Nur mit Erlaubnis des Ehemanns
Gesetzlich dürfen Verheiratete im Namen des Partners Geschäfte tätigen. Bei der Swisscom gilt das nicht.
Veröffentlicht am 20. Januar 2020 - 09:16 Uhr
Margrit Roost wollte für ihren Mann zum Geburtstag ein neues Handy kaufen. Doch im Swisscom-Shop wurde ihr das verwehrt. Sie müsse zuerst eine Vollmacht ihres Mannes mitbringen, er sei der Vertragsinhaber. Auch wenn sie ein Festnetztelefon für den gemeinsamen Haushalt kaufen wolle, brauche sie eine von ihm unterschriebene Ermächtigung, ebenso bei einer Vertragsanpassung. «Dass es so eine Bevormundung noch gibt, ist unglaublich», sagt Margrit Roost.
Man biete keine Partnerabonnements mit solidarischer Haftung der Ehepartner an, heisst es bei der Swisscom. «Bei einer Trennung oder Scheidung kann eine unlösbare Situation entstehen.» Ehemann Jakob Roost, selber Jurist, beschwerte sich bei der Ombudscom, der Schlichtungsstelle für Telekommunikation. Denn im Zivilgesetzbuch stehe klar: «Jeder Ehegatte vertritt während des Zusammenlebens die eheliche Gemeinschaft für die laufenden Bedürfnisse der Familie.» Laut Ombudsmann Oliver Sidler gehören Festnetz, TV und Internet zu diesen Bedürfnissen. Er schlug vor, dass Jakob Roost eine Generalvollmacht hinterlegt. Doch die Swisscom sagt, im Shop müsste man diese trotzdem jedes Mal mitbringen. An der Hotline gelte die Vollmacht nicht, da sich die Identität nicht zweifelsfrei überprüfen lasse.
Sidler konnte zwar erreichen, dass die Telekom-Firma nun eine Notiz zur Beachtung der ehelichen Vertretung in ihrem System hinterlegt. «Wir können aber nicht garantieren, dass die Mitarbeitenden stets nach dieser Regelung agieren», sagt die Swisscom. Mit seinem Vorschlag, die Mitarbeitenden entsprechend zu schulen, stiess Sidler auf taube Ohren.
Die meisten Telekom-Firmen gehen gleich vor. Bei Sunrise und Salt kann «aus Datenschutzgründen» nur ein Vertragspartner registriert werden. Allein UPC Schweiz bietet an, eine Vollmacht für einen Ehepartner zu hinterlegen. UPC sieht auch bei Trennungen kaum Probleme: «Es kommt relativ selten vor, dass sich aufgrund solcher Konstellationen Differenzen entwickeln. Wenn doch, wenden wir uns an den Vertragsinhaber, welcher unser direkter Vertragspartner ist.»
Jakob Roost und seine Frau wollen nun so schnell wie möglich zu UPC wechseln.
3 Kommentare
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interessanter fall... wer hat recht?
Also ihr seid dafür, dass ein Partner ohne Wissen des Vertragsinhaber einfach einkaufen kann? Ich weiss nicht ob meine Frau begeistert wäre, wenn ich auf Ihre Rechnung einfach so mal ein paar iPhones kaufen würde.