Habe ich einen Anspruch?
Frage: Ich leide an einer schweren Krankheit. Deshalb werde ich bei der Arbeit länger ausfallen. Bekomme ich weiterhin Lohn? Und wenn ja, wie lange?
Veröffentlicht am 17. Januar 2017 - 14:13 Uhr,
aktualisiert am 29. Oktober 2019 - 14:51 Uhr
Sie erhalten den Lohn weiterhin, sofern Sie schon länger als drei Monate dort arbeiten oder einen befristeten Arbeitsvertrag über mehr als drei Monate fest abgeschlossen haben.
Konkret heisst das: Im ersten Dienstjahr muss der Arbeitgeber den Lohn für drei Wochen weiterzahlen. Danach schreibt das Gesetz bloss die Lohnfortzahlung für «eine angemessene, längere Dauer» vor. Das ist sehr vage, darum haben die Gerichte Skalen entworfen. Heute wenden die kantonalen Gerichte entweder die Berner, die Zürcher oder die Basler Skala an. Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung bei Krankheit hängt also auch davon ab, wo Sie arbeiten.
Wenn im Arbeitsvertrag eine andere Abmachung steht, ist das erlaubt – und geht der gesetzlichen Vorschrift vor, solange die Lösung mindestens gleichwertig für Sie ist. Solche Abmachungen werden meist getroffen, wenn der Arbeitgeber eine freiwillige Krankentaggeldversicherung
abschliesst. Wie lange und wie viel die Versicherung dann zahlt, hängt von deren Reglement ab.
Bei einer Krankheit oder einem Unfall haben Arbeitnehmende Rechte und Pflichten. Wie lange erhält man bei Arbeitsunfähigkeit noch den Lohn? Darf die Chefin einfach kündigen? Was darf man mit einem Arztzeugnis noch in der Freizeit tun? Mit einem Beobachter-Abo erhalten Sie Antworten auf diese und weitere Fragen.