Fake-SMS droht mit Sperrung des Twint-Kontos
Erfahren Sie hier laufend aktualisiert, wo Gefahren für Konsumentinnen und Konsumenten lauern und auf welche Betrugsmaschen Sie nicht hereinfallen sollten.
Veröffentlicht am 29. November 2024 - 17:44 Uhr
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Aktuelle Warnungen im November
Twint gesperrt: SMS ist ein Fake
Cyberkriminelle versenden betrügerische Phishing-SMS im Namen von Twint. Darin fordern sie zur Kontaktaufnahme via Whatsapp auf, um die vermeintliche Sperre des Twint-Kontos zu verhindern, wie Cybercrimepolice.ch berichtet.
Tatsächlich zielen die Betrüger darauf ab, persönliche Informationen und Bankdaten der Empfänger zu erlangen. Der Whatsapp-Link führt nicht zu Twint, sondern zu einem Whatsapp-Bot, der Betroffene auffordert, mit einem «Kundendienstmitarbeiter» zu plaudern und persönliche Daten auf der manipulierten Website einzugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die SMS. Falls Sie die Daten bereits weitergegeben haben, informieren Sie Ihr Finanzinstitut, ändern Sie die Passwörter und lassen Sie die betroffenen Kredit-/Debitkarten sperren. (29.11.2024)
Klettersteigset kann zu tödlichem Absturz führen
Die Firma Edelrid ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung gewisse Klettersteigsets zurück. Es handelt sich um den Typ «Cable Comfort Tri» mit der Artikelnummer 74370 000 219 0. Die Metallkomponenten des Dreifachwirbels können Festigkeitsschwankungen aufweisen. Im schlimmsten Fall könnten Anwenderinnen und Anwender abstürzen – mit tödlichen Folgen.
Betroffen sind alle ausgelieferten Sets bis zur Charge Y-2024-0364. Klettersteigsets ab der Charge Y-2024-0384 sind nicht betroffen.
Tipp: Benutzen Sie das Klettersteigset per sofort nicht mehr. Schicken Sie es zur Überprüfung an Edelrid zurück. Unter dem Link oben finden Sie weitere Informationen zur Abwicklung sowie ein Einsendeformular. (29.11.2024)
Möchten Sie stets informiert werden, wenn wir neue Produktrückrufe melden oder vor aktuellen Betrugsmaschen warnen? In der Beobachter-App können Sie «Mitteilungen» der Konsum-Warnliste als Push abonnieren.
Gefährliche Kinderwagen
Bei gewissen Yoyo-Kinderwagen besteht die Gefahr, dass sich die Feststellbremse von selbst löst. Hersteller Stokke und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU rufen die Wagen deswegen zurück. Betroffen sind Produkte mit Seriennummern, die mit «142AA» beginnen und deren Seriennummern kleiner als «0062239» sind.
Tipp: Die Seriennummer befindet sich auf dem Etikett in der Nähe des Korbs auf der linken Seite des Kinderwagens. Sollte Ihr Kinderwagen betroffen sein, verwenden Sie ihn ab sofort nicht mehr. Für einen kostenlosen Ersatzkinderwagen kann man sich auf dem Stokke-Rückrufportal registrieren. (19.11.2024)
Schadsoftware statt Unwetter-App
Derzeit kursieren physische Briefe, die angeblich vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie stammen. Es handelt sich um Fälschungen, die von Betrügern verschickt werden, warnt das Bundesamt für Bevölkerungssschutz.
In den Schreiben wird dazu aufgefordert, eine neue Unwetter-App zu installieren. Allerdings führt der abgebildete QR-Code nicht zu dieser fiktiven App, sondern zum Download der Schadsoftware. Einmal auf dem Handy installiert, versucht sie, geschützte Daten herunterzuladen, etwa von Banking-Apps. Betroffen sind nur Mobiltelefone mit Android-Betriebssystem.
Tipp: Melden Sie den Brief per Meldeformular ans Bundesamt für Cybersicherheit und vernichten Sie ihn anschliessend. Sollten Sie die App bereits heruntergeladen haben, setzen Sie das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurück. (19.11.2024)
Betrugsversuch im Namen des Strassenverkehrsamts
Leser meldeten dem «St. Galler Tagblatt», das zur CH-Media-Gruppe gehört, dass derzeit viele Leute per SMS angeblich vom Strassenverkehrsamt aufgefordert werden, eine offene Busse zu bezahlen. Bei der Nachricht handelt es sich aber um einen Betrugsversuch, mit dem die Täter an Kreditkartendaten gelangen wollen. Das Strassenverkehrsamt St. Gallen sagt auf Anfrage der Zeitung, dass die Nachricht nicht von ihm stammt, man versende keine Bussenforderungen per SMS.
Tipp: Die Kantonspolizei St. Gallen rät, den Link in der Nachricht nicht anzuklicken, die Nummer des Absenders zu blockieren und die Nachricht zu löschen. Zudem rät sie, den Betrugsversuch ans Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) zu melden. (15.11.2024)
Migros warnt: Nicht deklarierte Haselnüsse im Zitronenjoghurt
Die Migros hat das Kantonale Laboratorium Zürich und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen darüber informiert, dass im M-Classic-Joghurt Zitrone nicht deklarierte Haselnüsse enthalten sind. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt Allergikerinnen und Allergikern, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. Die Migros hat das Joghurt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. (14.11.2024)
Phishing: Achtung vor gefälschten Mails von Digitec zu nicht abgeholten Paketen
Betrüger versenden aktuell vermehrt gefälschte E-Mails im Namen von Digitec.ch, welche die Empfänger über angeblich nicht abgeholte Pakete informieren. Ziel dieser Betrugsmasche ist es, persönliche Informationen und Kreditkartendaten der Opfer zu erbeuten (Phishing). Die Betrüger versuchen, potenzielle Opfer mit einer angeblich von Digitec.ch stammenden Erinnerung an eine nicht abgeholte Bestellung auf eine gefälschte Website zu locken. Auf dieser Fake-Website, die im Corporate Design von Digitec.ch gehalten ist, müssen Nutzer zunächst einige Lieferdetails durchklicken. Zur vermeintlichen Verifizierung der Identität und zwecks Bezahlung der ausstehenden Gebühr für die Paketlieferung erfolgt die Weiterleitung auf eine Bezahl-Website.
Tipp:
- Ignorieren Sie solche E-Mails.
- Folgen Sie keinen Links aus E-Mails, SMS et cetera oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können.
- Geben Sie keine Daten von sich preis, wenn Sie über den Zweck unsicher sind und auf einer Webseite ein ungutes Gefühl haben.
- Fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim betreffenden Unternehmen nach, um die Seriosität des E-Mails zu klären.
- Falls Sie irrtümlich Ihre Daten preisgegeben haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie Ihre Bankkarten/Kreditkarten sperren.
- Reichen Sie bei der Kantonspolizei Strafanzeige ein. (11.11.2024)
Phishing im Namen der AHV: Bund warnt vor gefälschten E-Mails
Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor einer neuen Betrugsmasche via E-Mail: Dabei geben sich Gauner als Vertreter der AHV-Ausgleichskasse aus und versprechen Empfängern eine angebliche Rückerstattung. Dafür müsse man persönliche Daten sowie die Kreditkarteninformationen angeben. Die Cyberkriminellen benutzen diese für ihre eigenen Zwecke.
Wie eine solche Mail aussehen kann, ist beim Bundesamt für Cybersicherheit ersichtlich.
Tipp: Sowohl die E-Mail als auch die verlinkte gefälschte Website sind im Design der AHV-Ausgleichskasse gestaltet. Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt: «Löschen Sie diese E-Mails. Um Geld zu erhalten, muss nie eine Kreditkarte angegeben werden.» Betrügerische Nachrichten können auf https://antiphishing.ch gemeldet werden. Falls bereits Kreditkarteninformationen eingegeben wurden, soll man sich unverzüglich bei seiner Bank melden und die Karte sperren lassen. (7.11.2024)
Telefonbetrug: Vorsicht vor «Geisteranrufen» aus dem Ausland
Die Kantonspolizei Zürich warnt aktuell vor einer neuen Welle von Betrugsanrufen. Sogenannte Geisteranrufe aus dem Ausland hätten zum Ziel, einen Rückruf zu provozieren, bei dem die Betrüger dann an persönliche Daten und Geld gelangen wollen. Genutzt wird beispielsweise die Telefonnummer +31 631 17 01 35 aus den Niederlanden, wie die Kantonspolizei auf ihrer Website schreibt.
Tipp: Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und zu Misstrauen, wenn jemand mit einer unbekannten Telefonnummer anruft: Prüfen Sie die Nummer, bevor Sie ans Telefon gehen, und nehmen Sie verdächtige Anrufe nicht an. Falls Sie bereits rangegangen sind: Legen Sie sofort auf und blockieren Sie die Telefonnummer. (4.11.2024)
Konsumfallen melden
Sie haben eine Beobachtung gemacht und wollen andere Konsumentinnen und Konsumenten davor warnen? Schreiben Sie uns an redaktion@beobachter.ch.
Weitere Warnungen aus dem Archiv
Hier finden Sie weitere Meldungen zu folgenden Bereichen:
- Phishing-Mails
- Betrug im Internet
- Betrug in Printmedien
- Betrug via Smartphone-Apps
- Betrug via soziale Medien
- Betrug vor der Haustür oder auf der Strasse
- Detailhandel
- Diebstahl von Kreditkartendaten
- Gesundheit und Ernährung
- Onlineshopping
- Rückrufaktionen
- Sicherheitslücken in Soft- und Hardware
- Telefonbetrug
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) teilt mit, dass derzeit gehäuft Meldungen über E-Mails auftreten, in denen behauptet wird, sie stammten von der Bundesverwaltung. In der Nachricht gibt der Absender an, dass ab Juli 2024 die Installation des «AGOV Access» zwingend für den Zugang zu öffentlichen Online-Diensten sei. Wer die angehängte PDF-Datei runterlädt und auf den darin enthaltenen Link klickt, infiziert das Gerät mit einer Schadsoftware.
Tipp: Das BACS rät, das PDF nicht zu öffnen und nicht auf den Link zu klicken. Eine Infektion lasse sich nur schwer erkennen, Zeichen seien etwa ein langsamer werdendes Betriebssystem oder ein erhöhter Netzwerkverkehr. Wer glaubt, dass sein Gerät betroffen ist, sollte sich an ein Fachgeschäft wenden und nach einer Neuinstallation bei allen Online-Zugängen die Passwörter ändern. (28.6.2024)
Das Bundesamt für Cybersicherheit warnt vor einer neuen Betrugsmasche via E-Mail: Dabei geben sich Gauner als Vertreter der AHV-Ausgleichskasse aus und versprechen Empfängern eine angebliche Rückerstattung. Dafür müsse man persönliche Daten sowie die Kreditkarteninformationen angeben. Die Cyberkriminellen benutzen diese für ihre eigenen Zwecke.
Wie eine solche Mail aussehen kann, ist beim Bundesamt für Cybersicherheit ersichtlich.
Tipp: Sowohl die E-Mail als auch die verlinkte gefälschte Website sind im Design der AHV-Ausgleichskasse gestaltet. Das Bundesamt für Cybersicherheit empfiehlt: «Löschen Sie diese E-Mails. Um Geld zu erhalten, muss nie eine Kreditkarte angegeben werden.» Betrügerische Nachrichten können auf https://antiphishing.ch gemeldet werden. Falls bereits Kreditkarteninformationen eingegeben wurden, soll man sich unverzüglich bei seiner Bank melden und die Karte sperren lassen. (7.11.2024)
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt, dass Betrüger versuchen, über angebliche Amazon-Bestellungen die Login- und Kreditkartendaten zu stehlen. In E-Mails machen sie den Empfängern weis, dass in ihrem Namen eine Bestellung bei Amazon getätigt wurde. Die Nachricht enthält auch eine Schweizer Telefonnummer, an die man sich bei Fragen zur Bestellung wenden könne. Ruft man dort an, versuchen die Cyberkriminellen als angebliche Amazon-Mitarbeiter, die Anrufer dazu zu bringen, Login- und Kreditkartendaten zu nennen.
Tipp: Ignorieren Sie die E-Mail und rufen Sie auf keinen Fall die angegebene Telefonnummer an. Opfern der Betrüger rät die Polizei, sofort das Kreditkarteninstitut anzurufen und die Zugangsdaten und die Karte zu sperren sowie Anzeige zu erstatten. (29.9.2023)
«Du bedeutest uns viel»: So beginnt die Mail, die angeblich von Amazon stammt. Es seien «einige Informationen» beim Konto des Empfängers falsch. Man solle auf den mitgelieferten Link klicken, um «Dokumente einzureichen». Laut der Kantonspolizei Zürich versuchen Betrüger auf diese Weise, an persönliche Kreditkarteninformationen zu kommen.
Tipp: Ein klassischer Phishing-Versuch. Statt auf den Link zu klicken, nutzen Sie lieber grosszügig die Löschtaste. (26.1.2024)
Das Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) warnt vor E-Mails, die eine angebliche Steuerrückerstattung versprechen. Die Betrüger fordern einen darin auf, das angehängte PDF zu öffnen. Von dort wird man über einen Link auf eine Seite weitergeleitet, auf der man zahlreiche Informationen preisgeben soll.
Tipp: Das Bacs rät, weder die E-Mail noch das PDF zu öffnen und auch den angegebenen Link nicht anzuklicken. (5.6.2024)
Cyberkriminelle täuschen in gefälschten Apple-E-Mails eine Sperrung der Apple-ID vor, wie Cybercrimepolice.ch schreibt. Die Mail enthält einen Link für die angebliche Entsperrung. Über diesen wollen die Betrüger an Kreditkartendaten gelangen.
Tipp: Folgen Sie nie Links aus E-Mails oder SMS. Falls Sie es trotzdem getan haben, melden Sie es umgehend Ihrem Kreditkarten-/Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Zugangsdaten und Kreditkarten sperren. Ändern Sie Ihr Passwort und melden Sie den Vorfall bei der Polizei. (17.4.2024)
Die Zürcher Kantonspolizei informiert auf Cybercrimepolice.ch über neue Betrügertricks. Jetzt verwenden auch Kriminelle in Mails das entsprechende Logo, um Ahnungslose zu erpressen. Sie hätten pädophile Inhalte verbreitet. Wer sich darauf einlässt, wird aufgefordert, Geld zu überweisen. Die gleiche Masche läuft mit Absender Police.ch, Police Fédérale und Europol. Lesen Sie im Ratgeber «Wann wird der Konsum von Sex im Internet zur Straftat?» , was rechtlich dazu gilt. (Februar 2023)
Cyberkriminelle versenden massenhaft E-Mails und geben sich darin als Mitarbeiter der Finanzabteilung von Blockchain.com aus. Sie täuschen den Empfängern vor, dass angeblich investierte Gelder eingefroren wurden und nun das weitere Vorgehen besprochen werden müsse. Diesbezüglich sei jedoch ein persönliches Telefongespräch notwendig.
Tipp: Ignorieren Sie die Mail. Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkarteninstitut, falls Sie Daten weitergegeben haben. Ändern Sie allfällig an Dritte weitergeleitete Passwörter unverzüglich. (26.1.2024)
Achtung, Betrug: Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt vor E-Mails, die derzeit die Runde machen. In den vergangenen Wochen wurden mehrere Betrugsmails gemeldet, bei denen eine Methode zum Ausspionieren des Nutzerverhaltens zum Einsatz kommt. In mehreren Fällen wurden gefälschte Drohmails von Behörden verschickt. Es wird mitgeteilt, dass man ein massives strafrechtliches Fehlverhalten begangen habe und die Anklage nur gegen eine Geldzahlung fallen gelassen werde. Mit den Mails wird zusätzlich eine Aufforderung zur Lesebestätigung verschickt. Der Empfänger sendet damit eine Meldung an den Absender, sobald die Nachricht geöffnet wurde. Dank der Lesebestätigung wissen die Angreifer, dass das Opfer die E-Mail geöffnet hat und können so den Druck mit weiteren E-Mails erhöhen.
Tipp: Schalten Sie die automatische Lesebestätigung bei Ihrem E-Mail-Programm aus, klicken Sie in Phishing- und Betrugsmails nicht auf den Link – auch nicht zum Testen. Ignorieren und löschen Sie bekannte Betrugsmails bereits in der Vorschau und deaktivieren Sie die Anzeige von externen Inhalten. Diese Funktion ist in den meisten E-Mail-Programmen bereits deaktiviert. (1.9.2023)
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor einer betrügerischen E-Mail, die angeblich von Coop stammt. Die Cyberkriminellen fordern darin auf, die persönlichen Daten auf einer gefälschten Website zu aktualisieren, die der echten Coop-Site täuschend ähnlich sieht. Damit wollen sie sich Zugriff auf die Kreditkartendaten verschaffen.
Tipp: Die Kantonspolizei Zürich rät, die E-Mail zu ignorieren und grundsätzlich niemals auf Links in E-Mails, SMS oder auf Websites zu klicken, da diese optisch verändert sein können. Zudem soll man keine sensiblen Daten von sich preisgeben, wenn man vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt hat. Wer bereits Daten angegeben hat, soll die Kreditkarte umgehend sperren lassen, das Passwort für den Coop-Supercard-Account ändern und sich bei der örtlichen Polizei melden. (22.5.2024)
Betrüger versenden aktuell vermehrt gefälschte E-Mails im Namen von Digitec.ch, welche die Empfänger über angeblich nicht abgeholte Pakete informieren. Ziel dieser Betrugsmasche ist es, persönliche Informationen und Kreditkartendaten der Opfer zu erbeuten (Phishing). Die Betrüger versuchen, potenzielle Opfer mit einer angeblich von Digitec.ch stammenden Erinnerung an eine nicht abgeholte Bestellung auf eine gefälschte Website zu locken. Auf dieser Fake-Website, die im Corporate Design von Digitec.ch gehalten ist, müssen Nutzer zunächst einige Lieferdetails durchklicken. Zur vermeintlichen Verifizierung der Identität und zwecks Bezahlung der ausstehenden Gebühr für die Paketlieferung erfolgt die Weiterleitung auf eine Bezahl-Website.
Tipp:
- Ignorieren Sie solche E-Mails.
- Folgen Sie keinen Links aus E-Mails, SMS et cetera oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können.
- Geben Sie keine Daten von sich preis, wenn Sie über den Zweck unsicher sind und auf einer Webseite ein ungutes Gefühl haben.
- Fragen Sie im Zweifelsfall direkt beim betreffenden Unternehmen nach, um die Seriosität des E-Mails zu klären.
- Falls Sie irrtümlich Ihre Daten preisgegeben haben, informieren Sie umgehend Ihre Bank und lassen Sie Ihre Bankkarten/Kreditkarten sperren.
- Reichen Sie bei der Kantonspolizei Strafanzeige ein. (11.11.2024)
Betrüger geben in einer auf schlechtem Englisch verfassten E-Mail an, dass sich eine Bombe in der Firma des Adressaten befinde. Man solle einen Bitcoin-Betrag überweisen und die Polizei nicht verständigen, ansonsten würde eine Zeitbombe ihr Unheil verrichten. Wie Sie auf diese Nachricht reagieren, lesen Sie im Beobachter-Artikel «Polizei warnt vor falscher Bombendrohung per E-Mail» . (Februar 2023)
Kriminelle täuschen eine Reaktivierung der Bankkonten vor – und fordern Geld. Lesen Sie die ganze Geschichte dazu in diesem Beobachter-Artikel (27.6.2024)
Cyberkriminelle versuchen derzeit, mit gefälschten E-Mail-Nachrichten Geld von Unternehmen zu ergaunern. Gemäss einer Warnung der Kantonspolizei Zürich beginnt der Betrug in der Regel mit einer harmlos erscheinenden E-Mail an ein Sekretariat oder an die Finanzabteilung eines Unternehmens. Als Absender geben die Betrüger vorgesetzte Personen an oder auch externe Lieferanten oder Geschäftspartner. Sie teilen in täuschend echt wirkenden E-Mails mit, dass sich die Bankverbindung geändert hätte. So wollen sie erreichen, dass ein Unternehmen legitime Rechnungszahlungen unwissentlich auf ein betrügerisches Konto umleitet.
Die E-Mails werden oft über gefälschte Domains verschickt, die den Originalen sehr ähnlich seien, schreibt die Zürcher Kantonspolizei.
Der eigentliche Betrug, auch bekannt als «Business E-Mail Compromise» (BEC), verlaufe in der Regel sehr schnell und unauffällig. Eine kurze, aber überzeugende E-Mail-Konversation, oft im Zusammenhang mit einer laufenden Transaktion, soll das Opfer dazu verleiten, Geld auf das Konto der Betrüger zu überweisen.
Tipps:
- Reagieren Sie vorsichtig auf unerwartete und ungewöhnliche Anfragen und Zahlungsaufträge.
- Überprüfen Sie ungewöhnliche Aufträge nicht per E-Mail, sondern besser mündlich/telefonisch.
- Informieren Sie im Schadenfall unverzüglich ihr Finanzinstitut.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
(29.10.2024)
Betrüger halten in gehackten E-Mail-Konten Ausschau nach Rechnungen und weisen ihre Opfer darauf hin, dass sich das Empfängerkonto geändert habe. Sie sollen die Zahlung mithilfe des gefälschten QR-Codes begleichen. Mehr dazu lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel . (Februar 2023)
Betrüger locken in E-Mails mit einer Belohnung von 100 Franken für die Teilnahme an einer Kundenbefragung. Sie leiten auf eine gefakte SBB-Website um. Dabei werden Kreditkartendaten erfragt, und man soll den per SMS übermittelten Sicherheitscode auf der gefälschten Website eingeben. So können sie die Kreditkarte belasten. (Februar 2023)
Die Zahlung für das Abo habe nicht autorisiert werden können, gaukeln Gauner in Mails vor. Tatsächlich versuchen sie, über eine gefälschte Netflix-Website an die Log-in- und Kreditkarten-Daten zu gelangen, um dann die Kreditkarten zu belasten. (Februar 2023)
Cyberkriminelle führen derzeit Gmail-Kunden in den USA an der Nase herum. Sie verschicken Mails mit dem Inhalt, dass etwas mit dem Konto nicht stimmen könnte, und fragen darum nach, ob man dieses gerade zurücksetzen wollte. Die Empfängerin kann auf diese Mailnachricht mit «Ja» oder «Nein» antworten. Nun passiert es, dass man wenige Minuten später einen Anruf von einem angeblichen Google-Mitarbeiter erhält. Die Stimme und Hintergrundgeräusche am anderen Ende sind jedoch mit künstlicher Intelligenz generiert. (18.10.24)
«Ich habe beschlossen, 1,7 Millionen Euro an Sie zu spenden.» So versuchen Betrüger, über einen gefälschten Mail-Link im Namen des Schweizer Unternehmers Hansjörg Wyss an persönliche Daten zu gelangen.
