Als Sichtschutz beliebt, unter Nachbarn umstritten
Bambus breitet sich unkontrolliert aus – plötzlich auch in Nachbars Garten. Das Riesengras kann Mauern beschädigen und das Nachbarschaftsverhältnis stören.
aktualisiert am 22. März 2019 - 13:50 Uhr
Ich möchte Bambus als Sichtschutz pflanzen. Wie nah an die Grenze zum Nachbargelände darf ich gehen?
Es kommt darauf an, in welchem Kanton Sie wohnen
. Am besten sehen Sie im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (ZGB) Ihres Kantons nach. Falls darin keine spezifische Vorschrift für Bambus zu finden ist, helfen am ehesten die Vorschriften über Sträucher oder kleine Zierbäume – je nachdem, ob es sich um niedrig- oder hochwachsenden Bambus handelt.
Was kann ich tun, wenn sich der Bambus des Nachbarn in meinem Garten ausbreitet?
Am besten suchen Sie das Gespräch. Wenn das nichts nützt, haken Sie schriftlich nach. Setzen Sie eine Frist, bis wann der Nachbar die Wurzeln auf Ihrer Seite entfernen
soll. Falls das auf taube Ohren stösst, bleibt eine
Klage beim Friedensrichter – die verlangt, dass der Nachbar die Rhizome absticht und ausgräbt. Sie können auch beantragen, dass er eine Rhizomsperre einbauen lässt (siehe weiter unten «Bambus: Eine Bedienungsanleitung»).
Darf ich Bambushalme des Nachbarn kappen, die in meinem Garten spriessen?
Ja. Die oberirdischen Halme gehören Ihnen.
Und wie sieht es mit den unterirdischen Wurzeln aus?
Unter Umständen können Sie sich auf das Kapprecht berufen. Das setzt aber voraus, dass die Wurzeln schädigend auf Ihr Eigentum wirken. Davon kann man ausgehen, wenn sich auf Ihrer Seite Ausläufer bilden. Um sich rechtlich korrekt zu verhalten, müssen Sie dem Nachbarn zunächst eine angemessene Frist zum Entfernen der Wurzeln einräumen. Erst wenn er untätig bleibt, können Sie sie beseitigen. Das kann jedoch aufwendig und teuer werden.
Haftet mein Nachbar, wenn die Wurzeln seines Bambus meine Mauer beschädigen?
Das kommt auf den Einzelfall an. Sie können sich ja einmal auf diesen Standpunkt stellen und von ihm verlangen, dass er die Reparaturkosten übernimmt. Im Streitfall müssten Sie aber unter anderem beweisen, dass seine Wurzeln für den Schaden ursächlich waren. Es kann aber sein, dass Sie Ihren Anspruch auf Schadenersatz für jenen Zeitraum verlieren, in dem Sie den invasiven Bambus – ausdrücklich oder stillschweigend – toleriert haben.
Wie verhindere ich, dass sich mein Bambus ungewollt ausbreitet?
Sie können eine möglichst tiefe, dichte Rhizomsperre rund um die Pflanze einbauen. Eine hundertprozentige Garantie haben Sie damit aber nicht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, pflanzen Sie den Bambus in eine robuste, umschlossene Wanne – und beobachten das Wachstum laufend. Oder Sie setzen von Anfang an auf einen Bambus, der keine Ausläufer bildet, etwa die Gattung Fargesia.
Der Gärtner hat eine Rhizomsperre eingebaut. Trotzdem spriessen die Halme schon nach wenigen Monaten neben der Schranke. Kann ich ihn belangen?
Wenn der Gärtner sorgfältig und fachmännisch gearbeitet hat, kaum. Denn: Auch bei fachgerechtem Einbau finden immer wieder Wurzeln ihren Weg unter der Schranke durch. Dafür haftet der Gärtner nicht. Wenn er aber ein völlig ungeeignetes Material – etwa eine dünne Teichfolie – eingebaut hat, können Sie ihn grundsätzlich haftbar machen. Am besten lassen Sie sich rechtlich beraten.
Um einen teuren Nachbarstreit zu vermeiden, will ich meinen Bambus entfernen. Wie soll ich vorgehen?
Am besten ziehen Sie einen Gärtner bei, der sich das Problem vor Ort ansieht. Unter www.ihr-gärtner.ch können Sie nach einem Bambusexperten suchen. Grundsätzlich haben Sie zwei Möglichkeiten, um den Bambus loszuwerden: mit chemischen Mitteln
vergiften oder mechanisch bekämpfen, also sorgfältig ausgraben – und versuchen, alle Sprossenteile zu entfernen.
Ich habe meinen Bambus ausgraben lassen. Was muss ich beim Entsorgen beachten?
Nie auf den Kompost damit, wenn es eine ausläuferbildende Art ist. Dann muss auch das Aushubmaterial speziell entsorgt werden – schon kleinste Wurzelstücke können neue Pflanzen bilden. Informieren Sie sich beim Kanton über die Vorschriften. Wenn der Bambus maschinell entfernt wird, muss man selbst die Maschine reinigen.
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Arten
Es gibt ausläuferbildende (leptomorphe) und horstbildende (pachymorphe) Bambusse. Letztere bilden keine unterirdischen Ausläufer und sind damit unproblematisch. Eine häufige horstbildende Gattung ist Fargesia.
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Rhizome
Unterirdische Sprossachsen wachsen meist in einer Tiefe von 15 bis 30 Zentimetern horizontal von der Bambuspflanze weg.
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Ausläufer
Aus unterirdischen, von einem Rhizom ausgehenden Trieben entwickeln sich neue Halme.
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Rhizomsperren
Die Platten werden vertikal in den Boden versenkt, um zu verhindern, dass sich der Bambus ausbreitet. Am besten eignen sich glatte, druckresistente Kunststofffolien, etwa aus hochdichtem Polyethylen (HDPE). Die Sperre wird 70 bis 150 Zentimeter tief in den Boden eingebaut. Dabei gilt: je tiefer, umso besser.
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1 Kommentar
Bambus der Rhizome bildet, nur mit Rhizom- Sperre pflanzen. Vom Gärtner beraten lassen!
In den letzten Jahren ist Bambus sehr in Mode gekommen. Sehr viele Bau-/Gartencenter wie Obi, Jumbo, Bau und Hobby ect. machten und machen da fleissig mit (für mich als Landschafterin auch noch zu äusserst günstigen Konditionen), und heizen den Hype noch zusätzlich an. An Beratung fehlt es aber in diesen Centern oftmals. Wenn wenigstens eine Person des Verkaufspersonal ein/eine gelernte/r Gärtner/in ist und dann auch zur Verfügung steht, hat man Glück gehabt! Das ist leider Realität.
Es gibt eine Faustregel mit der man nicht viel in Sachen Grenzabstand falsch machen kann (trifft auf Bambus der Rhizome bildet, als einer von wenigen Arten nicht zu- geht nicht ohne Sperre): Hälfte ausgewachsene Höhe= Abstand zur Grenze! Jedoch wie der Beobachter schreibt, können sich die Bestimmungen von Kanton zu Kanton, aber auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden.