Gesundheitskosten in die Höhe, es stellt auch eine Gefahr für andere dar. «In Wartezonen können sich Patienten aufhalten, für die eine Grippe lebensbedrohlich sein kann», so Kaiser.

Karenztage: Bei Krankheit weder Lohn noch Krankentaggeld

«In vielen Firmen wird ein Arztzeugnis ab dem dritten oder sogar erst nach dem fünften Krankheitstag verlangt. Das scheint ein vernünftiger Weg zwischen Vertrauen und geregelten Abläufen», findet Christine Michel, Fachsekretärin Gesundheitsschutz bei der Gewerkschaft Unia. Es könne auch für die Betroffenen entlastend sein, wenn eine Fachmeinung ihren Zustand bestätige. Die Expertin findet Vorgaben bedenklich, die Mitarbeiter verpflichten, schon ab dem ersten oder zweiten Tag ein Arztzeugnis vorzulegen. «Dadurch wird möglicherweise der Druck erhöht, krank zur Arbeit zu erscheinen, um nicht wegen einer Bagatellerkrankung einen Arzt aufsuchen zu müssen.» 

Noch stärker dürften allerdings Regelungen über Karenztage Erkrankte unter Druck setzen: In verschiedenen Branchen ist es üblich, dass Angestellte für die ersten Krankheitstage weder Lohn noch Krankentaggeld erhalten. Gesetzlich ist das dann zulässig, wenn den Mitarbeitern in anderen Punkten mehr geboten wird als das vorgeschriebene Minimum und das Gesamtpaket somit «mindestens gleichwertig» ist.

«Der Arbeitnehmer sollte mit dem Arbeitgeber besprechen, ab wann ein Zeugnis benötigt wird.»

Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband

Arztzeugnis per Ferndiagnose

Ein Zeugnis per E-Mail und ohne Arztbesuch ist seit 2014 beim Telemedizin-Zentrum Medgate möglich. Rund 130 Zeugnisse pro Woche werden so ausgestellt. «Weil der Arztbesuch entfällt, können Kosten gespart und die potenzielle Ansteckungsgefahr reduziert werden», erklärt Sprecherin Ariane Oberer. Die Zeugnisse würden nach strengen Richtlinien ausgestellt. Zudem würden per Telefon maximal drei Arbeitsunfähigkeitstage bescheinigt. «Bei Bedarf kann das Zeugnis am dritten Tag einmalig um zwei weitere Tage verlängert werden», so Oberer. FMH-Präsident Jürg Schlup sagt dazu: «Eine telemedizinische Beratung ist grundsätzlich eine gute Alternative für risikoarme Situationen.»

Kritischer sieht das die Arbeitgeberseite: «Zuerst sollte der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber besprechen, ob und ab wann ein Arztzeugnis benötigt wird. Bei Bagatellen braucht es häufig gar kein Zeugnis, so dass sich ein Anruf bei Medgate erübrigt. Bei längeren Absenzen ist es hingegen sinnvoll, einen Arzt aufzusuchen und ein Zeugnis ausstellen zu lassen», erklärt Daniella Lützelschwab, Ressortleiterin Arbeitsmarkt und Arbeitsrecht beim Arbeitgeberverband. 

«Der Arbeitgeber soll zahlen»

Noch deutlichere Worte findet Hausärztin Kaiser: «Das Angebot ist Unsinn. Mit einem ärztlichen Zeugnis bescheinigt man die Arbeitsunfähigkeit eines Patienten. Ich muss mir Sicherheit verschaffen, dass dies auch wirklich so ist.» Nur in seltenen Fällen, in denen einem der Patient bekannt sei, reiche auch einmal eine telefonische Konsultation aus.

Medgate-Sprecherin Oberer kontert: «Auch in einer Arztpraxis sind Ärzte von der Symptomschilderung der Patienten abhängig. Bei Zweifeln an der Seriosität überweisen wir zu einer physischen Arztkonsultation. Grundsätzlich ist Missbrauch aber nie ganz ausgeschlossen – auch nicht in einer Praxis.» 

Vetrauen ist kein schlechter Wegleiter

Hausärztin Kaiser geht noch einen Schritt weiter: «Die Kosten, die entstehen, weil der Arbeitgeber ein Papier braucht, statt den Angaben des Mitarbeiters zu vertrauen, sollten dem Arbeitgeber belastet werden.» Der Schweizerische Arbeitgeberverband ist entschieden anderer Meinung. «Wenn ein Arbeitnehmer verhindert ist und trotzdem Lohnanspruch geltend machen will, liegt die Beweispflicht bei ihm», so Lützelschwab. Manchen Arbeitgebern reiche ein Telefonanruf aus. 

Tatsächlich dürfte Vertrauen kein schlechter Wegleiter sein. In einer Studie der Fachhochschule Nordwestschweiz stellte sich heraus, dass fast die Hälfte der Befragten im Jahr 2014 irgendwann krank zur Arbeit erschienen ist. Jeder Zehnte gab sogar an, dies mehr als zehn Tage getan zu haben. Dies deckt sich mit den Erfahrungen von Hausärztin Kaiser: «Nur in sehr seltenen Fällen verlangen Patienten von mir, länger krankgeschrieben zu werden, als ich es aus medizinischer Sicht anordnen würde.»

Arztzeugnis: Das gilt im Job

Ab wann ist ein Arztzeugnis nötig?

Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit verhindert sind, müssen die Arbeitsunfähigkeit beweisen. Übliches Beweismittel ist ein Arztzeugnis. Ab wann dieses beizubringen ist, bestimmt der Arbeitgeber.

Wer trägt die Kosten für ein Arztzeugnis?

Da der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, muss er die Kosten übernehmen.

Muss der Arbeitgeber ein rückwirkendes Arztzeugnis akzeptieren?

Wenn der Arzt die Arbeitsunfähigkeit auch im Nachhinein noch beurteilen kann: ja. Dies kann etwa der Fall sein, wenn der Patient während der Erkrankung in ärztlicher Behandlung war.

Was gilt, wenn der Arbeitgeber ein Arztzeugnis ablehnt?

Einem ärztlichen Zeugnis kommt laut Bundesgericht kein absoluter Beweiswert zu. Ein Arbeitgeber kann seinen Wert in Frage stellen, wenn sich etwa aus dem Verhalten des Angestellten ergibt, dass er gar nicht arbeitsunfähig ist. Falls ein begründeter Verdacht auf ein Gefälligkeitszeugnis besteht, kann der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf seine Kosten zu einem Vertrauensarzt schicken. Auch dieser untersteht dem Arztgeheimnis und darf sich lediglich zur Arbeitsfähigkeit der betreffenden Person äussern und nicht zur Art der Erkrankung. In Streitfällen liegt der Entscheid beim Gericht.

Bekommt man frei, wenn das Kind krank ist?

Wenn ein Kind krank ist, kann der Vater oder die Mutter bis zu drei Tage der Arbeit fernbleiben. Die Regelung gilt pro Fall. Folglich zählen jede neue Erkrankung und jedes Kind einzeln. Dafür muss ein Arztzeugnis vorliegen. Die Regelung gilt zudem nur für Kinder bis 15.

Autorin: Alexandra Kaiser

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