Tipp: Überprüfen Sie die vollständige Absenderadresse: Kryptische Zahlen- und Buchstabenkombinationen oder Rechtschreibfehler sind Anzeichen für eine gefälschte Adresse. Klicken Sie keine Links von unaufgeforderten E-Mails an: Fragen Sie lieber bei der vermeintlichen Firma direkt nach, ob die Nachricht echt ist. Dies gilt auch für offizielle Organisationen. Wenn Sie einen Betrug vermuten, melden Sie ihn der Polizei. (2.6.2023)
Betrüger versenden Mails mit Rechnungen für angebliche Domain-Registrierungen und dazugehörende Servicekosten. Die Täterschaft versteckt sich hinter der Bezeichnung «H.S.S. Domain & Hosting Service Schweiz». Firma und Registrierungen sind frei erfunden.
Tipp: Ab in den digitalen Papierkorb damit. (26.1.2024)
Auf Cybercrimepolice.ch wird vor gefälschten Werbemails gewarnt, die mit dem Logo von Jumbo versehen sind. In den Mails wird behauptet, dass man dank vielen Jumbo-Punkten Anrecht auf eine Kühlbox habe. Dann wird gebeten, auf einen Link zu klicken, um die Belohnung zu erhalten.
Dahinter steckt ein Phishing-Betrug. Auf einer mit dem Logo von Jumbo versehenen Website soll eine Umfrage ausgefüllt werden, um die Kühlbox zu erhalten. Anschliessend wird eine kleine Gebühr (rund Fr. 1.95) verlangt. Tatsächlich wird aber ein grösserer Betrag abgebucht – und die Kühlbox nie geliefert.
Tipp: Ignorieren Sie die vermeintliche Jumbo-E-Mail und löschen Sie sie. Folgen Sie keinen unbekannten Links aus E-Mails, SMS et cetera oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können. Geben Sie keine sensiblen Daten von sich preis, wenn Sie keine gründlichen Abklärungen getätigt haben.
Falls Sie bereits Ihre Daten preisgegeben haben, melden Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut und erstatten Sie bei der örtlichen Polizei Anzeige. (29.8.2024)
Eine aktuelle Betrugsmasche täuscht einen Akkubohrer als Gewinn vor. Wer auf den Link in der E-Mail klickt, gelangt auf eine Website mit Logos von Kaufland. Dort werden persönliche Daten und rund zwei Franken Porto verlangt. Abgebucht wird aber mehr.
Tipp: nicht auf Links klicken, E-Mail als Spam markieren. (5.5.2023)
Die Kantonspolizei Zürich warnt auf Cybercrimepolice.ch, dass betrügerische E-Mails getarnt als Nachrichten der Migros im Umlauf sind. In den E-Mails wird von angeblichen Rückerstattungen geschrieben, weil die Kreditkarte beim letzten Einkauf irrtümlicherweise doppelt belastet wurde. Auf einer gefälschten Website wird das Opfer aufgefordert, die Kreditkartendaten einzugeben. (11.10.2024)
Vorsicht, Betrug: Cyberkriminelle versenden gefälschte Norton-E-Mails mit einer angeblichen Abonnementsverlängerung. Die E-Mails enthalten eine Telefonnummer, die man anrufen soll. Damit wollen die Betrüger Log-in- und Kreditkarten-Daten ergaunern. Den Warnhinweis der Cybercrimepolice finden Sie hier.
Tipp: Ignorieren Sie solche E-Mails, und rufen Sie nie auf die angegebene Telefonnummer an. Wenn Sie Ihre Daten bereits preisgegeben haben, informieren Sie sofort Ihr Kreditkarten- oder Finanzinstitut und lassen Sie Ihre Zugangsdaten und Ihre Kreditkarte sperren. Erstatten Sie zudem Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeistelle. (2.8.2023)
Erpresser drohen mit einem E-Mail mit dem Betreff «Ja. Ich weiß, dass Sie ein Pädophiler sind.», das Leben ihrer Opfer zu zerstören, wenn diese ihnen kein Lösegeld zahlen. Wie die Kantonspolizei Zürich in ihrer Mitteilung schreibt, geben die Betrüger vor, über einen zuvor heruntergeladenen Virus den Computer des Opfers überwachen zu können und kompromittierendes Material zu besitzen.
Tipp: Die Polizei rät, die E-Mail zu löschen, allenfalls das Passwort des Mailkontos zu ändern und – falls nicht schon erfolgt – eine Zwei-Faktor-Authentifizierung einzurichten. (24.10.2023)
Betrügerische E-Mails im Namen der Postfinance machen mit täuschend echten Logos die Runde. Darin werden die Empfängerinnen und Empfänger aufgefordert, ihre Kontoinformationen über einen Link auf der vermeintlichen Login-Seite zu aktualisieren. Ein Fälligkeitsdatum soll auf die Dringlichkeit hinweisen. Ansonsten würden die Funktionen lebenslang eingeschränkt, schreibt www.cybercrimepolice.ch.
Tipp: Ignorieren Sie diese E-Mails. Lassen Sie sich nicht auf Drohungen oder Fristen ein. Druck ist eine beliebte Methode von Betrügern, um an persönliche Daten zu gelangen. (2.6.2023)
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor einer neuen Betrugsmasche: Betrüger verschicken Rechnungen für angebliche Register-Einträge. Betroffen seien besonders Selbständige, Vereine und Unternehmen. Per Brief oder Mail werden sie aufgefordert, eine Rechnung für Register-/Branchenbuch-Einträge zu bezahlen.
Tipp: Die Kantonspolizei Zürich rät, die Schreiben genau zu überprüfen und intern zu klären, ob tatsächlich eine Dienstleistung in Anspruch genommen wurde. Wer das Geld überwiesen hat, soll sich bei der Bank melden und die Zahlung zurückfordern. Hier können Sie den Fall bei der Kantonspolizei melden. (20.9.2023)
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt vor E-Mails, die in einem angehängten PDF eine Schadsoftware enthalten. Über ähnliche Angriffe aus dem Jahr 2019 sind die Betrüger an E-Mail-Verläufe ihrer Opfer gelangt. Nun verschicken die Betrüger neue Nachrichten, in denen sie nicht nur vortäuschen, die Nachricht käme von einem dem Opfer bekannten Absender, sie greifen auch die alte Diskussion wieder auf, indem sie den alten Nachrichtenverlauf integrieren. Zusätzlich enthalten die Nachrichten einen Link oder ein PDF. Klickt man diese an, wird eine Schadsoftware auf den Computer geladen.
Tipp: Das NCSC rät zur Vorsicht, wenn plötzlich zusammenhangslos eine bereits getätigte Kommunikation wieder aufgegriffen wird. Zudem sollte man vorsichtig sein beim Öffnen von Anhängen und bei Links – auch wenn diese von einer vermeintlich bekannten Quelle stammen. Im Zweifel lieber beim Absender kurz telefonisch nachfragen. (24.10.2023)
Betrüger verschicken Mails, in denen sie behaupten, intime Videoaufnahmen des Opfers zu besitzen. Sie sollen die eingebaute Kamera am Gerät gehackt haben, und die Videodatei werde im Internet verbreitet, wenn man kein Lösegeld zahle.
Solche Erpressermails, die auch unter der Bezeichnung Sextortion bekannt sind, kursieren schon seit längerem. Neu ist, dass die Cyberkriminellen ihre Opfer mit Namen ansprechen, wie Cybercrimepolice.ch schreibt. Auch die Telefonnummer sowie die Wohnadresse (inklusive Bild des Wohnhauses) werden aufgeführt, um die Empfänger einzuschüchtern.
Tipp: Ignorieren Sie die Nachricht und überweisen Sie kein Geld. Das Bild Ihres Wohnorts haben die Betrüger aus Google Maps kopiert. Die persönlichen Angaben könnten sie aus einem früheren Datenleck im Internet entwendet oder im Darknet erworben haben. Sie können auch aus öffentlich zugänglichen Verzeichnissen stammen.
Mit ziemlicher Sicherheit wird es sich um einen Fake handeln. Informieren Sie die Polizei über die Betrugsmail und ändern Sie gegebenenfalls das Passwort zu Ihrem Mailkonto. (27.9.2024)
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) macht auf seiner Website auf einen neuen Phishing-Trick aufmerksam. Opfer erhalten eine E-Mail, in der sie über einen angeblichen Fehler der Eidgenössischen Steuerverwaltung informiert werden. Man habe ein Anrecht auf eine Rückvergütung und müsse dazu ein Formular ausfüllen, das als Link in der Mail angefügt ist. Dabei handelt es sich um einen Betrug. Zu erkennen ist das daran, dass die Mail von einer .com-Adresse stammt – im Unterschied zur offiziellen URL der Steuerverwaltung, die man unter Admin.ch findet. Weitere Unstimmigkeiten sind, dass der Geldbetrag in Euro statt in Franken angegeben wird und dass die Steuerverwaltung keine GmbH oder AG ist, wie das in der Mail suggeriert wird.
Tipp: Das NCSC schreibt: «Grundsätzlich gilt: Geben Sie nie Passwörter, Codes oder Kreditkartendaten auf einer Seite ein, die Sie über einen Link in einer E-Mail oder Textnachricht geöffnet haben.» (24.11.2023)
Wie die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich schreibt, sind E-Mails im Umlauf, die vortäuschen, man habe eine offene Rechnung bei Sunrise. Die Opfer werden aufgefordert, in ihrem My-Sunrise-Account die Kreditkartendaten zu aktualisieren. Statt bei Sunrise landet man aber auf einer Fake-Website. Gibt man dort die Kreditkartendaten bekannt, tätigen die Betrüger umgehend eine Zahlung.
Tipp: Löschen Sie die Nachricht und geben Sie keine sensiblen Daten ein, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie wirklich auf der echten Sunrise-Seite sind. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt, keine Links in SMS und E-Mails zu öffnen. Die Websites könnten optisch verfälscht sein und gar nicht vom angegebenen Absender stammen. Es empfiehlt sich zudem, das Eingabefeld im Browser genau zu prüfen. Steht dort nicht die Webadresse des Unternehmens, sollten Sie vorsichtig sein. (26.10.2023)
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor gefälschten E-Mails im Namen der Swica. Die Kriminellen behaupten, treue Krankenkassenkunden hätten Anspruch auf eine Rückerstattung über Fr. 416.85. Über eine gefälschte Seite gelangen die Betrüger an die Login-Daten der Opfer und geben vor, für die Rückerstattung die Kreditkartendaten zu benötigen. Gibt jemand die Daten bekannt, wird sofort eine Belastung auf der Kreditkarte ausgelöst und die Betrüger versuchen, an den SMS-Code des Finanzinstituts zu gelangen.
Tipp: Folgen Sie niemals Links aus E-Mails und Textnachrichten, sondern tippen Sie im Browser die offizielle Website ein und nutzen so die Login-Funktion, um sich im Kundenkonto zu informieren. Die Kantonspolizei bittet Betroffene, potenzielle Betrugsmails an sie unter obigem Link weiterzuleiten. (26.6.2024)
Betrüger versenden täuschend echte E-Mails im Namen der SBB. Unter dem Vorwand von Abrechnungsproblemen fordern sie dazu auf, sich im Kundenportal von Swisspass zu registrieren. Wer auf den Link in der Mail klickt, gelangt auf eine gefälschte Website. Ziel der Betrüger ist es, an persönliche Daten wie Geburtstage, ID-Kopien oder Kreditkartennummern zu kommen.
Tipp: Ignorieren Sie solche Mails. Die SBB verschicken niemals ungefragt E-Mails, in denen sie dazu auffordern, Passwörter oder Kreditkartendaten bekanntzugeben. (21.7.2023)
Die Kantonspolizei Zürich warnt aktuell, dass betrügerische E-Mails im Namen des Touring Club Schweiz (TCS) im Umlauf sind. In den Fake-Mails wird ein Notfallset fürs Auto als Dank für die Treue zum TCS versprochen. Die Cyberkriminellen wollen jedoch an die persönlichen Informationen ran und haben es auf Kreditkartendaten abgesehen. Diese geben die Opfer unbewusst auf einer gefälschten Website im Design des TCS ein. (4.10.2024)
Betrügerische E-Mails, die aktuell im Umlauf sind, versprechen den Empfängern ein Geschenk für ihre Kundentreue. Die Mails haben einen Betreff wie «Bestätigen Sie Ihre Adresse und erhalten Sie Ihr iPhone». Die Absender geben sich als Apple, Galaxus oder Jumbo aus und versprechen etwa ein iPhone, einen Bohrer oder einen Air-Fryer, wenn man sich für das angebliche Treueprogramm der Firma anmeldet. Dazu soll man unter einem Link die eigene Adresse und weitere Daten angeben. So gelangen die Betrüger an wertvolle Personendaten, mit denen auch weitere, gefährlichere Betrugsmaschen möglich sind.
Tipp: Wenn Sie E-Mails erhalten, in denen Ihnen ein Geschenk oder ein Preis versprochen wird, oder wenn Sie um persönliche Informationen oder gar Bankdaten gebeten werden, seien Sie sehr vorsichtig. Prüfen Sie unbedingt den Absender: Wenn «Apple» steht, prüfen Sie auch, ob die E-Mail-Adresse dazu passt. Betrüger nutzen oft verdächtig klingende E-Mail-Adressen. Auch wenn die E-Mail-Adresse glaubwürdig klingt: Wenn Sie unsicher sind, klicken Sie keinesfalls auf Links und geben Sie keine Daten ein, sondern fragen Sie besser beim Kundendienst nach. Mehr dazu, wie Sie Phishing erkennen, erfahren Sie hier. (29.5.2024)
Betrüger gaukeln in einer angeblichen Twint-E-Mail einen Treuegutschein im Wert von 100 Franken vor. Um ihn einzulösen, soll man seine Twint-Kontodaten angeben, wie Cybercrimepolice.ch den Betrugsfall beschreibt. Mit den erhaltenen Informationen versuchen die Betrüger, den Twint-Account zu übernehmen.
Tipp: Mail unbedingt ignorieren, folgen Sie nie Links aus E-Mails, SMS oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein könnten. Falls Sie es trotzdem getan haben, melden Sie sich umgehend beim Finanzinstitut, lassen Sie die involvierten Zugangsdaten sperren und melden Sie den Vorfall der Polizei. (11.4.2024)
Es ist nichts Neues, dass Cyberkriminelle via E-Mail versuchen, Twint-Nutzerinnen und -Nutzer auf eine gefälschte Website zu lotsen. Dort soll man die Identität verifizieren, um weiter mit der jeweiligen Bank-App zahlen zu können (siehe vergangene Warnungen).
Nun versuchen es Betrüger auf eine andere Art, wie Cybercrimepolice.ch berichtet. Sie wollen Vertrauen wecken, indem sie vor zunehmendem Identitätsdiebstahl im Netz warnen. Als Vorsichtsmassnahme werden die Mailempfänger darum gebeten, einen Verifizierungsprozess zu starten. Während das Opfer persönliche Daten sowie die Handynummer für einen SMS-Code eingibt, richten die Cyberkriminellen parallel ein neues Gerät ein, das sie mit dem bestehenden Twint-Konto verknüpfen. Das Resultat: Die Twint-Nutzerin verliert ihren Account.
Tipp: Ignorieren und löschen Sie die Mail. Seien Sie skeptisch, wann immer Sie aufgefordert werden, sensible Daten anzugeben. Sehen Sie sich die URL der Website genau an und vergleichen Sie diese mit der offiziellen Website. Falls Sie bereits persönliche Informationen weitergegeben haben, kontaktieren Sie umgehend Ihr Finanzinstitut, um die entsprechenden Bankkarten zu sperren. Ändern Sie das Passwort des Twint-Kontos und melden Sie den Vorfall der Polizei. (18.9.2024)
Wer die Bezahl-App nutzt, sollte nicht auf diese E-Mail hereinfallen: Wie Polizeinews.ch schreibt, werden Nutzerinnen und Nutzer darin aufgefordert, ihre persönlichen Daten via Link zu bestätigen. Ansonsten würde das Konto verfallen. Hat man auf der gefälschten Website den richtigen Finanzdienstleister ausgewählt, startet der vermeintliche Verifizierungsprozess. Dort werden die Opfer nach ihren Kreditkartendaten und einer Handynummer gefragt. Letztere wird benötigt, um eine SMS mit einem Code in einer Art Zwei-Faktor-Authentifizierung zu bestätigen. In diesem Moment lösen die Cyberkriminellen eine Zahlung zulasten des Karteninhabers aus.
Tipp: Anbieter von Finanzdienstleistungen fordern ihre Kundinnen und Kunden nie auf, persönliche Daten preiszugeben oder auf einer Website zu bestätigen. Im vorliegenden Fall gibt es keinen Grund, weshalb das Twint-Konto einfach ungültig wird, wenn man nichts unternimmt. Lassen Sie sich deshalb nie unter Druck setzen. Wer sich unsicher ist, ob eine Mail echt ist, sollte nicht auf einen Link klicken, sondern sich stattdessen über die offizielle Website informieren und einloggen. (16.2.2024)
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen E-Mails, die angeblich vom Zahlungsanbieter Twint stammen. Darin werden die Empfänger aufgefordert, einen angeblich notwendigen Schritt zur Verifikation über einen QR-Code oder einen persönlichen Zugangslink vorzunehmen. Um Druck aufzubauen, geben die Cyberkriminellen eine begrenzte Zeitlimite vor, innerhalb der man das Konto bestätigen soll. Folgt man den Anweisungen, wird man aufgefordert, die Telefonnummer und den PIN-Code für das Twint-Konto einzugeben und die bankspezifische Twint-App anzuwählen. Dort wird man zudem aufgefordert, das Bank-Login preiszugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die Nachricht und folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS et cetera, die optisch verändert sein können. Falls Sie die Daten bereits eingegeben haben, ändern Sie umgehend die Login-Daten für Ihr Twint-Konto und allfällige weitere Plattformen. (12.6.2024)
Wie erkenne ich Phishing-Mails?
Aktuell werben Kriminelle auf Immobilienplattformen mit günstigen Wohnungen in besonders attraktiven Gegenden. Interessiert man sich für die vermeintliche Wohnung und kontaktiert die in der Anzeige genannte Person, melden sich die Betrüger per E-Mail. In dieser informieren sie die Interessenten darüber, dass sie sich derzeit im Ausland befinden und ihnen die Wohnung daher nicht persönlich zeigen können. Zudem betonen die Betrüger, dass sie eine Langzeitvermietung anbieten, aber aufgrund ihres Auslandsaufenthalts nicht die typische Rolle eines Vermieters wahrnehmen können.
Aus diesem Grund schlagen die betrügerischen Anbieter vor, den anfänglichen Vermietungsprozess über Airbnb abzuwickeln. Weiter werden die Betroffenen gebeten, Kopien ihrer Ausweisdokumente sowie andere persönliche Unterlagen vorzulegen. Ausserdem werden sie aufgefordert, die erste Monatsmiete als Kaution bei Airbnb zu hinterlegen. Denn laut den Betrügern kann die Wohnung erst nach erfolgter Zahlung besichtigt werden. Die Kantonspolizei Zürich warnt ausdrücklich vor solchen Kontaktaufnahmen.
Tipp: Ignorieren Sie Wohnungsanzeigen, bei denen die Mietpreise auffallend tief sind. Die Kantonspolizei Zürich rät, niemals eine Kaution oder Anzahlung zu leisten, bevor eine Immobilie besichtigt wurde. (1.12.2023)
Der Pizzalieferdienst Dieci warnt vor einer Fake-Website. Unter «dleci.ch» erscheint eine Phishing-Website, die eins zu eins die Inhalte von dieci.ch anzeigt. Mit der Phishing-Website versuchen Betrüger, an schützenswerte Daten zu kommen. Im Falle der Fake-Dieci-Website wurde Kundinnen und Kunden Geld von der Kreditkarte abgezogen. Zur Fake-Seite gelangen Kunden über Google-Paid-Anzeigen, die den echten Dieci-Google-Anzeigen sehr ähneln. Die Anzeigendomain ist dipienci.org – durch Klicken auf die Anzeigen wird man direkt auf dleci.ch weitergeleitet.
Tipp: Betrüger können die Domain leicht anpassen. Überprüfen Sie immer die korrekte Schreibweise der Domain. Wenn Sie versehentlich auf dieser Seite Kreditkarteninformationen eingegeben haben, wenden Sie sich umgehend an Ihren Kreditkartenanbieter. (13.8.2024)
Betrüger stellen auf Portalen wie Booking.com oder Expedia Anzeigen für nicht existierende Ferienangebote ein. Ihr Ziel ist es, die Opfer von den offiziellen Buchungsplattformen wegzulocken. Die Interessenten werden dazu veranlasst, die Anbieter direkt per E-Mail anzuschreiben. Wenn die Ferienbucher dann den geschuldeten Betrag auf ein ausländisches Bankkonto überweisen, ist ihr Geld weg, oder die Betrüger verschaffen sich Zugang zu Kreditkartendaten. Vorsicht gilt auch vor Phishing-E-Mails, SMS oder Whatsapp-Nachrichten, welche die Betrüger im Namen der Plattform oder des Hotels an Kunden schicken.
Tipp: Buchen Sie direkt über die bekannten Portale. Diese sind für die Angebote auf ihren Seiten verantwortlich, nicht jedoch darüber hinaus. Weitere Tipps erhalten Sie im Beobachter-Artikel «Wie erkennt man Fake-Angebote auf Booking.com und Co.?» (30.6.2023)
Wer im Internet nach Trockenblumen sucht, findet unter Umständen keine schönen Dekoideen für sein Zuhause, sondern ein gefaktes Interview mit Bundesrätin Viola Amherd. Die Website sieht nahezu gleich aus wie der Onlineauftritt des «Blicks». Nur an der Webadresse eines Shops mit Trockenblumen erkennt man, dass hier etwas nicht stimmen kann. Der Artikel ist mit dem reisserischen Titel «Laut Viola Amherd können alle Schweizer Bürger offiziell im Alter von 45 Jahren in Rente gehen!» aufgemacht (siehe Screenshot).
In dem erfundenen Interview spricht die Bundespräsidentin von einer angeblichen Investitionsplattform für Bürger ab 45. Interessierte Personen sollen in einem Formular neben ihrem Namen die Telefonnummer angeben, um von einem Manager kontaktiert zu werden. Bereits innerhalb einer Woche sollen die ersten Gewinne ausgezahlt werden – so das Versprechen.
Es ist nicht das erste Mal, dass mit Schweizer Prominenz in einem gefälschten Artikel geworben wird. Ende 2023 berichtete der Beobachter über einen Kryptobetrug mit Roger Federer. Ein Beobachter-Leser fand das erwähnte Pseudointerview mit Bundesrätin Amherd über eine Werbeanzeige im Internet. Es dürfte kein Zufall sein, dass die Betrüger den Zeitpunkt kurz nach der Volksabstimmung zur BVG-Reform gewählt haben.
