Der Telekom-Anbieter Sunrise hat in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine umstrittene Teuerungsklausel. Und kündigen kann man nur mit einem Anruf oder einer Chat-Nachricht.

Das sei doppelt unfair, hält der Konsumentenschutz fest. Nach fruchtlosen Aufforderungen, die Klauseln aus den AGB zu löschen, hat der Konsumentenschutz beim Bezirksgericht Zürich Klage eingereicht.

Das Gericht wird sich nun mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Bestimmungen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstossen und damit ungültig sind oder nicht.

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Zu den wichtigsten Fragen gibt es die Antworten des Beobachters:

Was steht in der Sunrise-Teuerungsklausel?

Die Teuerungsklausel wurde letztes Jahr in den AGB ergänzt und hat für Aufsehen gesorgt (der Beobachter berichtete). Sie hält fest, dass Sunrise die Preise erhöhen kann, wenn der Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) steigt.

Wenn die Teuerung wieder sinkt, muss der Anbieter die Tarife aber nicht nach unten korrigieren. Und: Ein ausserordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen. Auch Swisscom und Salt haben solche Bestimmungen in ihren AGB.

Was bedeutet das für Kundinnen und Kunden?

Generell gilt: Wenn man einen Vertrag einseitig ändern will, kann der Vertragspartner das grundsätzlich ablehnen und aus dem Vertrag aussteigen.

Allerdings: Mit der Teuerungsklausel behält sich Sunrise das Recht vor, die Preise zu erhöhen, ohne dass man sich als Kunde wehren kann. Man kann nur auf den nächstmöglichen Termin kündigen und den Anbieter wechseln.

Tipp: Wenn der Anbieter die Preise erhöht, sollte man prüfen, womit er es begründet. Liegt es nicht an der Teuerungsklausel, kann man den Vertrag vorzeitig kündigen – ohne zusätzliche Kosten.

Kündigung nur per Chat oder Telefon – ist das erlaubt?

Diese Frage stellen unsere Abonnenten und Abonnentinnen regelmässig beim Beobachter-Beratungszentrum. Man ist sich grundsätzlich gewohnt, Verträge per Einschreiben zu kündigen. Damit hat man auch einen Nachweis, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vertragspartner eingetroffen ist.

Aber: Das Gesetz schreibt bei Telekommunikationsverträgen keine bestimmte Form für die Kündigung vor. Das heisst, der Anbieter darf vertraglich auch andere Kündigungsformen vereinbaren.

Hier stellt sich aber die Frage, ob es reicht, dass Sunrise die speziellen Kündigungsarten per Chat oder Anruf und den Ausschluss von eingeschriebenen Kündigungen nur im Kleingedruckten festhält.

Und: Der Nachweis für eine Kündigung ist schwierig, wenn man mündlich kündigt.

Tipp: Am besten kündigt man per Chat und macht einen Screenshot vom Chatverlauf – inklusive Kündigungsbestätigung.

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