Staatsanwältin schützt Abzocker
Für die Staatsanwaltschaft Solothurn sind 4300 Franken für eine simple Rohrreinigung kein Wucher. Anzeigen von geschröpften Kunden verfolgt sie nicht.
Veröffentlicht am 14. April 2020 - 14:58 Uhr
Der Ablauf in der Waschküche war verstopft, die Zeit drängte, das Wasser stieg immer höher. In seiner Verzweiflung googelte Bruno Rieser aus Hochwald nach dem Stichwort «Rohrmax» und rief die erste Nummer an, die er in der Trefferliste fand. Man versprach ihm rasche Hilfe und machte ihn darauf aufmerksam, dass er die voraussichtlich 1000 Franken, die die Rohrreinigung kosten würde, bar oder per Kreditkarte bezahlen müsse.
Zwei Besuche von angeblichen Rohrreinigungsspezialisten später war Riesers Abfluss zwar wieder frei, sein Konto aber um 4288 Franken und 55 Rappen leichter.
Erst als die beiden Monteure längst abgefahren waren, realisierte Rieser, dass er in der Eile nicht bei der Firma Rohrmax gelandet war, sondern bei der Craftsmen & Services AG. Zurzeit tritt sie unter der Adresse www.rohrservice24.ch auf und ist schon mehrfach durch exorbitante Preise negativ aufgefallen. Mit der schweizweit tätigen Firma Rohrmax hat die Craftsmen & Services AG nichts zu tun.
Rieser reichte gegen Craftsmen & Services Strafanzeige wegen Wucher und Betrug ein. Fast gleichzeitig tat dies eine weitere von der Firma getäuschte Kundin. Nun hat jedoch die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Sie wird die beiden Anzeigen nicht weiter untersuchen und folglich auch keine Anklage erheben.
Die Begründung ist ein Schlag ins Gesicht der geschröpften Kunden. In Riesers Fall habe – trotz überschwemmter Waschküche – keine Notlage bestanden, urteilte die zuständige Staatsanwältin. Auch eine Abhängigkeit von den Handwerkern, eine Unerfahrenheit oder eine Schwäche im Urteilsvermögen – allesamt Punkte, die beim Straftatbestand des Wuchers erfüllt sein müssen – vermochte sie nicht zu erkennen. Rieser hätte «mit einem Mindestmass an Aufmerksamkeit und ohne weiteres einen anderen Notfalldienst engagieren können».
Auch einen Betrug konnte die Staatsanwältin nicht feststellen. «Die Mitarbeiter von Craftsmen & Services bauten kein Lügengebäude auf und hielten den Geschädigten nicht davon ab, zu überprüfen, ob sie von der Firma Rohrmax waren», heisst es in der Nichtanhandnahmeverfügung.
Wenn kein Lügengebäude, dann immerhin eine fragwürdige Fassade. Denn die Craftsmen & Services AG findet sich nicht nur im Impressum der Website rohrservice24.ch, sondern auch bei anderen Websites, unter anderem für Schlüsseldienste und Sanitärdienstleistungen. Die Namen der Websites wechseln, diejenigen der Firma ebenso. Sie hiess auch schon 0-24 Craftsmen & Services AG, dann kurzzeitig Security Doors AG und nun Craftsmen & Services AG.
Geschäftsführer sind meist deutsche Handwerker, die alle immer wieder an derselben Adresse wohnen. Der Firmensitz wiederum befindet sich – Zufall oder nicht – immer wieder an einer Adresse, an der auch die stets gleiche Zürcher Anwaltskanzlei residiert. Auch die Klagen von Kundinnen und Kunden der Dienstleister gleichen sich seit Jahren: Es geht um schlecht ausgeführte Arbeiten und überteuerte Rechnungen , die in bar oder per Kreditkarte bezahlt werden müssen.
Die Rohrmax AG hat nun gegen die Craftsmen & Services AG beim Zürcher Handelsgericht eine Klage wegen der Verwendung des Namens Rohrmax eingereicht. Zudem ist bei der Staatsanwaltschaft Winterthur ein Verfahren gegen die Firma hängig. Man sehe diesem Verfahren «gelassen entgegen», schreibt Eduard Risling, momentaner Verwaltungsratspräsident der Craftsmen & Services AG, in einer Mail an den Beobachter. Klagen von Kunden wegen überrissener Preise seien für ihn «nicht nachvollziehbar».
Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Kleine Reparaturen im Mietrecht», welche Arbeiten in der Wohnung Mieter selber ausführen und wie viel sie an den Kosten für den sogenannten «kleinen Unterhalt» beitragen müssen.
8 Kommentare
Wir sind ein kleines Malatelier für Kinder. Da die Arbeit geschätzterweise nur klein war, habe ich explizit nach einem Handwerker aus der Gegend gesucht und bin leider auch an diese abzocker Firma geraten. Der Handwerker kam eine Woche später als abgemacht. Sein Auto war kaputtgegangen. Während die Kinder am Zeichnen waren, hat er mich über die Kosten informiert. Samstagszuschlag usw. und ich müsse sofort bar oder mit Kreditkarte zahlen. Die Arbeit hätte zwei, drei Minuten gedauert. Die Kosten von 535 CHF musste ich sofort mit meiner Kreditkarte bezahlen. Ich fand es zu teuer, wollte jedoch eine mögliche Eskalation vermeinden. Nach meiner Recherche hat sich gezeigt, diese Firma Craftsmen AG 👎🏻 ist eine sehr unseriöse Firma. Die Bewertungen sind manipuliert, nach einer schlechten Bewertung folgt immer eine TOP Bewertung.
Kennt man ja. Die Justiz schützt solche Gauner! Die Kleinen sind die Trottel. Solch "potente" Firmen und Leute sind halt besser angesehen.
"Wo ein Häfeli, ist auch ein Deckeli" - der Rechtsstaat Schweiz rutscht allmählich in ein patriarchisches Verhalten ab. "Wer hat, dem wird gegeben" - ähnlich der Politik verliert die Justiz den Kontakt zum einfachen Volk!
Wenn man Rohrmax bei Google eingibt, dann erscheinen verschiedene Rohrreinigungsfirmen, wie zu erwarten. Es erscheint aber auch etwas weiter unten die Website der richtigen Rohrmax AG. Dort hat es sogar eine 24h-Notfallnummer. Der richterliche Betrugsfreispruch mag emotional überraschen, ja empören, er ist aber juristisch vertretbar, leider, denn für Betrug braucht es eine Arglist, die es dem Betroffenen unmöglich macht, diesen zu erkennen. So ist die Rechtsprechung hierzulande seit Langem.