Tipp: Vertrauen Sie keinen schnellen Gewinnversprechen. Bekannte Persönlichkeiten werden missbraucht, um Vertrauen zu wecken. Achten Sie auf die Webadresse der Site und geben Sie keine persönlichen Informationen an. (24.9.2024)
Auf Plattformen für Stellenanzeigen werden Jobsuchende in die Falle gelockt. Ein solcher Fall wurde dem Nationalen Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) gemeldet. Die Masche funktioniert, indem Betrüger mit spannenden Jobs locken. Die Firma sei in der Schweiz ansässig. Melden sich Interessierte, werden sie aufgefordert, ein Videotool herunterzuladen, damit man sich in einem Gespräch besser kennenlernen könne. Obwohl der Browser beim Download vor einer Malware warnt, bekräftigt die angebliche Firma auf Nachfrage, das Tool sei in Ordnung. Tatsächlich handelt es sich aber um eine Schadsoftware mit einer Funktion zur Aufzeichnung der Tastatureingaben auf dem Gerät des Bewerbers.
Tipp: Das NCSC empfiehlt, bei Jobangeboten auf den Gesamteindruck zu achten. Prüfen Sie, ob Nachrichten sprachlich und stilistisch passend formuliert sind. Im beschriebenen Fall wurde die Domain der Firma von den Betrügern nachgebildet, sodass sie der echten täuschend ähnlich sieht. Kontaktieren Sie bei einem Verdacht die Firma telefonisch, um Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Brechen Sie einen Download sofort ab, wenn der Virenscanner anschlägt oder eine Browserwarnung eingeblendet wird. (19.12.2023)
Die Raiffeisen Bank warnt davor, dass Cyberkriminelle die Login-Seite für das E-Banking kopieren und unter einer eigenen Domain aufschalten. Diese gefälschte Website sieht auf den ersten Blick wie die echte aus und unterscheidet sich kaum von ihr. Die Betrüger bewerben die falsche Website via bezahlte Anzeige in Suchmaschinen wie Google, Bing oder Yahoo. Klicken unwissende Kunden auf die betrügerischen Werbeanzeigen, werden sie auf die gefälschte Login-Seite weitergeleitet. Wenn nun die Zugangsdaten eingegeben werden, landen diese Informationen direkt bei den Cyberkriminellen.
Tipp: Suchen Sie den Zugang für Ihr E-Banking niemals über Suchmaschinen. Auch nicht über die im Adressfeld des Browsers hinterlegte Suchfunktion. Bei Verdacht auf Betrug melden Sie sich umgehend bei Ihrer Bank. (24.4.2024)
Aktuell sind Phishing-Seiten im Umlauf, die das Design der Ricardo-Website imitieren und Verkäuferinnen und Verkäufer zur Eingabe von Kreditkartendaten auffordern. Die Betrüger versuchen, die Nutzer auf einen Privatverkauf anzusprechen und diese sollen deshalb ihre Telefonnummer angeben. Daraufhin wird eine SMS an die Verkäuferin mit einem Link geschickt, der auf die gefälschte Ricardo-Website führt. Dort soll man seine Kreditkartendaten angeben, angeblich um den Erhalt der Zahlung zu bestätigen – ein Trugschluss. Sogar eine Chat-Funktion im Stil der echten Ricardo-Seite ist beim Fake enthalten. Wie die Betrüger genau vorgehen, erklärt Ricardo auf seiner Website.
Tipp: Alle Transaktionen bei Ricardo können direkt vom Nutzerkonto aus abgewickelt und verwaltet werden. Klicken Sie deshalb auf keine Links von anderen Mitgliedern und gehen Sie nicht auf Anfragen ein, die Sie zu einem Privatverkauf drängen. Kontaktieren Sie umgehend Ihre Bank, falls Sie Ihre Daten bereits weitergegeben haben. (17.5.2024)
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt vor betrügerischen SMS-Nachrichten, die Verkäuferinnen und Verkäufer der Kleinanzeigenplattform Ricardo.ch erhalten. In den Nachrichten wird vorgegaukelt, dass das inserierte Produkt verkauft worden sei und dass man für die Zahlungsabwicklung über den mitgesandten Link seine Kreditkartendaten eingeben soll. Geben die Opfer auf der Zielseite ihre Karteninformationen preis, erfolgt sofort eine unbefugte Belastung. Die gefälschte Ricardo-Website ist kaum von der echten zu unterscheiden.
Tipp: Cybercrimepolice rät, die SMS-Nachricht zu ignorieren und niemals Links aus E-Mails, SMS oder von anderen Websites zu folgen, da die Zielseiten optisch verändert sein könnten. Wer bereits seine Karteninformationen eingegeben hat, soll umgehend sein Finanzinstitut informieren und die Zugangsdaten sperren lassen. (10.7.2024)
«Watson» berichtet von einer Betrugsmasche auf der Verkaufsplattform Tutti. Dort versuchen Betrüger, an sensible Daten wie etwa Kreditkartendetails zu kommen. Dabei geben sie sich als Käuferinnen aus und bieten den Verkäufern an, über die Post zu bezahlen. Sie behaupten, der Verkäufer würde das Geld über einen Post-Link erhalten, wenn er dort seine Kreditkartendetails (inklusive Sicherheitscode) eingibt. Auffällig ist an den Nachrichten nicht nur das Konzept, dass der Verkäufer sein Geld «holen» muss, sondern auch die Schreibfehler in den Texten der Betrüger.
Tipp: Geben Sie niemals sensible Daten oder persönliche Informationen preis, wenn Ihnen eine unbekannte Person Zahlungsmethoden oder Links schickt. Achten Sie grundsätzlich auf auffällige Schreibfehler. (16.8.2024)
Online war gestern, Printmedien sind wieder in, zumindest in manchen betrügerischen Kreisen. Laut Zürcher Kantonspolizei schalten die Täter in Zeitungen und Zeitschriften Inserate mit verlockend günstigen, angeblich privaten Angeboten. Der Kontakt erfolgt über E-Mail. Der Anbieter schickt eine IBAN-Kontonummer sowie eine Referenznummer und bittet das Opfer, die Zahlung darüber zu tätigen. So bezahlt die geprellte Person unwissentlich eine Bestellung, die der Betrüger in einem Online-Shop auf Vorkasse getätigt hat.
Apps, wie beispielsweise die SBB-Mobile-App, bieten Werbemöglichkeiten für Unternehmen und andere Institutionen. Dabei kann die Werbung so platziert sein, dass sie möglicherweise als Teil der App wahrgenommen wird und dadurch unbeabsichtigt zur Weitergabe persönlicher Daten verleitet, wie die Kantonspolizei Zürich warnt. Klickt man auf den Link in der Werbung, gelangt man auf die Website des Werbetreibenden. Gibt man in der Folge seine Mobilnummer ein, ohne die Geschäftsbedingungen zu lesen, hat man möglicherweise bereits einen Abodienst für Fr. 9.99 pro Woche abgeschlossen.
Tipp: Überprüfen Sie sorgfältig, ob es sich um Werbung oder um einen Teil der App handelt. Falls Sie versehentlich trotzdem einen Vertrag abgeschlossen haben: Informieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und erkundigen Sie sich bei diesem nach der Inhaberin oder dem Inhaber des fraglichen SMS-/MMS-Mehrwertdienstes. Fechten Sie schriftlich Ihre Telefonrechnung bei Ihrem Provider an und melden Sie den Sachverhalt dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM). (15.5.2024)
Via Push-Benachrichtigung erhalten Nutzer des Bezahldienstes Paypal eine Aufforderung, eine Rechnung zu begleichen. Die Zahlungsaufforderung kommt jedoch von einem gefälschten Account. Wie dieser raffinierte Trick funktioniert, lesen Sie im Beobachter-Artikel «Kriminelle fordern Geld per Paypal» . (Februar 2023)
Die Kantonspolizei Zürich warnt über ihre Cybercrime-Seite vor Betrügern, die sich als Binance-Mitarbeiter ausgeben. Binance ist eine Handelsplattform für Kryptowährungen. Die Betrüger kontaktieren ihre Opfer über Whatsapp und versprechen grosse Gewinne durch Kryptoinvestitionen. Wer darauf antwortet, wird auf Seiten weitergeleitet, die zwar täuschend echt aussehen, aber gefälscht sind. Sie können zwar Geld annehmen, doch weder das investierte Geld noch die versprochenen Renditen werden je wieder ausbezahlt.
Tipp: Die Kantonspolizei Zürich rät, nicht auf die Whatsapp-Nachrichten zu antworten. Binance kontaktiere ihre Kundinnen und Kunden nie auf diesem Weg. Wer bereits Geld investiert hat, soll Anzeige bei der Polizei erstatten. Zudem ist es ratsam, die Plattform vor dem Geldtransfer stets gründlich zu prüfen. (13.9.2023)
«Unterdurchschnittliche Werbeeinnahmen, überteuerte Lagerbestände und ein leeres Bankkonto»: Das sind angeblich die Gründe, weshalb eine Firma mit der Website www.caviera.ch demnächst das Geschäft in Zürich aufgeben wird. So jedenfalls wirbt eine Unbekannte auf Facebook für einen scheinbar attraktiven Ausverkauf von Schuhen, Taschen und Kleidern.
Wer hinter der Website steckt, ist unklar. Der Betreiber hat seine Adresse über einen Anonymisierungsdienst verschleiern lassen. Auch findet sich in Zürich kein real existierendes Ladenlokal einer entsprechenden Firma. Eine kurze Internetrecherche zeigt zudem, dass unter anderem in Deutschland und Schweden praktisch identische Webshops existieren. Das ist jedoch nicht die einzige Gemeinsamkeit, auch die Meinungen der Kundinnen und Kunden tönen überall ähnlich: «Ledertasche bestellt, billigsten Chinaschrott erhalten», schreibt etwa eine Userin; «Rückgabe nicht möglich», so eine andere. Wieder andere berichten, dass sie mehrere Wochen statt wie versprochen bloss ein paar Tage auf die bestellten Produkte warten und erst noch Zollgebühren dafür zahlen müssen. Das einhellige Fazit: Finger weg von diesem Shop. (18.04.2023)
Auf Facebook kursiert auf dem Profil «Supermarkt-Rabatte» ein vermeintliches Lidl-Inserat. Darin heisst es, mehrere Dyson-v15-Staubsauger müssten wegen der Beendigung eines Vertrags entsorgt werden. Auf dem Foto ist eine Lidl-Angestellte neben einem Palett voller Staubsauger zu sehen. Darauf steht ein gelbes Aktionsschild: 4 Franken. Wer mehr wissen will, soll auf einen Link klicken und ein paar Fragen beantworten. Dahinter stecken Betrüger, die möglichst viele Daten sammeln wollen.
Tipp: Ignorieren Sie die Anzeige und klicken Sie nicht auf Links. Falls Sie das doch mal tun, schauen Sie sich die Website genau an. Sie werden schnell erkennen, dass Sie nicht bei Lidl gelandet sind. (7.8.2024)
Eine vermeintlich offizielle Seite des Flughafens Zürich bietet auf Facebook immer wieder mal zurückgelassene Gepäckstücke an. In den Einträgen der Seite «ZurichAirport-ZRH» heisst es beispielsweise: «Verlorenes Gepäck für nur Fr. 1.95. Wir müssen das verlorene Gepäck unserer Kunden schnell loswerden, da wir die Eigentümer nicht ausfindig machen konnten und unser Inventar voll ist. Handys, Laptops, wertvoller Schmuck und viele andere coole Dinge finden sich oft in Koffern.» Bei dem Angebot handelt es sich um einen Betrug. Die auf der Seite hinterlegte Handynummer führt nach Angola und steht nicht im Zusammenhang mit der offiziellen Seite des Flughafens Zürich.
Tipp: Klicken Sie nicht auf den Link in dem Facebook-Post. Vor allem: Geben Sie keine persönlichen Daten und Kreditkarteninformationen heraus. Gerade bei Angeboten im Internet ist Vorsicht angebracht. Sind sie zu gut, um wahr zu sein, handelt es sich sehr oft um einen Scam. (9.1.2024)
Ein verlockendes Angebot von einer Privatperson auf Marketplace von Facebook? Die Bezahlung soll über Twint erfolgen, der Austausch der Übergabedetails über einen Whatsapp-Chat? Vorsicht ist geboten: Es könnte sich um ein betrügerisches Angebot handeln.
Tipp: Klären Sie ab, ob der angebliche Verkäufer überhaupt am angegebenen Ort existiert. Weitere Indizien: Grammatikfehler und ein Drängen auf schnelle Bezahlung. (10.7.2023)
Mit gefälschten Schweizer Profilen auf Facebook platzieren Betrüger aus Westafrika Verkaufsanzeigen. Sie verlangen Vorauskasse, das Produkt gibt es gar nicht. Das überwiesene Geld wird über Bankkonten weiterer ahnungsloser Opfer (sogenannter Money Mules) gewaschen, die die Betrüger über ein falsches Angebot mit Kleinkrediten ködern. Wie diese Masche genau funktioniert und wie man nicht darauf hineinfällt, lesen Sie im Beobachter-Artikel «Wie Kriminelle ihre Geldwäscher rekrutieren: Geldesel, Twint und die Online-Betrüger» .
Die Cybercrime-Abteilung der Kantonspolizei Zürich warnt davor, dass vermeintlich bekannte Personen über den Facebook-Messenger um einen Gefallen bitten. Dazu kopieren sie das Profil einer Person, die sich bereits in der Freundesliste des Opfers befindet. Die Kriminellen täuschen Probleme mit dem eigenen Mobiltelefon vor und fragen die Zielperson nach deren Telefonnummer. Diese verwenden sie, um unter Mithilfe des Opfers Geld über einen Bezahldienst zu ergattern.
Tipp: Die Polizei rät, genau zu prüfen, ob die Messenger-Anfrage tatsächlich von der bekannten Person stammt, und im Zweifel mit der Person über einen anderen Kanal Kontakt aufzunehmen. Zudem sollen niemals Passwörter oder Sicherheitscodes weitergegeben werden. Wer den Code bereits weitergeschickt hat, soll umgehend Kontakt mit dem Telefonprovider aufnehmen und sich bei der örtlichen Polizei melden. (20.6.2024)
Und weg ist das Geld auf dem Wallet: Die Kantonspolizei Zürich warnt Nutzerinnen und Nutzer der Plattform X (Twitter) vor Anzeigen, bei denen man zu verbilligten Krypto-Tokens kommen soll. Wer auf das Angebot klickt, gelangt auf eine gefälschte Website. Dort erscheint ein QR-Code, den man mit der Handykamera via Wallet-Applikation scannen muss, um die Tokens zu erhalten. Wer anschliessend die Verknüpfung mit dem Wallet erlaubt, lädt unwissentlich ein bösartiges Tool respektive ein Script herunter, das den Tätern unbeschränkten Zugang zum Wallet des Opfers verschafft.
Tipp: Folgen Sie nie Links aus sozialen Medien, Mails oder SMS, selbst wenn das Angebot verlockend klingt. Loggen Sie sich stattdessen direkt über die offizielle Website ein und seien Sie auf der Hut, wenn Sie nach dem Zugriff auf Ihr Wallet gefragt werden. (8.2.2024)
Betrüger missbrauchen auf der Social-Media-Plattform Instagram das St. Galler Kantonswappen. So soll der Anschein erweckt werden, es handle sich um offizielle Mitteilungen des Kantons. Über das Profil werden Direktnachrichten verschickt, in denen der Gewinn von Smartphones versprochen wird. Wie Sie die Betrügerkonten erkennen, erfahren Sie auf der Website des Kantons St. Gallen. (17.2.2023)
Auf Tiktok haben Betrüger den Beobachter-Account kopiert und schreiben Nutzerinnen und Nutzern, sie hätten ein iPhone gewonnen. Die Betrüger melden sich unter dem Namen «@beobachtermagazin2» (die Ziffer 2 am Ende verrät den Betrug). Der Beobachter stellt klar: Wir verlosen keine iPhones auf Social Media und machen allgemein keine Gewinnspiele – denn das ist laut dem Geldspielgesetz verboten. Auch würden wir unsere Nutzerinnen und Nutzer nie nach Daten von Kreditkarten oder Ähnlichem fragen. Das angebliche Versprechen, dass man ein iPhone gewonnen habe, zieht meist die Gefahr nach sich, dass die vermeintlichen Gewinner zur «Verifizierung» einen gültigen Apple-Gutscheincode oder ihre Kreditkartendaten mitteilen sollen. Damit wird ihnen Geld gestohlen.
Tipp: Machen Sie einen Screenshot der Betrugsnachricht und senden Sie das Bild an den echten Beobachter-Account «@beobachtermagazin». Melden Sie dann den falschen Account an Tiktok und blockieren Sie ihn. Öffnen Sie auf keinen Fall Links von unbekannten Accounts und geben Sie generell nie Kreditkartendaten auf Social Media weiter. (8.5.2024)
Auf Youtube stossen User immer wieder auf Werbung für Trading-Plattformen, in denen häufig prominente Persönlichkeiten von kleinen Einsätzen und enormen Gewinnen berichten. Bei den verwendeten Bildern und Videos handelt es sich aber um Manipulationen mittels künstlicher Intelligenz, warnt die Zürcher Kantonspolizei. In den gefälschten Videos werden Chatverläufe, Kursanstiege und vermeintlich einzigartige Investitionsmöglichkeiten gezeigt. Am Ende des Videos soll man auf einen Link klicken, um sich bei der Trading-Plattform zu registrieren.
Tipp: Die Kapo Zürich rät, grundsätzlich kritisch zu sein, was die Authentizität von solchen Werbungen betrifft. Durch technologische Fortschritte werden manipulierte Videos immer überzeugender. Melden Sie solche betrügerischen Videos der entsprechenden Plattform. Falls Sie bereits Ihre Kreditkartendaten bekanntgegeben haben, sollten Sie die Karte umgehend sperren lassen. (16.12.2023)
Haben Sie vom offiziellen Whatsapp-Account eine Nachricht erhalten, dass bei Ihrem Konto ungewöhnliche Aktivitäten festgestellt wurden? Wenn ja, könnte es sich um einen gefälschten Account handeln. Cyberkriminelle nutzen den Schock aus, um vor angeblichen Unregelmässigkeiten zu warnen. Um festzustellen, ob Sie die echte Nutzerin des Kontos sind, sollen Sie auf einen Link klicken.
Was echt aussieht, ist in Wahrheit ein Betrugsversuch. Whatsapp-Nutzer übergeben dabei die Kontrolle ihres Kontos an die Kriminellen, wie Cybercrimepolice.ch die Masche beschreibt.
Wer auf den Link klickt, wird auf eine gefälschte Website weitergeleitet. Dort spielt man den gleichen Verifizierungsprozess durch, um Whatsapp im Browser oder auf einem Desktop zu nutzen. Wer den Messengerdienst so nutzen möchte, muss die Handy-App sozusagen verknüpfen, indem man einen QR-Code scannt. Alternativ kann man auch die eigene Handynummer angeben. Um den Prozess abzuschliessen, müssen Nutzer einen angezeigten Code auf dem Mobiltelefon eintippen. Ab diesem Moment erhalten die Betrüger Zugang via Browser, oder sie können gar das Konto vollständig übernehmen.
Tipp: Folgen Sie keinen Aufforderungen zur Verifizierung – ob über Whatsapp, SMS oder E-Mail. Konsultieren Sie stattdessen den Hilfebereich von Whatsapp. (19.9.2024)
Gleich mehrere Fälle von gehackten Whatsapp-Konten wurden der Walliser Kantonspolizei gemeldet: Die Betrüger richten ein Whatsapp-Konto mit der Telefonnummer des angehenden Opfers ein. Whatsapp schickt anschliessend einen einmaligen Code zur Bestätigung. Die Hacker nutzen eine Sicherheitslücke aus und gelangen so an den Code. Haben sie erst mal Zugriff auf das Konto, aktivieren sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung. Damit schliessen sie das Opfer von seinem Konto aus und verunmöglichen eine Wiederherstellung. Das Opfer wird so mit einer Geldzahlung erpresst, damit das Konto wieder freigegeben wird. Zudem kam es vor, dass die Betrüger alle Kontakte anschrieben, um ebenso Geld von ihnen zu verlangen.
Tipp: Verhindern lässt sich das, indem in den Whatsapp-Einstellungen die «zweistufige Verifizierung» unter «Konto» aktiviert wird. (4.10.2023)
Cyberkriminelle versuchen mit einem Trick, die Kontrolle über das Whatsapp-Konto zu erlangen. Hierfür geben sie sich als Bekannte aus und bitten um Unterstützung bei einem Problem. Man solle einen sechsstelligen Zahlencode, den man soeben als SMS erhalten habe, an sie weiterleiten. Tatsächlich handelt es sich dabei um einen Verifizierungscode, der erstellt wird, wenn die Betrüger sich mit der Telefonnummer des Opfers auf Whatsapp registrieren. Um die Identität zu bestätigen, wird eine SMS an den Inhaber der Telefonnummer verschickt – also an das Opfer, das im Glauben gelassen wird, dem Bekannten zu helfen, der diesen Code braucht. So schnappt die Falle zu, und die Kriminellen übernehmen die Kontrolle des Whatsapp-Kontos.
Tipp: Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) empfiehlt, nie einen Code weiterzugeben, den man erhalten hat. Zudem sollte man die Zwei-Faktor-Authentifizierung bei Whatsapp einrichten, um sich so vor der Übernahme des Whatsapp-Kontos zu schützen. (15.11.2023)
Betrüger verschicken aktuell gefälschte Schreiben im Namen des Staatssekretariats für Migration (SEM) an Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz wohnhaft sind. Das Schreiben ist in perfektem Deutsch und auf Englisch verfasst und wirkt auf den ersten Blick echt – ist es aber nicht. Die Empfängerinnen werden darin persönlich angesprochen und gewarnt, dass angeblich ihre Aufenthaltsbewilligung aufgehoben wird. Als Grund werden die Verhandlungen der Schweiz mit der EU zum gemeinsamen Rahmenabkommen angegeben. Das SEM warnt und informiert zurzeit auf seiner Startseite im Internet, dass «die Fälschung namentlich daran zu erkennen ist, dass die Referenznummer der adressierten Person nicht korrekt aufgeführt ist und das Schreiben nicht mit dem grafischen Auftritt des SEM übereinstimmt». Das Staatssekretariat zeigt in diesem PDF, wie das gefälschte Schreiben aufgesetzt ist.
Tipp: Betroffene sollten auf keinen Fall den QR-Code auf dem Schreiben scannen, da es sich um eine Form von Internetbetrug handelt. Das Schreiben hat laut SEM keine Bedeutung und kann ignoriert werden. Bei Fragen oder Unklarheiten kann man sich an die E-Mail-Adresse aufenthalt@sem.admin.ch wenden. (26.4.2024)
Aktuell werden Briefe an Privathaushalte verschickt. Absender ist eine vermeintliche Anwaltskanzlei aus Roundhay in England. Im Brief wird über den Tod eines Verwandten mit demselben Nachnamen informiert. Auf dessen Lebensversicherung befände sich ein hoher Geldbetrag, weshalb man sich mit dem englischen Anwalt in Verbindung setzen müsse. Dabei handelt es sich um einen Betrug.
Tipp: Bei persönlichen Briefen mit unbekanntem Absender ist immer Vorsicht angebracht. Im Zweifelsfall sollten sich Betroffene an die Polizei wenden. (9.11.2023)
Der Schweizerische Blinden- und Sehbehindertenverband (SBV) warnte kürzlich vor falschen Spendensammlern auf der Strasse. Der SBV macht keine Spendensammlungen auf der Strasse oder an der Haustüre, wie der Verband in einer Mitteilung schreibt. Nun stellte sich heraus, dass es sich um ein Missverständnis handelt. Die Spendensammler waren für den Schweizerischen Blindenbund unterwegs.
Tipp: Im Zweifelsfall wenden Sie sich an den Spendendienst des SBV. (11.9.2023)
Derzeit kursieren physische Briefe, die angeblich vom Bundesamt für Meteorologie und Klimatologie stammen. Es handelt sich um Fälschungen, die von Betrügern verschickt werden, warnt das Bundesamt für Bevölkerungssschutz.
In den Schreiben wird dazu aufgefordert, eine neue Unwetter-App zu installieren. Allerdings führt der abgebildete QR-Code nicht zu dieser fiktiven App, sondern zum Download der Schadsoftware. Einmal auf dem Handy installiert, versucht sie, geschützte Daten herunterzuladen, etwa von Banking-Apps. Betroffen sind nur Mobiltelefone mit Android-Betriebssystem.
Tipp: Melden Sie den Brief per Meldeformular ans Bundesamt für Cybersicherheit und vernichten Sie ihn anschliessend. Sollten Sie die App bereits heruntergeladen haben, setzen Sie das Smartphone auf die Werkseinstellungen zurück. (19.11.2024)
Die Masche ist eine altbekannte: Betrüger verkaufen Lederjacken für teures Geld. Im Nachhinein stellen sich die Jacken aber als billige Plastikprodukte heraus. Vor allem in den 90er-Jahren berichteten betroffene Opfer immer wieder von dieser Abzocke. Nun sind diese Trickdiebe offenbar zurück. «20 Minuten» berichtet von einem Rentner, der in Oberentfelden AG beim Coop auf dem Parkplatz von einem Mann angesprochen wurde. Dieser parkierte dort einen weissen Audi A4 mit italienischem Kennzeichen. Ihm gelang es, den Rentner zum Kauf von drei vermeintlich echten Lederjacken zu überreden. Der Preis: 300 Franken. Ein Schnäppchen also – hätten sich die Lederjacken nicht als billige Fälschung herausgestellt. Dies bemerkte der Rentner aber erst zu Hause.
Tipp: Gegenüber «20 Minuten» sagt ein Mediensprecher der Kantonspolizei Aargau, dass die Betrugsmasche so funktioniere, dass der Verkäufer oftmals eine grosse Geschichte erzählt, um zum Opfer eine Vertrauensbasis zu schaffen. Darauf dürfe man aber nicht hereinfallen. Überhaupt sollten stets die Alarmglocken läuten, wenn ein Angebot zu schön klingt, um wahr zu sein. (14.12.2023)
«Quishing» ist in Europa auf dem Vormarsch, wie der «Blick» vermeldet. Es handelt sich um eine Wortkreation aus den Begriffen QR und Phishing. Kriminelle überkleben die offiziellen QR-Codes an Ladesäulen für E-Autos mit Stickern. Wer den Code mit dem Handy einscannt, um mit der Kreditkarte zu zahlen, landet auf einer gefälschten Website und gibt dort seine Daten ein. Auf diese Weise buchen die Betrüger einen Betrag auf der Karte ab.
Tipp: Sicherer ist es, wenn Sie über die offizielle Lade-App oder per Kreditkarte zahlen. Bei QR-Codes lohnt sich die «Nagelprobe»: Die Sticker sind meist von schlechter Qualität und lassen sich einfach entfernen. Schauen Sie sich die Website genau an – und sperren Sie sofort die Kreditkarte, falls Sie schon gezahlt haben. (8.8.2024)
Die Waadtländer Polizei warnt vor gefälschten QR-Codes an Parkautomaten, wie SRF in der Sendung «Espresso» berichtet. Wer den Code mit dem Handy einliest, landet nicht beim Dienst des Parkplatzbetreibers, sondern bei einer Imitation. Dort wird man dazu aufgefordert, die Kreditkartendaten zu aktualisieren. Ähnliche Codes für mobiles Bezahlen tauchten auch bei Tankstellen und an Geldautomaten auf.
Tipp: Bezahlen Sie immer nur in der Twint- oder der offiziellen Parkier-App. Geben Sie keine Kreditkartendaten an – auch dann nicht, wenn Sie zu einer Aktualisierung aufgefordert werden. (18.7.2024)
Derzeit sind gefälschte Vorladungen des Bezirksgerichts Zürich wegen angeblicher Delikte wie zum Beispiel Geldwäsche im Umlauf. Darin werden Empfänger aufgefordert, Gerichtsgebühren, Teilnahme- oder Anwaltskosten zu bezahlen. Das Bezirksgericht hat auf seiner Website ein Beispiel einer gefälschten Vorladung hochgeladen. Es geht um Beträge von rund 2000 Franken.
Tipp: Abgesehen von Adresse und Telefonnummer des Bezirksgerichts Zürich sind die Vorladungen frei erfunden, schreiben die Zürcher Zivil- und Strafgerichte. Sollten Sie unsicher sein, ob Sie mit einer Vorladung tatsächlich gemeint sind, rufen Sie die offizielle Nummer des Gerichts an, den Kontakt finden Sie hier. Rufen Sie auf keine der anderen angeführten Telefonnummern an. Falls Sie zu einer Zahlung aufgefordert werden sollten, ignorieren Sie dies (3.6.2024).
Das Eidgenössische Amt für das Handelsregister hat auf seiner Website eine Warnung aufgeschaltet, dass Rechnungen in seinem Namen verschickt werden. Für die Handelsregister-Gebühren seien aber ausschliesslich die Kantone zuständig. Die Bundesbehörde verschicke keine solchen Rechnungen.
Tipp: Auch wenn die Rechnungen täuschend echt aussehen: Seien Sie aufmerksam bei der Begleichung Ihrer Rechnungen. Falsche Rechnungen können zudem dem Seco unter fair-business@seco.admin.ch gemeldet werden. (13.5.2024)
In Zeiten, als Internet und Wikipedia noch nicht den Stellenwert hatten wie heute, war das gedruckte Bertelsmann-Lexikon ein beliebtes Nachschlagewerk. Dies machen sich Betrüger offenbar zunutze und kontaktieren vorwiegend ältere Leute. Sie behaupten, dass die Sammlung inzwischen mehrere Zehntausend Franken wert sei, und bieten den Leuten weitere Bände zum Verkauf an – damit deren Sammlung vervollständigt und noch teurer wiederverkauft werden könne. Gutgläubige Opfer fallen so auf einen Wucher herein und zahlen einen unnötig hohen Preis.
Gegenüber «20 Minuten» vermutet die Kantonspolizei St. Gallen, dass die Täter zu alten Kundenstämmen des Bertelsmann-Verlags gekommen seien und diese via Zettel im Briefkasten kontaktieren. Sie rät allen Besitzerinnen und Besitzern solcher Bände, vorsichtig zu sein, sich vorher zu informieren oder entsprechende Anfragen zu ignorieren. (5.4.2023)
Achtung, Trickbetrug: In Zürich versuchen Betrügerinnen und Betrüger, Senioren auszurauben. Aus einem Fahrzeug heraus sprechen sie diese an und erkundigen sich nach dem Weg zum Spital oder zu einem anderen Ort. Schliesslich überzeugen sie sie davon, ins Auto einzusteigen und ihnen als Beifahrer den Weg zu weisen. Während der Fahrt bringen sie hilfsbereite Personen dazu, einen Umweg über ihre Wohnung zu nehmen. Dort angekommen, lenkt ein Betrüger die Opfer ab, während ein Komplize die Wohnung nach Bargeld und Wertsachen durchsucht.
Tipp: Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, niemanden in die Wohnung zu lassen und nicht in das Fahrzeug von fremden Personen einzusteigen. Wer Opfer eines Betrugs wurde, soll sich bei der Polizei melden. (11.10.2023)
Betrüger versenden aktuell gefälschte Briefe im Namen der Postfinance. Das berichtet «SRF Espresso». In den Schreiben heisst es, der E-Banking-Zugang müsse erneuert werden. Dazu soll man einen QR-Code scannen und den Anweisungen auf der Website folgen. So versuchen die Betrüger, Bankdaten zu stehlen. «Espresso» berichtet, die Briefe seien auf hochwertigem Papier gedruckt, richtig frankiert und sähen täuschend echt aus. Achtung: Teilweise kennen die Betrüger sogar korrekte Kreditkartennummern und drucken diese im Brief ab. Woher genau, das ist bisher nicht vollständig geklärt.
Tipp: Folgen Sie auf keinen Fall den Anweisungen des Schreibens und scannen Sie nicht den QR-Code. Wenn Sie unsicher sind, melden Sie sich am besten beim Kundendienst der Postfinance. Falls im Brief Ihre Kreditkartennummer steht, sollten Sie die Karte vorsorglich sperren lassen und eine neue bestellen. (28.5.2024)
Die Pro Senectute des Kantons Bern warnt, dass Personen in ihrem Namen von Tür zu Tür gehen und Spenden sammeln. Die dubiosen Spendensammler seien besonders im Berner Seeland aktiv, meist zu zweit unterwegs und bitten im Namen der bekannten Organisation um Bargeldspenden ab zehn Franken. Pro Senectute weist darauf hin, dass ihre Organisation seit Jahren keine Spendensammlungen an der Haustür mehr tätigt.
Tipp: Lassen Sie sich nicht bedrängen, lassen Sie keine fremden Personen in Ihr Zuhause und schliessen Sie die Haustür. Informieren Sie umgehend die Polizei. (22.8.2023)
Raiffeisen warnt vor täuschend echten Briefen mit dem Logo der Bank. Dabei handelt es sich um einen Betrugsversuch. In dem Schreiben, das Kundinnen und Kunden per Post erreicht, ist von einer Aktualisierung des Onlinebankings die Rede. Dazu soll man einen QR-Code scannen mit dem angeblichen Ziel, die PhotoTAN zu erneuern. Es handelt sich dabei um eine Phishing-Methode, um an persönliche Daten zu gelangen und Geld abzuziehen. Auch andere Finanzinstitute waren bereits von der Masche betroffen, über die der Beobachter berichtete.
Tipp: Folgen Sie der Aufforderung des Schreibens nicht. Die Bank habe Kenntnis von der Betrugsmasche, wie Raiffeisen gegenüber «Blick» meldet: «Wir raten Kundinnen und Kunden, die eine solche Aufforderung erhalten haben – ohne eine Reaktivierung selbst ausgelöst zu haben –, den entsprechenden Brief zu ignorieren.» Ein Betroffener des Betrugsversuchs warnt überdies auf der Plattform X, dass im Briefkopf die korrekte Adresse des Hauptsitzes sowie eine UID (Unternehmens-Identifikationsnummer) der Raiffeisen den Eindruck eines offiziellen Dokuments erwecken sollen. (28.8.2024)
Die Schweizer Kriminalprävention (SKP) warnt auf Facebook vor Betrügern, die falsche Serafe-Rechnungen in der Höhe von 335 Franken verschicken. Erst bei genauerem Hinschauen zeigt sich, dass das Logo ein anderes ist als das Original.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Rechnungen immer gründlich, bevor Sie den Betrag einzahlen. Wenn Sie Zweifel haben: Kontaktieren Sie den Rechnungssteller. (2.2.2024)
Der Beobachter warnte bereits vor der DataLogic solutions GmbH – die als Cata.ch Scheinrechnungen verschickte. Nun ist sie wieder am Werk und verschickt als Yelo Verlag GmbH Scheinrechnungen. Gewerbetreibende werden aufgefordert, für den «Eintrag Yelo Turbo Boost» zu zahlen, den sie höchstwahrscheinlich nie gewünscht haben. Das Verschicken solcher Rechnungen ist rechtswidrig. Bei den Rechnungen handelt es sich nur um Offerten zum Vertragsschluss. Wer jedoch mit der Yelo Verlag GmbH nie einen Vertrag eingegangen ist, schuldet nichts. Das steht auch so im Kleingedruckten.
Tipp: Das Beratungszentrum des Beobachters empfiehlt, solche Rechnungen nicht zu bezahlen. Sie können Strafanzeige einreichen und beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Beschwerde platzieren. Sollten Sie die Scheinrechnung trotzdem bezahlt haben, laufen Sie Gefahr, ungewollt einen Vertrag einzugehen. (5.1.2024)
Ein vermeintliches Schreiben der Zürcher Kantonalbank (ZKB) sorgte in den vergangenen Tagen für Verwunderung: Empfänger wurden dazu aufgefordert, ihr PhotoTAN-Log-in – ein Sicherheitsverfahren für Bankgeschäfte – zu ändern. Wer den QR-Code aus dem Brief einscannt, landet auf einer gefälschten Website inklusive ZKB-Logo und soll persönliche Log-in-Daten eingeben. Hinter dem Schreiben steckt aber nicht die Bank – es handelt sich um eine Betrugsmasche.
Tipp: Die Kantonspolizei Zürich rät, den Brief zu ignorieren. Falls Sie bereits persönliche Daten preisgegeben haben, ändern Sie Ihr Log-in schnellstmöglich, wenden Sie sich an den Kundendienst der ZKB und erstatten Sie Anzeige bei der Kantonspolizei. (6.8.2024)
Weniger Inhalt für denselben Preis: Die «Shrinkflation» macht auch vor Coop nicht halt. Der Detailhändler verkauft zwei verschiedene Sorten Bio-Schokolade mit praktisch identischer Verpackung. Der einzige Unterschied: In der einen sind 100 Gramm Schoggi enthalten, in der anderen sind es nur 80 Gramm. Obwohl das Gewicht draufsteht, dürfte wohl kaum jemand einen Unterschied feststellen.
Tipp: Mengenangabe auf Verpackungen genau anschauen. Oft kaschieren neue Designs, dass die Füllmenge angepasst wurde. (16.6.2023)
Logos in der Mitte von QR-Codes sollen schnell und einfach anzeigen, von wem die Rechnung stammt. Doch Betrüger machen sich dies zunutze und erstellen gefälschte QR-Codes mit bekannten Firmenlogos. Auf diese Weise soll Vertrauen erweckt werden. Wird der QR-Code gescannt, wird der Nutzer auf eine täuschend echte Website eines vermeintlichen Unternehmens geleitet. Auch hier ist das Ziel der Betrüger, an Kreditkartendaten der Opfer zu gelangen.
Tipp: Nicht leichtfertig Codes scannen. Prüfen Sie immer die Domain und leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige gründliche Klärung. (30.6.2023)
Angebliche Hotelangestellte versuchen am Telefon oder per WhatsApp an Kreditkartendaten zu kommen. Die Daten der Angerufenen haben die Betrüger, weil sie Hotelbuchungen hacken konnten. Es handelt sich dabei um echte Hotelbuchungen, welche die Opfer vorgenommen haben und die Betrüger auf diese Weise mit den Zahlungsdaten bestätigen wollen. (Februar 2023)
Diätprodukte enthalten oft ein und denselben Zuckerersatzstoff: Sucralose. Der künstliche Süssstoff ist um ein Hundertfaches süsser als Zucker, aber trotzdem kalorienarm, da der Körper ihn nicht verwerten kann. Doch wie eine neue Studie nun zeigt, wird bei der Verdauung des künstlichen Süssstoffs eine Chemikalie freigesetzt. Diese kann genetische Schäden hinterlassen, die mit Stress, Entzündungen, Krebs und anderen Krankheiten in Verbindung gebracht werden.
Tipp: Besser auf Zero-Zucker-Produkte verzichten oder zu Lebensmitteln ohne künstliche Süssstoffe greifen. (16.6.2023)
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) warnt, dass in Brasilien, Grossbritannien, Nordirland und den USA im Oktober und Dezember 2023 drei Chargen mit gefälschten Abnehm- und Diabetesspritzen mit dem Wirkstoff Semaglutid der Marke Ozempic entdeckt wurden.
Das Problem trete seit 2022 vermehrt auf und existiere in allen Regionen der Welt. Das gefälschte Produkt sehe identisch wie das Original aus, könne aber möglicherweise nicht die richtige Menge des Wirkstoffs oder auch andere Wirkstoffe enthalten.
- mit der Chargennummer LP6F832, die nicht anerkannt ist,
- zudem die Kombination der Chargennummer NAR0074 mit der Seriennummer 430834149057 sowie
- die Chargennummer MP5E511, die zwar eine echte Chargennummer ist, aber ein gefälschtes Produkt enthält.
Tipps: Die WHO rät,
- Medikamente nur auf Rezept in Apotheken zu kaufen und nicht online zu beziehen.
- Nutzerinnen und Nutzer sollten zudem darauf achten, dass die Skala der Dosierung auf den Insulin-Pens korrekt angezeigt ist, das Etikett korrekt aussieht und auf der Packung keine Schreibfehler zu sehen sind.
- Zudem ruft sie Ärzte, Apothekerinnen und Regulierungsbehörden auf, wachsam zu sein. (20.6.2024)
Ozempic ist ein Diabetesmedikament, das auch zur Gewichtsabnahme führen kann. Es ist jedoch nicht für diesen Zweck zugelassen und darf nur auf ärztliche Verschreibung angewendet werden. Einige Personen, die das Medikament im Internet aus unsicheren Quellen beschafft haben, mussten wegen akuter Unterzuckerung (Hypoglykämie) bereits hospitalisiert werden. Grund dafür waren gefälschte Ozempic-Pens. Diese sind lebensgefährlich, da sie falsche oder überdosierte Wirkstoffe enthalten können.
Tipp: Kaufen Sie keine Medikamente aus unbekannten oder illegalen Quellen. Wenn Sie solche Pens erhalten haben, wenden Sie sich sofort an Ihren Arzt oder Ihre Ärztin und wenden Sie die Pens nicht an. (7.7.2023)
Die kantonale Vollzugsbehörde der Kantone Wallis und Waadt hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) darüber informiert, dass in der Gemüsekonserve «Pickles» der Marke Castanheira (L40217, Mindesthaltbarkeitsdatum: Januar 2025) nicht deklariertes Sulfit/Schwefeldioxid nachgewiesen wurde. Für Personen, die allergisch auf das enthaltene Allergen reagieren, kann eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden. Für alle anderen ist der Konsum unbedenklich.
Tipp: Das BLV empfiehlt Allergikern, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren und es zu entsorgen. (15.5.2024)
In Deutschland haben verschiedene grosse Supermarktketten Frühkartoffeln aus Ägypten zurückgerufen. Grund dafür sind Rückstände von Pestiziden wie dem umstrittenen Glyphosat, die teils über den Höchstwerten liegen. Eine Gesundheitsgefährdung kann deshalb nicht ausgeschlossen werden – Glyphosat steht unter anderem im Verdacht, Krebs zu verursachen sowie dem Nervensystem und dem Mikrobiom im Darm zu schaden.
Vom Rückruf konkret betroffen sind laut den deutschen Supermärkten gewisse Chargen der ägyptischen Frühkartoffeln der Sorte «Lilly». In der Schweiz gibt es zwar momentan keinen Rückruf, wie «20 Minuten» berichtet. Das könnte aber an unterschiedlichen Grenzwerten liegen.
Tipp: Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte im Moment eventuell auf den Verzehr ägyptischer Frühkartoffeln der Sorte Lilly verzichten. (4.6.2024)
Immer wieder tauchen im Internet Webshop-Seiten auf, die denjenigen von seriösen Online-Shops zum Verwechseln ähnlich sehen. Aktuell betrifft das die beliebte australische Schuhmarke Blundstone. Wer bei Google nach dem Schuh sucht, entdeckt unter Umständen die Seite www.bootschweizkaufen.com, die für Blundstone wirbt. Dabei handelt es sich aber um eine gefälschte Seite, die der Original-Website www.blundstone.com gleicht. Die Markenschuhe werden dort zu einem billigeren Preis angeboten. Wer bestellt, erhält eine Fälschung aus China.
Tipp: Es ist nicht immer einfach, Fake-Shops zu erkennen. Seien Sie daher bei Online-Bestellungen vorsichtig. Bei einer auffälligen Internetadresse, unglaublich tiefen Preisen, einem falschem Gütesiegel oder fehlendem Impressum ist Vorsicht geboten. Haben Sie bereits eine Zahlung ausgelöst, kontaktieren Sie sofort Ihre Bank, um diese zu stoppen. Mehr Tipps finden Sie in diesem Beobachter-Artikel . (21.11.23)
«Herzlich willkommen bei Luxmode Basel», heisst es beim Kleiderversand lux-mode.shop. Wenn die Kleider nicht passen, muss man sie aber teuer nach China zurückschicken. Ähnlich verhält es sich bei Paul Rosenbach – Mode aus Zürich. Der Bezug zur Schweiz besteht vorwiegend aus dem Namen. Das ist bei vielen Online-Kleidershops so.
Tipp: Immer das Impressum anschauen und die Rückgabebedingungen gut durchlesen. (15.5.2023)
Die Website www.on-runninginc.com, auf der es On-Laufschuhe zu kaufen gibt, sieht auf den ersten Blick ganz passabel aus. Geworben wird mit dem «niedrigsten Preis», versprochen werden Reduktionen um 70 Prozent. Allerdings dürfte eine Bestellung teuer zu stehen kommen. Auch wenn das Logo korrekt aussieht und die Firmenadresse im Impressum die richtige ist: Die Website www.on-runninginc.com ist ein Fake. Das bestätigt auch die On AG und bittet darum, verdächtige Sites hier zu melden.
Tipp: Bei Angeboten, die zu schön sind, um wahr zu sein, genau hinschauen und besser einmal zu viel als einmal zu wenig beim Hersteller nachfragen. (7.6.2023)
Die Kantonspolizei Aargau warnt auf Tiktok vor falschen Mahnungen von Online-Händlern wie Zalando. Zum einen versenden Betrüger Mahnungen ins Blaue hinaus – in der Hoffnung, die Empfängerinnen und Empfänger bezahlen, ohne Abklärungen zu treffen. Zum anderen gelingt es manchen Betrügern, Kundenkontos von Zalando und anderen Online-Shops zu hacken. Sie bestellen dann Ware im Namen der betrogenen Person und fangen die Lieferung ab. Der ahnungslose Kunde erhält dann nach ausgebliebener Zahlung eine ordentliche Mahnung.
Tipp: genau prüfen, ob man wirklich etwas bestellt und nicht bezahlt hat. Kontrollieren, ob die Zahlung tatsächlich nicht erfolgreich war. Bei einer ordentlichen Mahnung für eine nicht bestellte Ware Anzeige bei der Polizei erstatten. (9.5.2023)
Bei den Linsen «Dailies Total1» und «Total30» von Alcon wurden Qualitätsprobleme beim Material entdeckt. Deswegen ruft das Unternehmen die betroffenen Chargen zurück, wie in einer Mitteilung zu lesen ist. Von diesen Linsen sei kein erhöhtes Risiko für die Trägerin zu erwarten, doch die Qualität könne nicht über die gesamte Haltbarkeitsdauer gewährleistet werden.
Tipp: Die betroffenen Kontaktlinsen sollten nicht weiter verwendet werden. Kontaktieren Sie Ihren Optiker oder das Fachgeschäft, wo Sie das Produkt gekauft haben, um weitere Informationen beziehungsweise Ersatz zu erhalten. (12.9.2024)
Wie Aldi Suisse informiert, können drei Aldi-Produkte der Reihe Natur Aktiv Bio nicht deklarierte Allergene enthalten. Proben von Mandelmus Sorte weiss und braun enthielten nicht deklarierte Erdnüsse und Cashewnüsse. Im Cashewmus fanden sich Rückstände von nicht deklarierten Erdnüssen und Mandeln. Die Erdnusscreme der Sorte Creamy und Crunchy enthielt nicht deklarierte Cashewnüsse und Mandeln. Für Allgergiker ist das gefährlich. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Für alle anderen ist der Konsum unbedenklich.
Tipp: Im Zweifelsfall das Produkt zurückgeben. Das Geld bekommt man zurück. (26.6.2023)
In den Mousse-au-Chocolat-Produkten von Aldi (klassisch und Vollmilch) mit den Haltbarkeitsdaten 2.10.23, 5.10.23 und 6.10.23 des Lieferanten Edmund Merl Feinkost GmbH & Co. besteht die Gefahr, dass sie mit Salmonellen kontaminiert sind
. Aldi bittet die Kundinnen und Kunden, das Produkt nicht mehr zu konsumieren, der Verkauf wurde umgehend gestoppt.
Tipp: Kundinnen und Kunden können das Produkt in einer Aldi-Suisse-Filiale zurückgeben und erhalten den Kaufpreis (auch ohne Quittung) zurück. (25.9.2023)
Im Rahmspinat «Bio natura» 500g, der beim Lebensmittelhändler Aldi erhältlich ist, wurden Salmonellen nachgewiesen. Weil ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden kann, empfiehlt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Produkt (Lot-Nummer: 91L4169 Mindesthaltbarkeitsdatum: Juni 2026), nicht zu konsumieren.
Betroffen ist konkret:
- Produkt: Rahmspinat Bio natura 500 g
- Lot-Nummer: 91L4169
- Mindesthaltbarkeitsdatum: Juni 2026
Tipp: Da der Konsum von Salmonellen zu Fieber und Verdauungsbeschwerden führen kann, soll bei Auftreten dieser Symptome eine Ärztin konsultiert werden. Aldi hat das Produkt bereits aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. (24.10.2024)
Der Lebensmittelhändler Aldi Suisse ruft getrocknete Aprikosen «Happy Harvest» in der Masseinheit 200 Gramm zurück. Der Grund ist der zu hohe Schwefeldioxidgehalt bei einzelnen Produkten. Der Artikel war ab April 2024 in allen Aldi-Suisse-Filialen erhältlich. Der Verkauf des Produktes wurde sofort gestoppt. Konsumentinnen und Konsumenten sollten die Aprikosen nicht mehr essen.
Tipp: Sollten Sie getrocknete Aprikosen in einer Aldi-Filiale gekauft haben, so können Sie diese in jeder Verkaufsstelle zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg rückerstattet. Betroffen sind Aprikosen mit dem Haltbarkeitsdatum 31.12.2024 und der Charge L:22/22-0. (17.6.2024)
Die Müller Handels AG warnt vor einem erhöhten Gehalt eines Aflatoxins in den Alnatura-Beikost-Gläschen «Kürbis-Risotto mit Karotten» und «Ratatouille mit Kartoffeln». Aflatoxine sind von Schimmelpilzarten gebildete Stoffwechselprodukte. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden, da Aflatoxine eine krebserregende und erbgutschädigende Wirkung haben können. Konkret betroffen sind:
- Alnatura «Kürbis-Risotto mit Karotten»; 220 Gramm mit Mindesthaltbarkeitsdatum 20.12.2025
- Alnatura «Ratatouille mit Kartoffeln»; 220 Gramm mit Mindesthaltbarkeitsdatum 14.1.2026 und 28.1.2026
Bereits Anfang Juli hatte Alnatura gewarnt, dass Beikost-Gläschen «Kürbis-Risotto mit Karotten» in der Grösse 200 Gramm und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 20.12.2025 betroffen seien.
Tipp: Es wird empfohlen, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren und den Verkaufsstellen (Drogeriemarkt Müller Schweiz und Alnatura) zurückzubringen. Dort werden die Gläschen ersetzt. (31.7.2024)
Alnatura hat eine Warnung für das Produkt «Kichererbsen im Glas» herausgegeben. Konkret handelt es sich um die Chargennummer L0322/14, mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31. Dezember 2026 und einem Gewicht von 330 Gramm. Grund für den Rückruf: Es bestehe die Möglichkeit, dass sich in einigen Gläsern Glasscherben befinden. Eine Verletzungsgefahr könne nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Kundinnen und Kunden werden gebeten, das Glas zurückzubringen. (11.10.2023)
Der Bio-Hersteller Alnatura ruft das Produkt «Käsegebäck Gouda» zurück. Grund dafür ist eine Vorsichtsmassnahme, da nicht ausgeschlossen werden kann, ob sich in dem Snack Metallfremdkörper befinden. Betroffen sind die Packungen mit aufgedrucktem Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 15.2.2025 und 15.5.2025. Das Produkt wurde in den Supermärkten von Alnatura verkauft und bereits aus den Regalen entfernt.
Tipp: Falls Sie eine Packung zu Hause haben, schauen Sie auf dem Boden der Faltschachtel nach. Dort befindet sich das Mindesthaltbarkeitsdatum. Bringen Sie die Ware an die Verkaufsstelle zurück. Dort erhalten Sie den Preis zurückerstattet. (27.8.2024)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor Küchenutensilien der Marke Alpina. Bei diesen Küchenhelfern können sogenannte primäre aromatische Amine (PAA) auf Speisen übertragen werden, wie eine Analyse ergeben hat. Bei PAA handelt es sich um chemische Verbindungen, die als krebserregend eingestuft werden. Sie werden beispielsweise zur Herstellung von bestimmten Farbmitteln verwendet. Betroffen sind folgende Küchenutensilien mit der jeweiligen Produktnummer:
- Küchenhelfer-Set 6-teilig (8711252 06867 1)
- Abschöpflöffel (8711252 14598 3)
- Spaghetti-Schöpfer (8711252 14870 0)
Tipp: Das BLV empfiehlt, die Küchengegenstände nicht mehr zu verwenden. (19.7.2024)
Im Herstellungsprozess der Augentropfen Brimonidin-Mepha von Mepha Pharma ist es zu Problemen gekommen, wodurch die Produkte möglicherweise nicht steril sind. Die Mepha Pharma ruft in Absprache mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic die Augentropfen zurück, die bei erhöhtem Augeninnendruck verschrieben werden. Betroffen ist die Charge 21H058 von Brimonidin-Mepha®, 2mg/ml, Augentropfen 1 x 5 ml und 3 x 5 ml. (17.8.2023)
Ebenfalls zurückgerufen werden die Augentropfen von Omnivision AG, Charge 22E060 von Brimo-Vision®. Auch diese Augentropfen senken den Augeninnendruck. Möglicherweise ist die Charge mit Salbutamolsulfat kontaminiert. (22.8.2023)
Tipp: Falls Sie über eines der beiden Produkte verfügen, wenden Sie sich umgehend an die Apotheke oder die Arztpraxis, bei der Sie die Augentropfen bezogen haben und verwenden Sie das Produkt nicht mehr. Die Ärztin oder der Apotheker kann Ihnen eine Alternativtherapie vorschlagen.
Hersteller Rotho Babydesign ruft einen Badewannenständer zurück. Betroffen ist das Modell Standard, der auch in den Sets «Top Badelösung» und «Bella Bambina Badelösung» enthalten ist. Er kann instabil sein und unter Belastung zusammenbrechen. Vom Rückruf betroffen sind ausschliesslich Produkte mit den Chargennummern 12/2021 und 10/2022 (Batch-Code 1221 und 1022).
Tipp: Die Firma bittet Kundinnen und Kunden, den Ständer per sofort nicht mehr zu benutzen und sie an Rotho Babydesign GmbH (Gewerbestrasse 5, D-79872 Bernau) zurückzuschicken. Sie erhalten ein neues, fehlerfreies Produkt. (2.10.2023)
Der Lebensmittelkonzern Hero ruft Babynahrung der Marke «Baby Freche Freunde» zurück. Im Beikost-Gläschen «Nudeln mit Brokkoli, Karotte, Tomate» wurden bei Routinekontrollen Spuren von Tropanalkaloiden gefunden. Deshalb werden die Produkte mit der Chargen-Nummer L144181 JH6 und dem Mindesthaltbarkeitsdatum 28.4.2024 zurückgerufen, wie RecallSwiss auf ihrer Website informiert. Tropanalkaloide sind natürliche Stoffe, die jedoch laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen Einfluss auf die Herzfrequenz und das zentrale Nervensystem nehmen können. Symptome wie Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit können vorkommen.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verzehren. Man könne die Gläser gegen Rückerstattung des Kaufpreises am Ort zurückgeben, wo man sie gekauft hat – auch ohne Quittung. Ansonsten soll man das Produkt entsorgen. (8.5.2024)
Der Carlsen-Verlag ruft zusammen mit den zuständigen kantonalen Behörden die ersten Auflagen der Kinderbücher «Baby Pixi Unkaputtbar, Ich mag …» und «Baby Pixi Unkaputtbar, Heule Eule» zurück. Die beiden Bücher weisen laut einer Mitteilung von Recall Swiss einen zu hohen Gehalt an Bisphenol A auf. Bisphenol A ist eine chemische Verbindung, die laut Bundesamt für Gesundheit in hohen Dosen die Fortpflanzung und die fötale Entwicklung beeinträchtigt.
Tipp: Der Carlsen-Verlag schreibt, man solle die Bücher an den Ort des Kaufes zurückbringen. Im Gegenzug erhalte man dafür ein neues Buch aus der Reihe Baby Pixi. (20.3.2024)
Beim Produkt «Schale Panda Silber Grau» der deutschen Firma Kikadu wurde ein erhöhter Bleigehalt bei einer Stichprobe festgestellt. Der Schweizer Importeur Willy Erny AG schreibt, dass er die Schalen aus Sicherheitsgründen zurückruft, auch wenn ein zweites Prüfungsgutachten in Deutschland hängig ist. Es handelt sich um den Artikel mit der Nummer 1598607.
Tipp: Wer die Schale bei sich zu Hause hat, kann sie zum Verkaufspunkt zurückbringen. Der Kaufpreis wird erstattet. (27.9.2024)
Der Hersteller Britax Römer ruft die Babyschale «Baby-Safe 5Z» zurück. Es kann zu einem unerwarteten Lösen des Griffs kommen. Grund dafür ist ein Spalt, der sich beim Tragen ausserhalb des Fahrzeugs zwischen dem Griff und der Sitzschale bilden kann, warnt die Beratungsstelle für Unfallverhütung. Der Spalt hat keinen Einfluss auf die Funktionalität der Babyschale im Fahrzeug oder bei einem Unfall.
Tipp: Wenn sie zwischen dem 13. Januar und dem 30. Juni 2023 eine Babyschale «Baby-Safe 5Z» gekauft haben, sollten Sie sie nicht mehr verwenden. Als Ersatz bekommen Sie kostenlos eine neuere Version des Produkts. (27.7.2023)
Die Landi warnt vor einer Backmischung, die Milch enthält, obwohl das so bei den Inhaltsstoffen nicht deklariert ist. Nachgewiesen wurde das bei den Backmischungen Panflor Fertigmix Huusbrot 2,5 kg und Panflor Fertigmix Pizzateig 2,5 kg. Landi hat die Produkte umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit empfiehlt Personen, die auf Milch allergisch sind, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Für alle anderen ist der Konsum der Produkte unbedenklich. (5.12.2023)
Die Bauck GmbH hat das Amt für Verbraucherschutz Aargau, das Amt für Verbraucherschutz Zug und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) darüber informiert, dass in Bauckhof Teffmehl Vollkorn zu hohe Werte von Tropanalkaloiden gemessen wurden. Betroffen sind die Chargen 227824 und 228871.
Tropanalkaloide sind natürliche Inhaltsstoffe, die als sogenannte Beikräuter auf Getreideanbauflächen wachsen. Bei der Ernte können diese Bestandteile mitgefasst werden und gelangen so in das Lebensmittel. Tropanalkaloide haben keine Langzeitwirkungen, sie können jedoch zu vorübergehenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie beispielsweise Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit führen.
Tipp: Betroffene Chargen können im Handel umgetauscht oder zurückgegeben werden. (11.9.2023)
Hersteller Bergamont ruft bestimmte Velo- und Schutzblechmodelle der Jahre 2020, 2021 und 2022 wegen Sturz- und Unfallgefahr zurück.
Tipp: Velo nicht mehr benutzen, sich beim Hersteller melden, es gibt kostenlosen Austausch. (5.5.2023)
Im Rahmen einer amtlichen Kontrolle wurde ein zu hoher Borgehalt in Mineralwasser der Marke Beypazarı festgestellt. Es wird vermutet, dass Bor die Entwicklung des Fötus und die Fruchtbarkeit beeinträchtigt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, das Mineralwasser der betroffenen Marke nicht zu konsumieren. Die Firma Bak-San GmbH hat das Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Konsumieren Sie das betroffene Produkt nicht mehr. (15.4.2024)
Bio Partner Schweiz ruft 450-Gramm-Packungen Leinsamen und 400-Gramm-Packungen geschrotete Leinsamen zurück (Mindesthaltbarkeitsdatum zwischen 16.6.24 und 10.6.25). Grund dafür ist, dass bei den Produkten erhöhte Werte von Blausäure freisetzenden Stoffen nachgewiesen wurden. Beim Verzehr grösserer Mengen können gesundheitliche Auswirkungen nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Bio Partner Schweiz empfiehlt, die Leinsamen nicht mehr zu essen und sie zu entsorgen. (26.9.2023)
Die Bio Partner Schweiz AG ruft die gekeimten Broccolisamen der Marke Govinda zurück. Das Produkt enthält erhöhte Werte des gesundheitsschädigenden Bakteriums Bacillus cereus. Es kann zu Brechreiz oder Durchfall führen.
Tipp: Wer die Broccolisamen gekauft hat, sollte sie nicht mehr verzehren, sondern entsorgen. (8.11.2023)
Die beiden Detailhändler Migros und Denner rufen eine Sorte Bio-Rucola zurück. Die Packungen aus Italien zu 100 Gramm respektive 125 Gramm (Migros-Strichcode 7610632972045 und Denner-Losnummer 39/02 und 40/01) wurden sofort für den Verkauf gestoppt. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) könnten die Produkte mit Salmonellen belastet sein. Die Erreger lösen typischerweise Symptome wie Fieber, Durchfall oder Erbrechen aus.
Tipp: Essen Sie das Produkt nicht. Konsultieren Sie eine Ärztin oder einen Arzt, sollten bei Ihnen die erwähnten Symptome innerhalb von sechs bis 72 Stunden nach dem Verzehr auftreten. Bringen Sie die Packung in die Filiale der Migros respektive von Denner zurück. Dort wird Ihnen der Verkaufspreis erstattet. (4.10.2024)
Die Firma Bose ruft Bose-Bassmodule zurück, die vor dem 1. April 2006 gefertigt wurden. Sie wurden in Home-Cinema-Systemen der Linie Acoustimass, Lifestyle und Companien verkauft. Es besteht Brandgefahr. Die Geräte werden kostenlos repariert.
Tipp: Betroffene Bassmodule von der Stromversorgung trennen. Unter der Telefonnummer 061 588 23 52 erfahren Sie, ob Ihr Gerät vom Rückruf betroffen ist. (3.10.2023)
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) und BRITA Schweiz warnen: Die Wassersprudler BRITA sodaTRIO in Schwarz und Weiss und BRITA sodaTRIO pro aus Edelstahl zusammen mit der Glasflasche sollten nicht mehr genutzt werden. Grund: Die Kunststoffverbindung, die oben am Schutzbehälter befestigt ist, kann unter bestimmten Umständen dem Druck einer beim Sprudelvorgang zerbrechenden Glasflasche nicht standhalten. Dadurch könnten Scherben aus dem Schutzbehälter fliegen, wodurch ein Verletzungsrisiko besteht.
Tipp: Betroffene Kundinnen und Kunden sollen sich bei BRITA Schweiz melden. Bis zu einem Austausch des Geräts soll ausschliesslich die Kombination Wassersprudler und Edelstahlflasche (im Starterpaket enthalten) genutzt werden. Eine zusätzliche Edelstahlflasche wird auf Nachfrage kostenlos abgegeben. Alternativ ist auch die Rücknahme des Produkts mit Erstattung des Kaufpreises möglich. (4.10.2023)
Bei einer internen Kontrolle hat die Ceposa AG Rückstände des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Chlorpyrifos-Ethyl in getrockneten Tomaten nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden. Ceposa AG hat die Produkte sofort aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. Betroffen sind verschiedene Apéro-Produkte.
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. (7.2.2024)
Die Bamag Babyartikel und Möbel AG ruft Moseskörbe für Babys der Firma Childhome wegen Unfallgefahr zurück. Aufgrund einer Nichtkonformität kann der Korb bei seitlichem Innendruck, wenn sich das Baby beispielsweise gegen die Korbwand lehnt, kippen. Die betroffenen Referenznummern der Moseskörbe hat das Unternehmen online veröffentlicht.
Tipp: Verwenden Sie betroffene Moseskörbe von Childhome ab sofort nicht mehr. Für einen Ersatz oder eine alternative Lösung wenden Sie sich an die Verkaufsstelle. Die Firma ist erreichbar unter info@babybamag.ch. (15.4.2024)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor der Süssigkeit Cocco Candy Rolling. Der abnehmbare Spieldeckel in Form eines Balls kann leicht verschluckt werden, es besteht daher Erstickungsgefahr. Die Süssigkeit mit den Geschmacksrichtungen Tutti Frutti, Mix, Cola und Strawberry wurde bei Webstar (Dielsdorf), Epicuria (Carouge) und schweizweit bei diversen Kiosken, Läden und Onlinehändlern verkauft.
Tipp: Das BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht mehr zu verwenden. (27.10.2023)
Coop ruft den Abdeckstift Essence Camouflage+ matt Concealer 50 zurück. Es bestehe eine potenzielle Gesundheitsgefährdung, da die gefundenen Wasser- und Umweltkeime zu Erkrankungen führen können.
Tipp: Verwenden Sie das Produkt in der Farbe 50 nicht mehr, und geben Sie es bei der jeweiligen Verkaufsstelle zurück. (2.6.2023)
Coop ruft die Inhouse-Dosenkerze Vanilla zurück. In seltenen Fällen könne sich das Restwachs entzünden, was zu einer starken Erhitzung führe. «Es besteht eine potenzielle Brandgefahr, und es wird empfohlen, das Produkt nicht zu verwenden.» Das schreibt die Medienstelle von Coop in einer Mitteilung.
Vom Rückruf betroffen sind Produkte, die seit dem 9. April 2020 in Verkauf sind. Erhältlich waren diese im Coop-Supermarkt, im Warenhaus Coop City, in den Jumbo- und ehemaligen Coop-Bau+Hobby-Baumärkten Thalwil, Rickenbach/Wil und Lyssach sowie auf Coop-city.ch. Früher im Verkauf gewesene Produkte sind nicht betroffen. Bereits gekaufte Kerzen können zurückgebracht werden. Der Verkaufspreis wird zurückerstattet.
(13.04.2023)
Der Lebensmittelhändler Coop ruft den Weisswein «Bianco Custoza Zeni» zurück. Der Wein enthält Sulfite, die auf der Etikette nicht deklariert sind. Für Personen, die an einer Sulfit-Allergie leiden, kann das Getränk eine Gesundheitsgefahr darstellen. Betroffen sind Flaschen mit Jahrgang 2023 in der Packungseinheit 75 cl sowie der Sechserkarton des Weins. Die Produkte wurden zwischen 1. Juli und 20. August 2024 in den Coop-Filialen sowie im Onlineshop verkauft. Weinflaschen anderer Jahrgänge sind nicht betroffen.
Tipp: Es wird empfohlen, die gekaufte Ware an die Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Kaufpreis wird zurückerstattet. (26.8.2024)
Der Detailhändler ruft vorsorglich Karma-Aprikosenkern-Produkte zurück. Gemäss der Medienmitteilung besteht ein erhöhter Gehalt an Aflatoxinen und damit eine potenzielle Gesundheitsgefährdung. Es wird empfohlen, diese Produkte nicht zu konsumieren.
Die betroffenen Produkte wurden bereits für den Verkauf gesperrt. Erhältlich waren die Produkte vom 1.1.2024 bis 24.10.2024 in den Coop-Supermärkten.
Tipp: Bereits gekaufte Ware kann zur Filiale zurückgebracht werden. Der Verkaufspreis wird zurückerstattet. (29.10.2024)
Gleich zwei Detailhändler rufen Produkte wegen Kolibakterien zurück. Betroffen sind folgende Produkte:
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Coop:
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Naturaplan Bio Jungspinat 100 g (Artikelnummer 5.793.389)
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Naturaplan Bio Jungsalat 90 g (Artikelnummer 4.932.672)
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Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.9.2024, 29.9.2024, 30.9.2024 und 2.10.2024
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BNP Jungsalat Mix 100 g (Chargennummer E426553140, E426754770, E426854540, E4269546600)
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BNP Spinat 120 g (Chargennummer E426553340, E426754580, E426554340, E426954460)
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Mindesthaltbarkeitsdatum: 28.9.2024, 29.9.2024, 30.9.2024 und 1.10.2024
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Das Bakterium kann gesundheitsschädigende Toxine produzieren. Je nachdem können Beschwerden wie Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall auftreten. (1.10.2024)
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) ruft in Zusammenarbeit mit Decathlon den Lawinenrucksack «WEDZE AIRBAG 30» zurück. Betroffen sind Rucksäcke mit der Artikelnummer 4144380, die vor dem 16. August 2023 gekauft wurden. Die betroffenen Lawinenrucksäcke können eine fehlerhafte Faltung der Ballons aufweisen. Die Ballons wurden gerollt statt gefaltet, was dazu führen kann, dass das Aufblasen länger dauert. Dadurch besteht in einer Notsituation für Verwenderinnen und Verwender das Risiko, ungenügend geschützt zu sein.
Tipp: Konsumentinnen und Konsumenten werden aufgefordert, diese Rucksäcke nicht mehr zu verwenden und den Decathlon-Kundenservice zu kontaktieren. Dieser unterstützt betroffene Kundinnen und Kunden bei der Instandsetzung, so dass die Rucksäcke wieder benutzt werden können. (17.10.2023)
Achtung, Ertrinkungsgefahr! Die Firma Decathlon ruft drei Schwimmringe der Marke Nabaiji zurück. Bei den betroffenen Produkten kann es bei der Benutzung zum Umkippen kommen, was mit einer Ertrinkungsgefahr verbunden ist, da das Kleinkind am Schwimmring festgeschnallt ist. Die Schwimmringe wurden zwischen dem 1. Februar 2023 und dem 23. Juni 2023 verkauft.
