Nicht gelieferte Pakete, Abofallen, Onlinedating: Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten haben sich 2023 über vieles geärgert. Mitte Dezember hat die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen eine Ärgerliste publiziert. Darin sind alle Beschwerden, Anfragen und Meldungen ausgewertet, die 2023 bei den Organisationen eingegangen sind.

Ein Viertel der Anfragen haben bei Problemen bei Konsumverträgen ihren Ursprung. Dazu gehören online bestellte Waren, die nicht innerhalb der versprochenen Frist oder gar nicht zugestellt wurden. Hier Checkliste So erkennen Sie unseriöse Onlineshops lesen Sie, wie Sie seriöse Onlinehändler erkennen, und hier, was Sie bei Lieferverzug tun können.

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Zu der Nummer eins der Ärgerliste gehören auch Verträge von Onlinepartnervermittlungen, die laut der Allianz oftmals lange Laufzeiten, automatische Vertragsverlängerungen und Kündigungsfristen von mehreren Monaten beinhalten. Beim Onlinedating ist rechtlich vieles unklar. Dennoch dürfen aus Sicht des Konsumentenschutzes und des Beobachters Singles auch bei Onlinepartnervermittlungen innerhalb von 14 Tagen aus Kaufverträgen zurücktreten. Hier Ungeklärte Rechtslage Immer wieder Ärger mit Dating-Plattformen lesen Sie, wie der Beobachter ein Urteil erwirken möchte, das endlich Klarheit schafft.

Das Mobile-Abo wird automatisch teurer

Platz zwei der grössten Ärgernisse belegt mit fast genau gleich vielen Anfragen (24 Prozent) die Einführung einer automatischen Teuerungsklausel bei Telekomfirmen. Alle drei grossen Telefonanbieter können die Abotarife jederzeit der Teuerung anpassen, ohne der Kundschaft ein Kündigungsrecht zu gewähren. Der Konsumentenschutz bezeichnet diese Praxis als unlauter. Damit werde die Inflationsspirale in der Schweiz weiter angeheizt. Wehren können sich Kundinnen und Kunden nicht direkt – wieso es aber helfen kann, den Anbieter zu wechseln, erfahren Sie hier.

19 Prozent der Beschwerden bezogen sich auf Abofallen und Greenwashing. Das sind Gratisangebote, die sich als teure Abofallen entpuppen, oder Produkte, die zu Unrecht als «nachhaltig» oder «klimaneutral» bezeichnet wurden. Im November forderte Sara Stalder vom Konsumentenschutz gegenüber dem Beobachter, dass Werbeslogans, die Klimafreundlichkeit versprechen, gesetzlich geregelt werden sollen. Hier Echter Klimaschutz So finden Sie seriöse Projekte zur CO₂-Kompensation lesen Sie, wie Sie Greenwashing erkennen.

Ebenfalls häufig beschwerten sich Konsumentinnen und Konsumenten über Gesundheitskosten (9 Prozent), Banken und Finanzdienstleistungen (7 Prozent) oder Inkassofirmen (5 Prozent).