So weichen AGB vom Gesetz ab
In vielen Bereichen können die gesetzlichen Regelungen durch AGB geändert und eingeschränkt werden. Wenn AGB bei Vertragsabschluss – auch stillschweigend – akzeptiert werden, haben sie Vorrang vor den gesetzlichen Regeln und sind verbindlich.
aktualisiert am 23. April 2018 - 16:20 Uhr
So steht es oft in den AGB
Bei Mängeln hat der Kunde seinen Garantieanspruch direkt beim Hersteller einzufordern.
Das sagt das Gesetz
Der Verkäufer haftet für zugesicherte Eigenschaften und dafür, dass die Ware keine Mängel hat.
So steht es oft in den AGB
Ein Lieferverzug berechtigt nicht zur Annullierung des Auftrags. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Das sagt das Gesetz
Bei verspäteter Lieferung kann der Kunde eine angemessene Nachfrist setzen. Trifft die Lieferung auch bis zu dieser Frist nicht ein, kann der Kunde zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz verlangen.
Wird die Lieferung hinausgeschoben, können Beobachter-Mitglieder mit unserem Musterbrief dem Verkäufer eine letzte Nachfrist setzen.
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Regelmässig prangert die Stiftung für Konsumentenschutz und die Fédération romande des consommateurs zusammen mit dem Beobachter konsumentenunfreundliche AGB an. Sehen Sie, welche Firmen mit ihrem Kleingedruckten negativ aufgefallen sind.
So steht es oft in den AGB
Im Garantiefall wird die Ware nach Ermessen des Verkäufers kostenlos repariert oder ausgetauscht.
Das sagt das Gesetz
Bei Mängeln kann der Käufer wählen: Er kann den Kauf rückgängig machen, eine Preisminderung verlangen oder einen Ersatz.
Ist ein gekaufter Gegenstand mangelhaft, können sich Beobachter-Mitglieder mit unserem Musterbrief an den Verkäufer mit der Forderung um Ersatz wenden.
So steht es oft in den AGB
Bei verspäteter Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, zehn Prozent Verzugszins zu verlangen.
Das sagt das Gesetz
Bei Zahlungsverzug hat der Schuldner fünf Prozent Verzugszins zu zahlen.
So steht es oft in den AGB
Bei Zahlungsverzug verlangen wir 50 Franken Mahnkosten zuzüglich weiterer Inkassokosten.
Das sagt das Gesetz
Das Gesetz kennt keine Mahngebühren, und Inkassokosten gehen nicht zulasten des Schuldners.
Gemäss Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz sind Schuldner nicht verpflichtet, einen Verzugsschaden zu zahlen. Beobachter-Mitglieder wehren sich mit unserem Musterbrief.