Tipp: Konsumentinnen und Konsumenten, die einen der genannten Schwimmringe gekauft haben, können diese in eine Decathlon-Filiale zurückbringen und erhalten ihr Geld zurück. (14.7.2023)
Ein Fahrradhelm soll den Kopf schützen. Das ist bei gewissen Modellen von Decathlon aber nicht garantiert, da ein Kunststoffteil brechen kann. Betroffen sind die Velohelme «MTB EXPL 500» sowie «MTB ST 500». Die genauen Chargennummern hat Decathlon auf seiner Website aufgelistet. Die Helme befanden sich in der Zeit vom 2. Juli bis und mit 9. September 2024 im Verkauf.
Tipp: Falls Sie einen solchen Helm besitzen, prüfen Sie die Chargennummer, die unter dem Schaumstoff im vorderen Bereich zu finden ist. Der Fahrradhelm kann in jeder Verkaufsfiliale zurückgebracht werden. Der Kaufpreis wird erstattet oder Sie erhalten Ersatz. (26.9.2024)
Im Kochschinken «Prosciutto cotto» der Marke il Ferrarini, den Denner verkauft, wurden Listerien nachgewiesen. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden, schreibt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in einer Mitteilung. Der Detailhändler hat den Schinken aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das BLV empfiehlt, das Produkt nicht zu konsumieren. Eine Infektion mit dem Bakterium Listeria monocytogenes verlaufe bei gesunden Personen milde oder sogar ohne Symptome. Bei immungeschwächten Personen könnten sich aber schwere Symptome bis hin zum tödlichen Ausgang entwickeln. Bei Schwangeren kann eine Infektion zu einer Fehlgeburt führen, oder aber das Kind kann mit einer Blutvergiftung oder Hirnhautentzündung geboren werden. (1.3.2024)
Bei einer amtlichen Kontrolle wurden im «Maida Maismehl weiss» und «Maida Maismehl gelb» sogenannte Fumonisine über dem Maximalwert festgestellt. Diese bezeichnen einen Sammelbegriff für verschiedene hochgiftige Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Bereits in geringen Mengen sind Fumonisine gesundheitsschädigend für den Menschen. Der Hersteller ruft deshalb die Produkte zurück, die in Denner-Filialen erhältlich sind. Betroffen sind Produkte mit dem Verbrauchsdatum 1.10.2024, Charge L01102024. Sie wurden unter anderem in sämtlichen Denner-Verkaufsstellen angeboten.
Tipp: Der Hersteller bittet Kundinnen und Kunden, die Produkte nicht mehr zu konsumieren. Sie können in alle Denner-Filialen zurückgebracht werden. Der Detailhändler erstattet den Kaufpreis zurück. (12.6.2024)
Der Hersteller Russka ruft seine «Laguna Duschhocker und Duschstühle» wegen Verletzungsgefahr in Zusammenarbeit mit Swissmedic zurück. Die betroffenen Duschstühle können für Nutzer mit einem Körpergewicht ab 124 Kilogramm ein Risiko darstellen, so dass die Stühle brechen und sich Nutzer verletzen.
Tipp: Der Hersteller hat die maximale Belastbarkeit seiner Stühle auf 109 Kilogramm korrigiert. Russka empfiehlt, die Produkte mit den entsprechenden Seriennummern nicht mehr zu nutzen, wenn man mehr wiegt. Unter der Telefonnummer 056 426 07 25 oder per Mail an info@hilfsmittelwelt.ch können Käuferinnen und Käufer einen Austausch verlangen. (11.1.2024)
Bei den Sicherungs- und Abseilgeräten «Mega Jul» des Kletterausrüstungsherstellers Edelrid wurde ein Mangel festgestellt, der zum Absturz führen kann. Das schreibt die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) des Bundes. Die Nachsteigeröse könne einen Defekt aufweisen, durch den eine erhöhte Unfallgefahr drohe. Die BFU ruft Kundinnen und Kunden von Edelrid dazu auf, ihre Artikel zu überprüfen. Bei dem Defekt handle es sich um eine Veränderung der Metalloberfläche, die bei einer optischen Überprüfung leicht erkennbar sei.
Tipp: Wer «Mega Jul»-Sicherungs- und -Abseilgeräte der Charge 04/20 besitzt, sollte diese nicht mehr verwenden und sich über die Website bei Edelrid melden. (23.11.2023)
Im Rohmilchkäse «Morbier Jeune AOP» des Produzenten Fromagerie de Montbéliard wurden E.-coli-Bakterien nachgewiesen. Dies teilt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mit. Der Käse konnte bei Coop, Migros sowie bei weiteren Detailhändlern gekauft werden. E.-coli-Bakterien können gesundheitsschädigende Toxine produzieren. Diese lösen Symptome wie Übelkeit, Bauchschmerzen, Erbrechen und Durchfall aus.
Tipp: Das BLV empfiehlt, den Käse «Morbier Jeune AOP» nicht zu essen. Treten nach dem Konsum Symptome auf, sollte ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden. (20.12.2023)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor dem Käse «Brique Sakura No-Ha 220g». Interne Kontrollen des Herstellers hätten ergeben, dass in dem von der Fromagerie Moléson SA importierten Produkt E.-coli-Bakterien (STEC) nachgewiesen wurden. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Das BLV empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. Fromagerie Moléson SA hat das Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. (5.1.2024)
Der Bund warnt vor Botulinum-Bakterien (Clostridium Botulinum) in eingelegten Pilzen der Sorte gemeiner Weiss-Täubling in Würzlake (Грузди). In der Glaskonserve (500 Gramm) kann sich unter Luftausschluss das Bakterium bilden, das zu Botulismus führen kann. Beim Menschen treten 12 bis 36 Stunden nach dem Verzehr Symptome wie geweitete Pupillen, Sprech- und Schluckstörungen, Bauchschmerzen, Lähmungserscheinungen im Gesicht oder in den Gliedmassen auf. Die Firma Lackmann Fleisch- und Feinkostfabrik GmbH hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht zu konsumieren. Personen, die das Produkt konsumiert haben und Symptome feststellen, sollten unverzüglich eine Ärztin konsultieren. (28.6.2024)
Ikea ruft das Angelspiel Blåvingad zurück. Wie das Möbelhaus mitteilt, können sich beim Spiel magnetische Nieten lösen, über welche die Kinder die Tiere und Gegenstände mit einer Rute fischen können. Vor allem bei kleineren Kindern bestehe Erstickungsgefahr. Das Unternehmen bittet Kundinnen und Kunden, das Produkt nicht mehr zu verwenden, und erstattet den Kaufpreis zurück. (21.03.2023)
Die Migros hat festgestellt, dass sich beim Produkt «Milette Naturals Greifball» die Kugeln unter Umständen lösen können. Es besteht für Kinder Verschluckungs- und Erstickungsgefahr, warnt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen. Die Migros hat das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu verwenden. Die Migros-Verkaufsstellen erstatten den Kundinnen und Kunden den Preis des Holzspielzeugs oder tauschen die Ware nach Möglichkeit um. (6.6.2024)
Bei mehreren Skischuhmodellen für Jugendliche der Fischer Sports GmbH besteht Sturz- und Verletzungsgefahr. Das Unternehmen und die Beratungsstelle für Unfallverhütung rufen die betroffenen Modelle deshalb zurück. Es sind dies die Modelle RC4 50, RC4 60 und RC4 65 ab Grösse 21,5 und Auslieferung ab Oktober 2022. Der Grund für die Verletzungsgefahr ist, dass es zu einer unvorhergesehenen Bewegung zwischen Schale und Manschette kommen kann.
Tipp: Kundinnen und Kunden können die Skischuhe vom Händler kostenlos reparieren lassen. Die Verkaufsstellen verwenden hierfür ein spezielles Reparatur-Kit. Danach sind die Schuhe wieder einsatzbereit. (12.2.2024)
Das Ladegerät für das Massagegerät Fitagon Shiatsu Massager Pro weist technische Mängel auf, wie die Firma und der Bund bekanntgeben. Es besteht die Gefahr, dass es sich übermässig erwärmt und in Brand gerät.
Tipp: Betroffene Konsumentinnen und Konsumenten sollen das Gerät fachgerecht entsorgen und können unter info@fitagon.ch kostenlos ein Ersatzladegerät bestellen. Das Massagegerät selbst ist vom Rückruf nicht betroffen und kann weiterverwendet werden. (12.2.2024)
Gleich mehrere Grossverteiler riefen im Januar 2023 Tofuprodukte zurück, die eventuell Metallsplitter enthalten. Karma und Prix Garantie von Coop sind betroffen, Tofu Nature Bio von Denner und Hilcona Tofu Natur Bio von Volg.
Die Tekeins GmbH ruft gemahlenen Kreuzkümmel der Marke Ciloglu zurück. Wie der Oregano der Tatko AG besteht ein zu hoher Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden. Dabei handelt es sich um einen pflanzlichen Inhaltsstoff, der laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen in zu hohen Mengen die Leber schädigen kann und im Verdacht steht, Krebs zu verursachen.
Tipp: Tekeins bittet darum, das Produkt nicht zu konsumieren und zurückzubringen. Der Kaufpreis werde selbstverständlich zurückerstattet. (26.3.2024)
Die Firma Gladiatorfit Sàrl ruft gleich drei Fitness-Nahrungsergänzungsmittel wegen unzulässiger Zusammensetzung zurück:
- Das Produkt «Melatonin mit verzögerter Freisetzung» der Marke Life Pro enthält eine unzulässige Melatonin-Zusammensetzung.
- Das Produkt «Lean Fix» der Marke EFX Sport enthält eine unzulässige Zusammensetzung von Guggul- und Bärentraubenblätterextrakt.
- Das Produkt «CNP» der Marke GDA enthält eine unzulässige Zusammensetzung von Berberin HCl.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, alle drei Produkte nicht mehr zu verwenden. Wer noch Chargen zu Hause hat (auch angebrochene), kann sie an den Hersteller zurücksenden und erhält den Kaufpreis zurückerstattet. (12.7.2024)
Bio Partner Schweiz AG ruft Demeter-Brechbohnen im Glas der Marke Nur Puur (340 Gramm, Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2026) zurück. Es könnten sich Glasscherben darin befinden.
Tipp: Bio Partner Schweiz AG bittet Kundinnen und Kunden, die Bohnen nicht zu konsumieren und die Gläser zu entsorgen. (3.11.2023)
Bei Suppendosen von Hilcona ist ein Fehler bei der Füllmenge entstanden, weswegen die Haltbarkeit nicht garantiert ist. Betroffen sind die grossen Packungen der Gulaschsuppen von 3 Kilogramm, wie Hilcona schreibt. Die Dosen waren vom 10. April bis 24. September 2024 bei den Cash-and-Carry-Märkten in der Schweiz erhältlich.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, die Suppen nicht zu konsumieren und stattdessen wegzuwerfen. Rückfragen an Hilcona können via Hotline 008 008 008 08 08 gestellt werden. (26.9.2024)
Ikea ruft zwei Modelle der Varmfront-Powerbank aufgrund einer möglichen Brandgefahr zurück, die von einem Herstellungsfehler rühren könnte. Konkret betroffen sind diese Produkte:
- Varmfront-Powerbank 10’400 mAh (Modellnummer E2038)
- Datumsstempel (JJWW):
- 2313
- 2316
- 2318
- 2319
- Varmfront-Powerbank 5200 mAh (Modellnummer E2037)
- Datumsstempel (JJWW):
- 2318
- 2319
- 2322
Tipp: Verwenden Sie die betroffenen Powerbanks nicht mehr. Sie können das Modell in jede Ikea-Filiale zurückbringen. Kundinnen und Kunden erhalten dafür eine Rückerstattung oder ein Ersatzprodukt. (19.7.2024)
Das «Åskstorm 40W USB-Ladegerät, dunkelgrau» von Ikea kann nach längerem Gebrauch beschädigt werden oder sogar brechen. Durch den Verschleiss des Netzkabels kann es zu Verbrennungen und Stromschlägen kommen. In Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat ruft Ikea das Ladegerät zurück.
Tipp: Das Ladegerät kann anhand der Modellnummer ICPSW5-40-1, die sich auf der Rückseite befindet, identifiziert werden. Wer ein solches Gerät besitzt, sollte es nicht mehr benutzen. Es kann in jede Ikea-Filiale zurückgebracht werden. Der Preis wird erstattet. Ein Kassenbeleg ist nicht erforderlich. (17.1.2024)
Koppla-Steckdosenleisten von Ikea, die zwischen 2004 und 2011 hergestellt wurden, können spröde werden und einen Stromschlag auslösen. Das schreibt das Unternehmen in einer Mitteilung. Beim Plastikgehäuse der betreffenden Steckdosenleiste «6-fach/Schalter» kann es zu Brüchen und freiliegenden stromführenden Innenteilen kommen. Das Produkt kann anhand der Lieferantennummer 16648 identifiziert werden, die sich auf der Rückseite der Steckdosenleiste befindet.
Tipp: Besitzerinnen und Besitzern einer solchen Koppla-Steckdosenleiste wird geraten, zur Unterbrechung der Stromversorgung zuerst den Stecker zu ziehen, ohne das Gehäuse zu berühren. Anschliessend kann das Kunststoffgehäuse überprüft werden, um sicherzugehen, dass es noch intakt und nicht brüchig ist. Beschädigte Produkte sollen entsorgt werden. (4.9.2024)
Wer einen «Lettan»-Spiegel besitzt, wird von Ikea und vom Bundesamt für Unfallverhütung (BfU) dazu aufgefordert, den Datumsstempel zu überprüfen. Spiegel mit Datumsstempel bis und mit 2015 sollen nicht mehr benutzt werden. Das BfU warnt, dass die Wandbeschläge brechen können, wodurch der Spiegel runterfällt. Der Datumsstempel (JJWW) befindet sich auf der Rückseite des Spiegels.
Tipp: Ein kostenloser Ersatz der Wandbeschläge kann bei Ikea bestellt werden. (20.9.2023)
Die Kadi AG, ein Hersteller von Kartoffelprodukten, der sich auf Tiefkühlkost spezialisiert hat, ruft vier Artikel zurück. Laut Kundeninformation kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich kleine Kunststoffteile in den folgenden Produkten befinden: Rösti Pastetli, Rösti Galetten, Rösti Croquettes (vorfrittiert) und Gratin Dauphinois. (15.10.2024)
Die Firma Bunaroba GmbH ruft ihr Produkt «Bio Kakao Pulver» mit der Charge OCPOW010623 zurück. Grund dafür ist ein zu hoher Kadmiumgehalt. Eine mögliche Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Bringen Sie das Produkt zum Verkaufsort zurück oder werfen Sie es weg. Der Kaufpreis wird Ihnen zurückerstattet. (10.4.2024)
Bei einer internen Kontrolle fand die Thurgauer Käserei Studer auf einem Füürtüfel-Käse Listerien. Die Bakterien können bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, bei Schwangeren und ihren ungeborenen Kindern schwere gesundheitliche Probleme verursachen. Die Verunreinigung ist im Reifungskeller der Käserei festgestellt worden. Weil sie neben dem Füürtüfel weitere Produkte dort lagert, könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch andere Käsesorten betroffen sind. Die Firma ruft deshalb ihre Produkte zurück, nicht betroffen ist der Grillkäse. Die Produkte wurden unter anderem bei Migros, Coop und Denner verkauft und umgehend aus dem Sortiment genommen.
Tipp: Bringen Sie den Käse in den Laden zurück. Der Kaufpreis wird erstattet. (14.8.2023)
Bei gewissen Yoyo-Kinderwagen besteht die Gefahr, dass sich die Feststellbremse von selbst löst. Hersteller Stokke und die Beratungsstelle für Unfallverhütung BFU rufen die Wagen deswegen zurück. Betroffen sind Produkte mit Seriennummern, die mit «142AA» beginnen und deren Seriennummern kleiner als «0062239» sind.
Tipp: Die Seriennummer befindet sich auf dem Etikett in der Nähe des Korbs auf der linken Seite des Kinderwagens. Sollte Ihr Kinderwagen betroffen sein, verwenden Sie ihn ab sofort nicht mehr. Für einen kostenlosen Ersatzkinderwagen kann man sich auf dem Stokke-Rückrufportal registrieren. (19.11.2024)
Die Firma Edelrid ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung gewisse Klettersteigsets zurück. Es handelt sich um den Typ «Cable Comfort Tri» mit der Artikelnummer 74370 000 219 0. Die Metallkomponenten des Dreifachwirbels können Festigkeitsschwankungen aufweisen. Im schlimmsten Fall könnten Anwenderinnen und Anwender abstürzen – mit tödlichen Folgen.
Betroffen sind alle ausgelieferten Sets bis zur Charge Y-2024-0364. Klettersteigsets ab der Charge Y-2024-0384 sind nicht betroffen.
Tipp: Benutzen Sie das Klettersteigset per sofort nicht mehr. Schicken Sie es zur Überprüfung an Edelrid zurück. Unter dem Link oben finden Sie weitere Informationen zur Abwicklung sowie ein Einsendeformular. (29.11.2024)
Das Spielzeug «Lava Bubbles» der Marke Toys Amsterdam imitiert Lavablasen in durchsichtigen Sanduhren, Würfeln oder Vulkanen. Aber Vorsicht: Die Flüssigkeit im Spielzeug besteht zu 80 Prozent aus Mineralöl. Wenn die Flüssigkeit durch Einatmen oder Verschlucken in die Atemwege gelangt, sind schwere akute Schäden der Lunge nicht auszuschliessen. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt deshalb vor der Nutzung dieses Spielzeugs. Sombo AG und Papedis AG haben die «Lava Bubbles» nun zurückgerufen.
Tipp: Nehmen Sie die Produkte aus der Reichweite von Kindern und retournieren Sie sie an die Hersteller. (21.7.2023)
Lidl Schweiz ruft das Abflammgerät der Marke «Parkside» zurück, wie derzeit auf ihrer Website nachzulesen ist. Betroffen ist die IAN 415839_2210. Es besteht die Gefahr eines unkontrollierten Gasaustritts, was mit einer Brandgefahr verbunden ist.
Tipp: Betroffene werden gebeten, die Abflammgeräte nicht mehr zu verwenden und in eine Lidl-Filiale zurückzubringen. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons rückerstattet. (15.5.2024)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt vor einer Listerien-Verunreinigung
in geräuchertem Fisch. Betroffen sind diverse Produkte des dänischen Herstellers Augustson. Die Produkte wurden bei Migros, Coop, Denner, Aligro, Prodega, Transgourmet und weiteren verkauft. Eine Liste der betroffenen Produkte kann auf der
RecallSwiss-Website des Bundes abgerufen werden. Listerien sind vor allem für immungeschwächte Personen und Schwangere gefährlich.
Tipp: Das BLV empfiehlt, die betroffenen Produkte nicht mehr zu konsumieren. (15.9.2023)
Denner ruft das Produkt «Norwegischer Graved Lachs» der Marke Seafood 4You zurück. In einer Kontrolle wurden Listerien (Listeria monocytogenes) festgestellt. Die Bakterien können die Infektionskrankheit Listeriose auslösen. Vor allem immungeschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen können schwere Symptome entwickeln.
Konkret betroffen ist:
- Produkt, Marke: Norwegischer Graved Lachs mit Dill und Honig-Senf-Sauce, Seafood 4You
- Verpackung: 140 g
- Losnummer: L2421545 und L2421845
- Verbrauchsdatum: 23.8.2024 und 26.8.2024
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen empfiehlt, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. (23.08.2024)
Die Dyhrberg AG ruft ihr Produkt «Makrelenfilet heissgeräuchert mit Pfeffer» (Verbrauchsdatum 28.7.2024) zurück. Bei einer Routinekontrolle wurden krank machende Bakterien (Listeria monocytogenes) in einer Produktions-Charge entdeckt. Aufgrund des Verbrauchsdatums sind keine betroffenen Waren mehr im Umlauf – vielleicht liegen sie aber im Tiefkühler der Kundinnen und Kunden.
Tipp: Essen Sie das Produkt nicht. Bei der Verkaufsstelle – dazu gehören die Migros-Genossenschaften Zürich, Genf und Luzern – erhalten Sie Ihr Geld zurück. (8.8.2024)
Desweiteren ruft die Dyhrberg AG weitere Sorten ihrer heissgeräucherten Makrelenfilets zurück. In einer Kontrolle wurden in den Filets Listerien (Listeria monocytogenes) festgestellt. Die Bakterien können die Infektionskrankheit Listeriose auslösen. Vor allem immungeschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen können schwere Symptome entwickeln.
Die Filets wurden in diversen Unternehmen verkauft. Konkret betroffen sind:
Migros:
- Produkt: Makrelenfilets heissgeräuchert mit Pfeffer
- Artikelnummer: 251303600000
- Verkaufsorte: Genossenschaften Zürich, Luzern, Genf
- Verbrauchsdatum: zu verbrauchen bis 22.8.2024
- Produkt: Makrelenfilets heissgeräuchert natur
- Artikelnummer: 251319010000
- Verkaufsorte: Genossenschaften Waadt und Wallis
- Verbrauchsdatum: zu verbrauchen bis 19.8.2024
Spar, TopCC, Transgourmet und Dörig & Brandl:
- Produkt: Dyhrberg Makrelenfilets heissgeräuchert mit Pfeffer
- Verbrauchsdatum: zu verbrauchen bis 19.8.2024
- Verkaufsorte: alle Verkaufsstellen von Spar, TopCC, Transgourmet und Dörig & Brandl
- Produkt: Dyhrberg Makrelenfilets nature heissgeräuchert
- Verbrauchsdatum: zu verbrauchen bis 19.8.2024
- Verkaufsorte: alle Verkaufsstellen von Spar, TopCC, Transgourmet und Dörig & Brandl
Globus:
- Produkt: Globus Makrelenfilets mit Pfeffer heissgeräuchert
- Verbrauchsdatum: zu verbrauchen bis 12.8.2024
- Verkaufsorte: alle Verkaufsstellen von Globus
Tipp: Das Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärmedizin (BLV) empfiehlt, das Produkt nicht zu konsumieren. (13.8.24)
Manor ruft zwei ihrer Poke-Bowls zurück. Grund dafür sind Listeriose-Bakterien (Listeria monocytogenes), welche in den Bowls nachgewiesen wurden. Bei den Bowls handelt es sich um die Poke-Bowl «Olu-Olu» mit dem EAN-Code 7649993566075 sowie um die «Urban Bowl Mezze» mit dem EAN-Code 7649993566143. Konkret betroffen sind die Bowls mit den Haltbarkeitsdaten 23., 24. und 25. Juli 2024.
Die Bakterien können die Infektionskrankheit Listeriose auslösen. Vor allem immungeschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen können schwere Symptome entwickeln.
Tipp: Manor betont, dass das Produkt nicht konsumiert werden soll. Die Bowls können in allen Manor-Food-Märkten zurückgegeben werden. Der Betrag wird zurückerstattet. (24.7.2024)
Maxi Bazar ruft das Spielzeug «Magische Schiefertafel» zurück. In der Produktkontrolle wurde festgestellt, dass der magnetische Induktionsfluss zu hoch sei und ein Gesundheitsrisiko darstellen könne, schreibt das Unternehmen.
Tipp: Senden Sie das Produkt zurück. Der Preis wird gegen Vorlage des Kassenbelegs erstattet. (30.8.2024)
Die Migros ruft diverse Backwaren wie Burger-Brote, Aufback-Buttergipfeli und -Dinkelbrötchen sowie Cremeschnitten der Vegan-Linie «V-Love» zurück. Bei der Migros-Tochtergesellschaft FFB-Group (früher Jowa) ist es zu einer Verunreinigung durch kontaminiertes Wasser gekommen. Bei Kleinkindern könne eine Gefährdung der Gesundheit nicht ausgeschlossen werden, für Erwachsene bestehe höchstwahrscheinlich keine Gefahr. Betroffen sind Produkte mit Mindesthaltbarkeitsdatum im März, eine detaillierte Liste mit den betroffenen Produkten findet sich auf der Migros-Website. Kundinnen können die betroffenen Produkte in die Filiale zurückbringen und erhalten ihr Geld zurück. (15.3.2023)
Die Migros ruft das Spielzeug «Magnetische Kugeln» aus Sicherheitsgründen zurück. Die Kugeln, die in verschiedenen Farben verkauft werden und zu unterschiedlichen Formationen angeordnet werden können, weisen einen magnetischen Induktionsfluss über dem gesetzlichen Richtwert auf. Dadurch bestehe Verletzungsgefahr, schreibt die Migros in einer Mitteilung. Es handelt sich um Magnetkugeln mit der Artikelnummer 748970300000. Die Strichcodes lauten 0856590003033 oder 7612016517620.
Tipp: Kundinnen und Kunden, die die Kugeln gekauft haben, können das Produkt in einer Migros-Filiale zurückgeben. Der Verkaufspreis wird erstattet. (30.8.2024)
Die Migros ruft das «Blévita Bio Sandwich Sour Cream & Onion» (Artikelnummer: 110127500000) mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 13.1.2025 und 16.2.2025 zurück, wie die Detailhändlerin auf ihrer Website mitteilt. Die Sandwiches könnten mit Salmonellen belastet sein, weshalb ein Gesundheitsrisiko nicht ausgeschlossen werden könne. Die Migros hat den Verkauf der betroffenen Sandwiches umgehend gestoppt. (11.10.2024)
Die Migros hat das Kantonale Laboratorium Zürich und das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen darüber informiert, dass im M-Classic-Joghurt Zitrone nicht deklarierte Haselnüsse enthalten sind. Eine Gesundheitsgefährdung kann nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Das Bundesamt empfiehlt Allergikerinnen und Allergikern, das betroffene Produkt nicht zu konsumieren. Die Migros hat das Joghurt umgehend aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. (14.11.2024)
Die Molki Stans AG aus der Innerschweiz ruft zwei Weichkäsesorten zurück. Die Käse enthalten möglicherweise Shigatoxin bildende Kolibakterien, die unter Umständen zu Erkrankungen führen können. Der Rückruf betrifft den Weichkäse Weisser Stanser 200 g mit der Produktions-Chargennummer 125 sowie den Mindesthaltbarkeitsdaten 03.07.2024, 04.07.2024 und 05.07.2024, verkauft bei Coop. Ausserdem betroffen ist der Stanser Fladä zirka 350 g mit der Produktionscharge 126 sowie den Mindesthaltbarkeitsdaten 19.07.2024 bis 24.07.2024, verkauft bei lokalen Detailhändlern in der Innerschweiz.
Tipp: Kunden, die eine dieser Käsesorten gekauft haben, sind gebeten, den Käse nicht zu konsumieren, sondern ihn in eine Verkaufsstelle zurückzubringen. Der Verkaufspreis wird erstattet, schreibt der Hersteller. Shigatoxin bildende Kolibakterien können innerhalb weniger Tage Erkrankungen verursachen. Ihr Verzehr kann fieberhafte Magen-Darm-Erkrankungen mit Erbrechen, Durchfall und Bauchkrämpfen auslösen. Wenn solche Symptome auftreten, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. (24.6.2024)
Bei einer Analyse wurde festgestellt, dass der Kartoffelstampfer der Marke Modern Living von Mömax eine zu hohe Abgabe an primären aromatischen Aminen (PAA) aufweist. Dabei handelt sich um chemische Verbindungen, die etwa bei der Herstellung von bestimmten Farbmitteln verwendet werden.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) empfiehlt, den betroffenen Küchenhelfer nicht weiter zu verwenden, da die Aufnahme solcher Stoffe krebserregend sein kann. Mömax hat das Produkt mit der Lot-Nummer 4JA99 bereits aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet.
Tipp: Konsumentinnen und Konsumenten, die einen solchen Kartoffelstampfer zu Hause haben, sollen ihn nicht mehr gebrauchen. (30.9.2024)
Ein Stummellenker ist ein spezieller Lenker für Motorräder, der eine sportliche und dynamische Fahrposition ermöglichen soll. Doch statt Fahrspass droht beim Stummellenker Zaddox der Marke Motea Sturzgefahr. Durch Risse in der Schweissnaht kann der Lenker brechen. Alle Zaddox-Stummellenker mit der Artikelnummer A110610 sind betroffen.
Tipp: Benutzen Sie das Produkt nicht mehr und senden Sie es kostenlos zurück. Sie bekommen den vollen Kaufpreis erstattet. (7.7.2023)
MSR / Cascade Designs ruft mehrere Camping-Kochtöpfe wegen Verbrennungs- und Verbrühungsgefahr zurück. Der Griff der Töpfe kann sich lösen, wobei die kochenden Inhalte verschüttet werden. Der Anbieter listet die betroffenen Produkte, die von 2008 bis Februar 2024 verkauft wurden, auf seiner Website auf.
Tipp: Benutzen Sie die Kocher ab sofort nicht mehr. MSR schreibt, man solle die Kocher nicht ins Geschäft zurückbringen, sondern sich an MSR wenden, um kostenlos einen neuen, zum Kochtopf passenden Griff zu erhalten. Erreichbar ist die Firma unter customerservice@cascadedesigns.ie. (2.4.2024)
Um die Patientensicherheit zu gewährleisten, ruft Bausch & Lomb Swiss AG vorsorglich alle noch nicht abgelaufenen Packungen von Emerade® 300 μg und 500 μg, Injektionslösung im Fertigpen, zurück. Es besteht die Gefahr, dass der Pen bei der Anwendung nicht in allen Fällen aktiviert werden kann. Das berichtet der Bundesrat in einer Mitteilung. Der Schritt erfolgt in Absprache mit dem Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic. Emerade Injektionslösung im Fertigpen ist indiziert für die Notfallbehandlung von schweren allergischen Reaktionen (Anaphylaxie).
Tipp: Wenn Sie über Emerade Injektionslösung im Fertigpen (300 μg und 500 μg) verfügen, fragen Sie Ihre Arztpraxis oder Ihre Apotheke für eine Alternative an und bringen Sie alle noch verfügbaren Packungen an den Bezugsort zurück. (17.5.2023)
Die Kosmetikfirma Nuxe ruft ihr Produkt «Beruhigendes Mizellenwasser 3 in 1» der Serie «Very rose» zurück. Grund dafür sind Bakterien (Burkholderia cepaciathe), welche sich im Produkt befinden können. Diese Bakterienart kann zu Infektionen führen, die zum Beispiel eine Lungenentzündung, eine Harnwegserkrankung oder ein Organversagen auslösen. Besonders gefährdet sind Personen mit Immunschwäche und Mukoviszidose.
Konkret betroffen sind die Produkte:
- Beruhigendes Mizellenwasser 3 in 1 «Very rose» – Pumpflasche 400 ml
- Ref: GTIN3264680022050
- Betroffene Chargen
- P124A153
- P124A154
- P124A155
- P124B156
- P224A154
- P224B155
Die Chargennummer ist im unteren Bereich der Flaschenrückseite zu finden.
Tipp: Benutzen Sie das Mizellenwasser nicht mehr und entsorgen Sie es. Der Kaufpreis wird zurückerstattet. Betroffene können sich unter sav@nuxe.com melden. (26.7.2024)
Der Hersteller Afroase ruft sein Produkt «Palmöl 500 ml» zurück. Grund ist ein zu hoher Gehalt an Mineralöl, wie Recall Swiss schreibt. Wenn man über einen längeren Zeitraum zu viel von diesen Stoffen einnimmt, kann dies Krebs auslösen.
Betroffen sind Flaschen mit aufgedrucktem Mindesthaltbarkeitsdatum bis 10. Juli 2027 und der Lot-Nummer SRI 23-004.
Tipp: Konsumentinnen und Konsumenten können das Produkt zur Verkaufsstelle zurückbringen. (27.9.2024)
Wer Paprikagewürz der Marke Hazra bei sich zu Hause hat, sollte es nicht konsumieren. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) schreibt, wurden in dem Gewürz Salmonellen nachgewiesen. Die Firma Bak-San hat das Produkt aus dem Verkauf genommen und es zurückgerufen.
Tipp: Entsorgen Sie das Paprikagewürz. Salmonellen können nach dem Verzehr Fieber und Verdauungsprobleme auslösen. Wer das Produkt konsumiert hat, soll beim Auftreten der Symptome eine Ärztin oder einen Arzt konsultieren. (11.3.2024)
Lidl ruft «Snack Day Mikrowellen Popcorn Salz 3×100 g Packung» mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 5.12.2024, 7.12.2024, 21.12.2024 und 23.12.2024 zurück. Es enthält ein Pestizid über dem gesetzlichen Höchstgehalt.
Tipp: in Lidl-Filiale zurückgeben. Der Kaufpreis wird erstattet, auch ohne Kassenbon. (5.5.2023)
Das Technologieunternehmen Versuni warnt vor Akkus, die in kabellosen Staubsaugern der Serie «Philips 2000» und «Philips 3000» verbaut sind. Die Akkus würden demnach Gefahr laufen, zu überhitzen, und können in seltenen Fällen gar Feuer fangen. (14.10.2024)
Brandgefahr im Kinderzimmer: Das Unternehmen Philips ruft bestimmte «Philips Avent Digital Video-Babyphones» zurück. Die Batterie in der Elterneinheit kann überhitzen, während sie an die Steckdose angeschlossen ist, schreibt das Starkstrominspektorat des Bundes. Betroffen sind folgende Modelle: SCD620, SCD625, SCD630, SCD831, SCD833, SCD835, SCD841, SCD843 und SCD845. Die Modellkennzeichnung ist auf dem Kleber unten auf dem Geräteboden zu finden.
Tipp: Verwenden Sie ein solches Gerät ab sofort nicht mehr und ziehen Sie den Stecker aus der Steckdose. Besuchen Sie die Website Philips.com/video-babymonitor-replacement, um zu prüfen, ob Ihr Gerät betroffen ist. Wenn ja, können Sie sich für einen kostenlosen Ersatz registrieren lassen. (27.7.2023)
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) warnt, dass sich bei Stofftieren der Marke MyPlush die Nähte lösen und Füllmaterial herauskommen kann. Für Kleinkinder besteht Erstickungsgefahr. Die Plüschtiere wurden über verschiedene Onlineshops angeboten und direkt an Kundinnen und Kunden in der Schweiz geliefert.
Tipp: Das BLV rät, die Plüschtiere nicht mehr zu verwenden. Ob das Unternehmen den Kaufpreis zurückerstattet, ist nicht bekannt. (8.9.2023)
Die Rapelli SA ruft das Produkt «Tramezzino Proteico Farcito Sandwich PRO 30g – Bresaola, Rucola e Grana Padano DOP» zurück. Im Produkt wurden Listerien
(Listeria monocytogenes) nachgewiesen.
Die Bakterien können die Infektionskrankheit Listeriose auslösen. Vor allem geschwächte Personen sowie Schwangere, Neugeborene und ältere Menschen können schwere Symptome entwickeln.
Tipp: Bringen Sie das Sandwich zur Verkaufsstelle zurück, der Verkaufspreis wird zurückerstattet. (9.7.2024)
Die Firma RBV Birkmann ruft vorsorglich Springformen der Linie Premium Baking zurück. Bei den beiden Backformen mit den Durchmessern 20 und 32 Zentimeter, die zwischen Oktober 2021 und Mai 2023 verkauft wurden, wurde bei Messungen eine erhöhte Freisetzung von Blei, Aluminium, Cobalt, Mangan und Barium festgestellt. Die Chargen, die aktuell im Handel sind, seien vom Rückruf nicht betroffen, wie die Firma schreibt. Die Springformen wurden bei Händlern wie Galaxus, Pfister und Manor verkauft.
Tipp: Wer eine Springform gekauft hat, kann sich für einen Umtausch oder eine Gutschrift direkt bei RBV Birkmann melden (vertrieb@birkmann.de oder per Telefon +49 5201 66169 0). (2.11.2023)
Der Hersteller Barkat Cash + Carry GmbH ruft gleich zwei Reissorten aus seinem Sortiment zurück:
- das Produkt «XXXL Long Grain 1121 Steam Rice» in der Packung 4 kg
- das Produkt «XXXL Long Grain 1121 Sella Basmati Rice» in der Packung 5 kg
Bei beiden Reispackungen wurde ein zu hoher Gehalt an aromatischen Mineralöl-Kohlenwasserstoffen (MOAH) gefunden. Gesundheitliche Bedenken können beim Verzehr nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Der Hersteller bittet Konsumentinnen und Konsumenten, die Reissorten nicht mehr zu konsumieren. Die Produkte können am Verkaufsstandort von Barkat Cash + Carry GmbH in Zürich zurückgegeben werden. (11.7.2024)
Bei den Mountainbike-Helmen «Merit» der Marke Giro können sich die Befestigungsriemen schon durch geringen Kraftaufwand lösen. Wie die Beratungsstelle für Unfallverhütung schreibt, weisen die Helme im Fall einen Unfalls einen ungenügenden Schutz auf. Betroffen sind alle Damen- und Herrenmodelle der Linie «Merit», die vor Januar 2023 hergestellt wurden. Die Produktbezeichnung ist auf der Rückseite des Helms zu erkennen oder anhand eines Klebers auf der Innenseite des Helms (Hinweis «Merit» oder Kennzeichnung GH230). Betroffene Kundinnen und Kunden können die Helme bei der Verkaufsstelle kostenlos umtauschen. (7.3.2023)
Das Paprika-Pulver mild der Marke «Berem» enthalte Salmonellen, warnte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV). Die Firma Arslan GmbH hat das Produkt aus dem Verkauf genommen und einen Rückruf gestartet. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden. Salmonellen sind Bakterien, die bei Menschen Verdauungsbeschwerden auslösen können. Das BLV empfiehlt Personen, die das Produkt konsumiert haben und Symptome aufweisen, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. (3.3.2023)
In Absprache mit Swissmedic ruft Sandoz Pharmaceuticals alle Chargen des Blutgerinnsel-Hemmers Dabigatran Hartkapseln zurück. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass vereinzelte Blister nicht ordnungsgemäss versiegelt sind. Betroffen sind diese Zulassungsnummern.
Tipp: Bringen Sie das Medikament zu Ihrer Ärztin oder zur Apotheke zurück und besprechen Sie das weitere Vorgehen. (19.2.2024)
Die Firma Sumlai GmbH ruft den Matcha Tea 80 g der Marke Shan Wai Shan mit Mindesthaltbarkeitsdatum 30. Juni 2026 zurück. Im Rahmen einer Qualitätskontrolle wurde ein zu hoher Aluminiumgehalt festgestellt.
Tipp: Bringen Sie den Tee ins Geschäft zurück. Der Kaufpreis wird Ihnen zurückerstattet. (6.4.2024)
Amer Sports ruft Tourenbindungen der Marken Atomic, Armada und Salomon wegen Sturz- und Unfallgefahr zurück. Wie der Hersteller schreibt, können die Vorderbacken der Bindung versagen, wodurch sich der Skischuh vom Ski lösen kann. Betroffen sind Skibindungen, die ab dem 1. Mai 2022 verkauft wurden.
Tipp: Amer Sports European Center AG bittet Kundinnen und Kunden, betroffene Bindungen bei einem autorisierten Fachhändler prüfen und gegebenenfalls austauschen zu lassen. (2.10.2023)
Bei den Supacaz-Orbitron-Plattformpedalen kann sich der Pedalkörper von der Pedalachse lösen, die Achse kann brechen. Das kann zu einem Sturz führen. In Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) ruft Specialized Europe die Pedale zurück.
Tipp: Die Pedalen nicht mehr verwenden. Sie können bei jedem autorisierten Specialized-Händler, bei dem sie gekauft worden sind, gegen Rückerstattung des Kaufpreises zurückgebracht werden. (26.1.2024)
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic gibt bekannt, dass mehrere Wirkstoffe wegen Qualitätsmängeln oder Verunreinigungen zurückgerufen werden. Welche Medikamente und Wirkstoffe betroffen sind, erfahren Sie hier.
Tipp: Geben Sie solche Medikamente in einer Apotheke oder Ihrer Arztpraxis zurück. (27.7.2023)
Die Firma Ethno & Company AG ruft das Produkt «Al Fez Natural Tahini 100% Sesampaste», 270 g, zurück. Grund ist der Verdacht auf eine Salmonellen-Kontamination. Salmonellen sind Bakterien, die bei Menschen und Tieren Krankheiten auslösen. Meist führen sie zu Fieber, Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen.
Tipp: Der Hersteller empfiehlt, bereits gekaufte Gläser zurück in die Verkaufsstellen zu bringen. Die Kosten werden erstattet. Wenden Sie sich an eine Ärztin oder einen Arzt, wenn nach dem Konsum Probleme auftreten. (16.7.2024)
Wegen eines zu hohen Gehalts an Tropanalkaloiden ruft die Firma Deham Afro GmbH das Teffmehl «Brown Teff Flour» in der Packung 5 kg mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 18. Dezember 2024 zurück. Tropanalkaloide sind natürlich vorkommende Pflanzengiftstoffe, die nach dem Verzehr Symptome wie Benommenheit, Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen können. Eine Gesundheitsgefährdung könne nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Der Hersteller bittet Konsumentinnen und Konsumenten, das Produkt nicht mehr zu verwenden. Wer das Produkt bereits gekauft hat, kann es ohne Kassenbon in der entsprechenden Filiale zurückgeben und erhält den Kaufpreis zurück. (10.7.2024)
Der Hersteller Nestlé Suisse ruft das Produkt Thomy American BBQ Sauce (300-ml-Flasche) zurück. Grund dafür ist nicht deklariertes Gluten im Produkt. Betroffen sind Flaschen mit Ablaufdatum 04.2025 und 05.2025. Unerwünschte Wirkungen können bei Personen mit Zöliakie oder einer Weizenallergie nicht ausgeschlossen werden.
Tipp: Personen, die an einer Glutenintoleranz oder einer Weizenallergie leiden, wird empfohlen, das Produkt nicht weiterzugebrauchen. Konsumentinnen und Konsumenten können das Produkt bei der Verkaufsstelle retournieren oder sich an den Kundenservice von Nestlé wenden, um den Kaufpreis erstattet zu bekommen. (3.7.2024)
Der Hersteller Thuasne ruft in Zusammenarbeit mit Swissmedic Krücken der Marke Globe-Trotter zurück, wenn die Nutzerin oder der Nutzer mehr als 130 Kilogramm wiegt. Die Krücken könnten sich dann bei Gebrauch verformen oder brechen, was zum Sturz und zu schweren Verletzungen führen könnte.
Tipp: Patientinnen und Patienten mit einem Gewicht von über 130 Kilogramm sollten die Krücken sofort nicht mehr benutzen und das Hilfsmittel ihrem Lieferanten zurückbringen. Sie erhalten dann ein Ersatzprodukt oder eine Rückerstattung. Patientinnen und Patienten mit einem Gewicht von unter 130 Kilogramm können die Krücken weiterhin verwenden, werden aber gebeten, sie beim Lieferanten überprüfen zu lassen. (23.9.2024)
Die Firma Thule AB ruft bestimmte Kinderfahrradsitze des Modells Thule RideAlong zurück. Betroffen sind die Modellnummern 100106 bis 100108. Eine Komponente der Gurtenpolsterung könnte eine zu hohe Konzentration des Flammschutzmittels DecaBDE aufweisen. Der Stoff kann giftig sein, wenn er verschluckt wird oder mit der Haut oder den Augen in Berührung kommt. Die betroffenen Sitze wurden vom 1. März 2021 bis 31. Oktober 2023 hergestellt. Kinderfahrradsitze, die ab dem 1. November 2023 hergestellt wurden, sind gemäss dem Hersteller nicht betroffen.
Tipp: Alle betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten sind vom Hersteller angehalten, zu prüfen, ob ihr Kindersitz vom Rückruf betroffen ist, und im gegebenen Fall den Sitz sofort nicht mehr zu benutzen. Um herauszufinden, ob ein Kinderfahrradsitz vom Rückruf betroffen ist, kann man das Produktetikett prüfen. Dieses befindet sich unter dem Sitz. Die Informationen sind in folgender Reihenfolge angegeben: Produktnummer/Jahr/Monat-laufende Artikelnummer. Um ein Ersatzgurtpolster zu erhalten, können sich Kunden auf der Website der Firma Thule registrieren. (21.5.2024)
Fermo Universal Food GmbH ruft den tiefgekühlten Fisherman-Tintenfisch ganz (1 kg) zurück. Bei einer Untersuchung stellte sich heraus, dass er eine zu hohe Konzentration des Schwermetalls Cadmium enthält. Zusammen mit anderen Verbindungen kann ein zu hoher Gehalt krebserzeugend wirken und schädigt die Niere sowie andere Organe.
Tipp: Bringen Sie das Produkt zurück zur Verkaufsstelle. (21.8.2024)
Die Tour de Suisse Rad AG ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) verschiedene Velo- und E-Bike-Modelle wegen Unfallgefahr zurück. Aufgrund der Kabellegung kann es zum Kontakt zwischen Bremsleitung, Schaltkabeln und der Velogabel kommen. Betroffen sind 13 Modelle verschiedener Baujahre, die auf der Website aufgelistet sind.
Tipp: Die Tour de Suisse Rad AG bittet darum, betroffene Modelle bei einem Fachhändler prüfen zu lassen. Dort werden die Kabelführung und – falls nötig – die Gabel kostenlos ersetzt. (8.4.2024)
Der Elektrohersteller 4smarts ruft zusammen mit dem Eidgenössischen Starkstrominspektorat (Esti) USB-Ladegeräte zurück. Betroffen sind die 4smarts-USB-Ladegeräte «Wall Charger VoltPlug Compact 5W» mit der Chargennummer 112. Das Esti warnt wegen sicherheitstechnischer Mängel und übermässiger Erwärmung vor Brandgefahr.
Tipp: Die USB-Ladegeräte dürfen laut dem Esti nicht mehr verwendet werden. Betroffene Kundinnen und Kunden können sich an die Firma 4smarts wenden, um ein kostenloses Ersatzprodukt zu erhalten. (20.9.2023)
In Zusammenarbeit mit Swissmedic ruft der Hersteller Verfora AG vorsorglich bestimmte Chargen der Hustenstiller-Tropfen Triofan zurück. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass aus dem Tropfer Plastikpartikel herausfallen und von Patientinnen und Patienten eingenommen werden könnten. Swissmedic listet auf, welche Chargen und Verfalldaten vom Rückruf betroffen sind.
Tipp: Der Hersteller bittet, betroffene Produkte nicht mehr zu verwenden und in die Apotheke, Arztpraxis oder Drogerie zurückzubringen. Die Packungen werden kostenlos erstattet. (20.6.2024)
Stanley Black & Decker (SBD) ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) bestimmte Schubmäher und selbstfahrende Rasenmäher der Marke DeWalt zurück. Welche Modelle konkret betroffen sind, ist in der Mitteilung des Anbieters beschrieben.
Es besteht Verletzungsgefahr durch die Klinge. Wenn Wasser in das Bedienfeld des Rasenmähers eindringt, kann dies zu einem elektrischen Kurzschluss führen. Die Folge: Der Anwender kann den Rasenmäher nicht ausschalten und/oder startet ihn unbeabsichtigt, wenn er die Starttaste berührt.
Tipp: Besitzerinnen und Besitzer der fraglichen Rasenmäher können die Geräte kostenlos bei SBD reparieren lassen. (28.10.2024)
Der Arzneimittelhersteller Vifor International AG ruft Maltofer-Tropfen zum Einnehmen bei Eisenmangel zurück. Der Grund dafür sind Plastikpartikel, die bei einer Charge aus dem Tropfer – also der Verschlusskappe – herausgefallen sind. Es könne daher nicht ausgeschlossen werden, dass bei der Anwendung der Tropflösung Plastikpartikel aufgenommen werden, schreibt der Hersteller und legt ein Beispielfoto einer betroffenen Charge bei.
Tipp: Die betroffenen Tropfen weisen verschiedene Chargen mit Ablaufdaten von 2024 bis 2027 auf. Der Hersteller hat eine Liste mit allen Chargen-Nummern erstellt. Verwenden Sie die betroffenen Produkte nicht mehr und bringen Sie die Tropfen zu Ihrer Ärztin oder in die Apotheke zurück. Nach einer kurzen Kontrolle der Ware erhalten Sie laut dem Hersteller eine Gutschrift. (17.6.2024)
Aufgrund eines Produktionsfehlers werden derzeit Flaschen des Fruchtschnapses «Vieil Abricot Barrique» (Lot-Nummer L.22.71.5, Kaufdatum zwischen 30.11.2022 und 29.4.2023) zurückgerufen. Der Hersteller, die Weinkellerei Adrian & Diego Mathier Nouveau Salquenen, begründet den Rückruf mit einem erhöhten Gehalt an Urethan (Ethylcarbamat) – einem gesundheitsschädlichen Stoff, der beim Alkoholbrand von Kernobst entstehen kann. (17.10.2024)
Achtung, Sturz- und Unfallgefahr! Die Firma Woom ruft Fahrräder zurück. Vom Produktrückruf betroffen sind die Fahrradmodelle Woom Original 1, 1 Plus, 2, 3, 4, 5 und 6 der Modelljahre 2018 bis 2021, deren Vorbau mit einer Schraube befestigt ist. Bei den betroffenen Fahrrädern kann sich der Vorbau, der mit dem Lenker und der Gabel verbunden ist, lockern oder lösen, was mit einer Sturz- und Unfallgefahr verbunden ist.
Tipp: Betroffene Kundinnen und Kunden erhalten vom Händler einen kostenlosen Vorbau-Sicherheitsservice oder einen Gutschein mit einem Vorbau-Wartungsset. (10.8.2023)
Die Internetstores GmbH (in Liquidation) ruft in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) die Fahrräder des Typs «Fixie Inc. Backspin Zehus, Version ZEHUS AiO Gen2 Motor» zurück. Grund dafür sind mehrere Brandfälle der Motoren.
Tipp: Es wird empfohlen, die betroffenen Fahrräder nicht mehr zu nutzen und fachgerecht zu entsorgen. Die Herstellerin ist insolvent. Zum weiteren Vorgehen können sich Betroffene über folgende E-Mail informieren: service@netstores.eu. (4.7.2024)
Konsumentinnen und Konsumenten sollen wegen einer möglichen Gefährdung der Gesundheit den Weichkäse «Gaperon d'Auvergne» von 350 Gramm nicht verzehren. Bei einigen Chargen, die seit dem 1. Oktober 2022 im Handel sind, seien Listerien nachgewiesen worden, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen am 8. Februar 2023 mitteilte. Ebenfalls betroffen ist der Schnittkäse «Tomette des Alpes» von 300 Gramm mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum vom 22. Februar 2023, den Coop in einigen Geschäften verkauft.
Listerien können vor allem für Personen mit geschwächtem Immunsystem sowie für Schwangere gefährlich sein. So berichtete der Beobachter zuletzt, dass bei geräuchertem Fisch einer Thurgauer Firma 20 Personen an Listeriose erkrankten.
In Modemchips von Samsung-Mobilgeräten wurden mehrere kritische Sicherheitslücken entdeckt. Das berichtet das IT-Portal «heise.de». Konkret handelt es sich um die Chips der Exynos-Reihe. Diese werden nicht nur in Samsung-Smartphones und -Smartwatches verwendet, sondern auch von Herstellern wie Vivo oder Google.
Vier der Sicherheitslücken werden als besonders gravierend eingestuft. Sie ermöglichen einem Angreifer, beliebige Befehle auf einem Gerät auszuführen, nur indem er die Telefonnummer des Ziels kennt.
Von den Lücken betroffen sind mindestens die folgenden Geräte-Serien:
- Samsung-Smartphones der Serien S22, M33, M13, M12, A71, A53, A33, A21s, A13, A12 und A04
- Vivo-Geräte, darunter die Reihen S16, S15, S6, X70, X60 und X30
- Googles Pixel 6 und Pixel 7
- Fahrzeuge, die den Exynox-Auto-Chipsatz T5123 nutzen.
Eine Aktualisierung der Software, welche die Lücken schliesst, gibt es derzeit noch nicht. Trotzdem können sich Nutzerinnen und Nutzer schon jetzt schützen, indem sie WLAN-Telefonie sowie die Funktion Voice-over-LTE deaktivieren. (17.03.2023)
Telefonbetrüger machen selbst vor dem höchsten Schweizer Gericht nicht halt. Auf seiner Website warnt es, dass in der letzten Zeit vermehrt betrügerische Anrufe gemeldet wurden. Kriminelle hätten sich als Angestellte des Bundesgerichts ausgegeben und die Angerufenen aufgefordert, entweder Geld zu überweisen oder bestimmte private Auskünfte zu erteilen. Besonders fies: Die Betrüger manipulierten dabei ihre Telefonnummer so, dass bei den Opfern eine tatsächlich existierende Nummer des Bundesgerichts auf dem Display erschien (021 318 91 11). Das Bundesgericht hält fest, dass es in keinem Fall am Telefon Geldüberweisungen verlange oder Personen nach privaten Informationen frage.
Tipp: Geben Sie am Telefon nie persönliche Informationen preis, und lösen Sie nie auf telefonische Aufforderung von Unbekannten hin Geldüberweisungen aus. (15.8.2023)
In Basel-Stadt wurden bei zwei Betrugsdelikten 150’000 Franken ergaunert, wie die «Basler Zeitung» schreibt. Die Täter gaben sich als Bankangestellte aus, die einen Hackerangriff klären wollten. Dafür verlangten sie von den Betrugsopfern die Zugangsdaten ihrer Bankkonten. Die Täterschaft soll auf Schweizerdeutsch gesprochen haben und übte massiv Druck auf die Opfer aus.
Tipp: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt weist darauf hin, am Telefon niemals Zugangsdaten preiszugeben. Weder die Bank noch die Polizei würden solche sensiblen Daten am Telefon verlangen. Lassen Sie sich niemals unter Druck setzen und kontaktieren Sie Ihre Bank über die offiziellen Kanäle. (17.7.2024)
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt vor Betrügern, die sich als Bankangestellte ausgeben. Sie rufen unter einer gefälschten Nummer an, die der offiziellen Telefonnummer der Bank entspricht. In vielen Fällen erkundigen sich die Betrüger, ob die Angerufenen eine Zahlung getätigt haben. In weiteren Schritten versuchen die Betrüger mithilfe von präparierten Websites, die E-Banking-Daten ihrer Opfer herauszufinden.
Tipp: Wer einen verdächtigen Anruf erhält, sollte ihn sofort abbrechen. Wer einen finanziellen Schaden erlitten hat, sollte sich bei der Bank melden und Anzeige erstatten. (7.11.2023)
Es klingt wie eine seriöse Nachricht von der Polizei, doch es ist eine Falle: Eine Computerstimme fordert in englischer Sprache dazu auf, eine bestimmte Taste am Telefon zu drücken, um Probleme mit der Kreditkarte, dem Bankkonto oder der Swiss-ID zu beheben. Wer dies macht, wird weiterverbunden und soll persönliche Daten angeben. Oder es wird versucht, das Opfer zu einer Geldüberweisung zu bewegen.
Tipp: Legen Sie sofort auf. Nicht nur, weil bei der Weiterleitung eine teure Verbindung entstehen kann, sondern auch, weil die Polizei nie zu Hause anruft – noch dazu per Band –, um an persönliche Daten zu gelangen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, wenn Ihnen bei Verweigerung mit Haft gedroht wird. (7.7.2023)
Vor einer weiteren Betrugsmasche warnt aktuell die Kantonspolizei Zürich: Am Telefon täuscht eine Bandansage vor, der Anruf käme von Interpol oder Europol. Eine Computerstimme erklärt, dass ein Problem bestehe und fordert die angerufene Person auf, Ziffer 1 zu drücken. Tut man dies, so wird man mit einem Betrüger verbunden, der behauptet, das Bankkonto des Betroffenen sei nicht sicher oder dass Kreditkarten auf den Namen des Angerufenen im Umlauf seien. Die Kriminellen wollen ihre Opfer dazu bringen, ein Programm auf dem Handy zu installieren, mit dessen Hilfe sie dann versuchen auf das Onlinebanking zuzugreifen.
Tipp: Die Polizei rät, den Anruf sofort zu beenden, wenn man eine Bandansage hört. Drücken Sie keine Ziffer und geben Sie keine sensiblen und persönlichen Daten bekannt. Ausserdem sollten Sie den Vorfall hier melden. (17.10.2023)
Die Kantonspolizei Zürich warnt vor Betrugsversuchen, bei denen Namen und Telefonnummern von tatsächlich existierenden Polizistinnen und Polizisten oder Bankangestellten missbraucht werden. Um Vertrauen zu schaffen, nutzen die Täter eine spezielle Technik, das sogenannte Spoofing, bei der real existierende Schweizer Telefonnummern gekapert werden. Die Betrüger seien gut organisiert und sprechen auch Schweizerdeutsch. Dabei versuchen sie, an sensible Daten wie Kontonummern oder Passwörter zu gelangen, oder sie erbeuten Geld und Wertsachen.
Tipp: Die Polizei weist darauf hin, dass die angezeigte Rufnummer oder ein real existierender Name eines Polizisten keine Garantie dafür ist, dass der Anrufer die Person ist, die sie vorgibt. Auch rufe die Polizei niemals unter der Notrufnummer 117 an. Legen Sie so rasch wie möglich auf und lassen Sie sich nicht in ein Gespräch verwickeln. (13.6.2024)
Die Kantonspolizei Zürich warnt aktuell vor einer neuen Welle von Betrugsanrufen. Sogenannte Geisteranrufe aus dem Ausland hätten zum Ziel, einen Rückruf zu provozieren, bei dem die Betrüger dann an persönliche Daten und Geld gelangen wollen. Genutzt wird beispielsweise die Telefonnummer +31 631 17 01 35 aus den Niederlanden, wie die Kantonspolizei auf ihrer Website schreibt.
Tipp: Die Kantonspolizei mahnt zur Vorsicht und zu Misstrauen, wenn jemand mit einer unbekannten Telefonnummer anruft: Prüfen Sie die Nummer, bevor Sie ans Telefon gehen, und nehmen Sie verdächtige Anrufe nicht an. Falls Sie bereits rangegangen sind: Legen Sie sofort auf und blockieren Sie die Telefonnummer. (4.11.2024)
Fiese Betrugsmasche: Betrüger schicken SMS oder Whatsapp-Nachrichten mit erfundenen Geschichten und behaupten, dass sie das Kind der Empfängerin resp. des Empfängers seien. Mit Nachrichten wie: «Hallo Mama, hier meine neue Nummer» oder «Mami und Papi, chasch die Nummere speichere? Han e neui ...» versuchen sie, an Geld zu kommen. Schickt man eine Antwort, fragt die angebliche Tochter oder der erfundene Sohn nach Geld für eine Einzahlung. Da das alte Handy kaputt sei, könne man nicht mehr auf das Onlinebanking zugreifen. Willigt das Opfer ein, die Zahlung zu übernehmen, schickt der Täter Angaben zur Bankverbindung, auf die sie selbst oder ein sogenannter Money Mule
Zugriff haben. Das Geld ist dann weg.
Tipp: Überweisen Sie kein Geld, brechen Sie den Kontakt mit den Betrügern ab, und kontaktieren Sie Ihre Kinder über deren bekannte Nummer. Falls Sie bereits Geld überwiesen haben, informieren Sie Ihre Bank oder den Geldübermittler. Falls das Geld schon weg ist, melden Sie sich bei der Polizei und erstatten Sie eine Strafanzeige. (10.8.2023)
Ein naher Verwandter habe einen Unfall verursacht und könne nur über eine Kaution aus der Haft entlassen werden. Oder: Ein Verwandter sei im Spital und benötige dringend Geld für eine Operation. So haben Telefonbetrüger im letzten Jahr 6,7 Millionen Franken im Kanton Zürich ergaunert, wie die Kantonspolizei gegenüber «SRF» mitteilt. Die Masche ist vor allem deswegen erfolgreich, weil sie die Opfer in einen Schockzustand versetzt. Die Betrüger haben es dabei häufig auf Seniorinnen und Senioren abgesehen, die im Telefonbuch mit einem älter klingenden Namen vermerkt sind. Wie diese Masche genau funktioniert, lesen Sie in diesem Beobachter-Artikel . (Februar 2023)
Die letzte Welle ist noch gar nicht lange her – schon wieder kursieren Phishing-SMS der Post, wie «Watson» berichtet. «Ihr Postpaket ist in unserem lokalen Verteilzentrum angekommen. Aufgrund unvollständiger Adressangaben können wir die Lieferung nicht abschliessen», heisst es darin. Empfänger werden darum gebeten, auf einen Link zu klicken und die Adresse innerhalb von zwölf Stunden zu vervollständigen. Dahinter stecken Betrüger, die an persönliche Daten kommen wollen.
Tipp: Löschen Sie die Nachricht und reagieren Sie nicht darauf. Prüfen Sie bei solchen SMS immer die Nummer und achten Sie auf die Sprache. In diesem Fall schliesst die Nachricht mit «Wünsche dir ein glückliches Leben!», was die Post nie so schreiben würde. Sowieso fragt sie ihre Kundinnen nicht per E-Mail oder SMS nach Passwörtern oder Kreditkartenangaben. (16.8.2024)
Das Bundesamt für Zoll- und Grenzsicherheit warnt: Zahlreiche Privatpersonen wurden in den letzten Tagen im Namen des Bundesamts für Zoll- und Grenzsicherheit oder der Swiss Border Control kontaktiert. Eine angebliche Ansage des Zolls informiert sie über die Konfiszierung eines Pakets und fordert sie auf, mit dem Zoll Kontakt aufzunehmen. Anschliessend wird man aufgefordert, sich durch das Anklicken der Taste 1 direkt mit der zuständigen Zollstelle verbinden zu lassen. Es handelt sich dabei um betrügerische Anrufe.
Tipp: Brechen Sie das Gespräch sofort ab und melden Sie den Vorfall an das Nationale Zentrum für Cybersicherheit. (1.9.2023)
«Hallo Mama, mein Handy ist kaputt, das ist meine neue Nummer»: So oder ähnlich tönen die Nachrichten, die Betrüger derzeit verschicken. Nach ein paar harmlosen Nachrichten fordern sie die Empfängerin auf, Geld auf ein Bankkonto zu überweisen. Wegen des defekten Handys könne die angebliche Tochter oder der vermeintliche Sohn nicht mehr auf das E-Banking zugreifen, um eine dringende Zahlung zu tätigen. Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt auf der Website cybercrimepolice.ch, die Kinder über die alte und bekannte Telefonnummer zu kontaktieren, kein Geld zu überweisen und den Kontakt zur Täterschaft abzubrechen. Im Fall einer bereits erfolgten Überweisung rät die Behörde, die Zahlung über die Bank stoppen zu lassen und bei der Polizei Strafanzeige einzureichen. (16.3.2023)
Die Luzerner Polizei warnt vor einer neuen Betrugsmasche, bei der per SMS über eine angeblich ausstehende Verkehrsbusse informiert wird. Laut einer Medienmitteilung der Polizei ist in den gefälschten SMS von einer Busse die Rede, für welche die Zahlungsfrist bald abläuft. Wer auf den angehängten Link klickt, wird auf eine Website geleitet, von der man meinen könnte, dass es sich um die echte der Luzerner Polizei handelt. Dort wird die Zahlung vollendet, und die Betrüger erhalten das Geld.
Tipp: Folgen Sie keinen Links aus SMS oder Mails. Löschen Sie die Nachricht und sperren Sie den Absender der SMS. Geben Sie keine sensiblen Daten von sich preis, ohne Abklärungen getroffen zu haben. Im Zweifelsfall kann bei der betreffenden Institution nachgefragt werden, um die Seriosität zu klären. (14.10.2024)
Leser meldeten dem «St. Galler Tagblatt», das zur CH-Media-Gruppe gehört, dass derzeit viele Leute per SMS angeblich vom Strassenverkehrsamt aufgefordert werden, eine offene Busse zu bezahlen. Bei der Nachricht handelt es sich aber um einen Betrugsversuch, mit dem die Täter an Kreditkartendaten gelangen wollen. Das Strassenverkehrsamt St. Gallen sagt auf Anfrage der Zeitung, dass die Nachricht nicht von ihm stammt, man versende keine Bussenforderungen per SMS.
Tipp: Die Kantonspolizei St. Gallen rät, den Link in der Nachricht nicht anzuklicken, die Nummer des Absenders zu blockieren und die Nachricht zu löschen. Zudem rät sie, den Betrugsversuch ans Bundesamt für Cybersicherheit (Bacs) zu melden. (15.11.2024)
Eine Leserin meldete dem Beobachter einen besonders gemeinen Schockanruf: Betrüger behaupteten am Telefon, die Tochter der Leserin sei in einen schweren Unfall geraten. Beunruhigend: Die Betrüger wussten den echten Namen der Tochter. Die Leserin vermutet, dass das an der kürzlich erschienenen Todesanzeige ihres Mannes liegt, in der die Namen von Frau und Tochter vermerkt waren. Bei der Kantonspolizei Zürich heisst es, das sei ein eher seltenes, aber durchaus bekanntes Problem. Sie erinnert auch daran, dass Telefonbetrüger sehr gut darin sind, ihren Opfern im Gespräch Informationen wie Namen zu entlocken, ohne dass es auffällt.
Tipp: Seien Sie bei schockierenden Meldungen am Telefon immer skeptisch. Die Kantonspolizei Zürich schreibt auf der Website Telefonbetrug.ch: «Weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft fordert Geld oder andere Wertsachen am Telefon von Ihnen. Die dringende Behandlung eines Unfallopfers ist nie von einer Vorauszahlung abhängig.» Wenn Sie unsicher sind bei einem Anruf, hängen Sie am besten auf. Rufen Sie Ihre Angehörigen selbst an oder die Polizei auf der Notrufnummer 117. Wichtig: Nutzen Sie nicht die Funktion zum Rückruf, da Sie womöglich wieder mit den Telefonbetrügern verbunden werden. (20.6.2024)
Laut Kantonspolizei Thurgau gibt es momentan vermehrt Telefonanrufe, bei denen sich die Betrüger als Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes der Thurgauer Kantonalbank ausgeben. Gemäss Polizei kann es sein, dass sogar die korrekte Telefonnummer der Bank erscheint – das ist für Betrüger technisch möglich. Dabei handelt es sich um einen bekannten Telefonbetrug: Die Kriminellen behaupten erst, es gebe verdächtige Aktivitäten auf dem Bankkonto der Betroffenen. Danach bitten sie um Hilfe, um den angeblichen Betrügern das Handwerk zu legen. Ziel ist, dass die Betroffenen Geld überweisen, im Glauben, dabei der Bank beim Aufklären eines Betrugs zu helfen.
Tipp: Übergeben Sie nie Geld an eine fremde Person und lassen Sie sich nicht am Telefon von Unbekannten zu Überweisungen überreden. Eine Bank wird Sie nie anrufen und Sie bitten, Geld zu überweisen, um einen Betrug aufzuklären. Wenn Sie unsicher sind, ob Betrüger am Telefon sind, legen Sie besser auf und melden sich bei der Polizei oder der offiziellen Telefonnummer der Bank und fragen nach. (4.6.2024)
Cyberkriminelle versenden betrügerische Phishing-SMS im Namen von Twint. Darin fordern sie zur Kontaktaufnahme via Whatsapp auf, um die vermeintliche Sperre des Twint-Kontos zu verhindern, wie Cybercrimepolice.ch berichtet.
Tatsächlich zielen die Betrüger darauf ab, persönliche Informationen und Bankdaten der Empfänger zu erlangen. Der Whatsapp-Link führt nicht zu Twint, sondern zu einem Whatsapp-Bot, der Betroffene auffordert, mit einem «Kundendienstmitarbeiter» zu plaudern und persönliche Daten auf der manipulierten Website einzugeben.
Tipp: Ignorieren Sie die SMS. Falls Sie die Daten bereits weitergegeben haben, informieren Sie Ihr Finanzinstitut, ändern Sie die Passwörter und lassen Sie die betroffenen Kredit-/Debitkarten sperren. (29.11.2024)
Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt vor einer neuen Welle von Cyberangriffen auf Whatsapp-Konten. Die Betroffenen erhalten meist nachts eine Vielzahl von Anrufen. Nimmt niemand ab, geben die Betrüger auf Whatsapp erst die Nummer des Opfers als ihre eigene an und lassen sich anschliessend den Verifizierungscode als Sprachnachricht an den Anrufbeantworter des Opfers schicken. Auf den Anrufbeantworter können sie meist ganz leicht zugreifen, da standardmässig etwa die letzten vier Ziffern der Telefonnummer das Passwort sind. Haben die Hacker das Whatsapp-Konto dank Verifizierungscode übernommen, aktivieren sie sofort die Zwei-Faktor-Authentifizierung, damit das Opfer das Konto nicht zurückerlangen kann. Anschliessend versuchen sie laut NCSC häufig, Konten aus der Freundesliste anzugreifen.
Tipp: Das NCSC rät, das voreingestellte Passwort des Telefonbeantworters so rasch wie möglich zu ändern und die Zwei-Faktor-Authentifizierung im Whatsapp-Konto zu aktivieren. Mehr Informationen finden sich auf der Website der S-U-P-E-R-Kampagne. (15.8.2023)
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.
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