Vorsicht, doppelte Verrechnung!
Sind die Gebühren für den UPC-Kabelanschluss in Ihren Mietnebenkosten enthalten? Dann sollten Sie nun Ihre Abrechnungen überprüfen.
Veröffentlicht am 4. Oktober 2017 - 11:39 Uhr,
aktualisiert am 4. Oktober 2017 - 10:57 Uhr
Die UPC hat im Oktober 2016 entschieden, das System zu wechseln. Bis anhin verschickte sie pro Kunde zwei Rechnungen: Der Hauseigentümer bezahlte die Anschlussgebühren, der Mieter sein jeweiliges Abonnement für zusätzliche Leistungen.
Neu soll – mit Einverständnis des Vermieters – beides über den Mieter laufen. Die Anschlussgebühren werden ihm folglich direkt verrechnet. Mietern, die plötzlich eine zusätzliche Rechnung bekommen, stellen sich verschiedene Fragen.
Bis anhin hat Ihr Vermieter die Kabelanschlussgebühren (CHF 36.90) der UPC bezahlt. Dann hat er mit der UPC vereinbart, dass die Anschlussgebühren nicht mehr ihm, sondern Ihnen direkt verrechnet werden.
Dies ist eine einseitige Vertragsänderung durch den Vermieter, die er Ihnen rechtzeitig auf dem amtlichen Formular hätte mitteilen müssen. Die Änderung kann frühestens auf den nächsten möglichen Kündigungstermin des Mietvertrages in Kraft treten.
Nein. Für eine rückwirkende Verrechnung der Anschlussgebühren hat die UPC Ihnen gegenüber keine vertragliche Grundlage – denn Sie haben dieser Gebühr nie zugestimmt. Sie schulden die Anschlussgebühren erst ab dem nächsten möglichen Kündigungstermin des UPC-Vertrags – ausser Sie entscheiden sich, den Vertrag mit UPC zu künden und zu einem anderen Anbieter zu wechseln.
Egal, wie Sie sich entscheiden: Sie können der UPC mitteilen, dass sie die bereits aufgelaufenen Anschlussgebühren beim Vermieter einziehen muss. Beharrt die UPC auf der Forderung, wenden Sie sich an die Ombudscom.
Es kommt darauf an, auf welchem Weg der Vermieter die Anschlussgebühren bisher auf Sie überwälzt hat. Hier die Varianten:
- Im Mietvertrag steht unter Nebenkosten ein Akonto-Betrag für «Kabelanschluss»:
Der Akonto-Betrag muss nicht unbedingt angepasst werden. Denn wenn der Vermieter korrekt abrechnet, sollten die UPC-Gebühren in der Abrechnung ab dem Zeitpunkt der direkten Verrechnung gar nicht mehr enthalten sein. Wichtig ist aber, dass Sie prüfen, ob der Betrag in der Nebenkostenabrechnung tatsächlich nicht erscheint. Nur wenn Sie das Gefühl haben, der monatliche Akonto-Betrag sei ohnehin viel zu hoch – weil Sie nach der Abrechnung regelmässig etwas zurückbekommen –, macht es Sinn, vom Vermieter zu verlangen, dass er den Akonto-Betrag reduziert.
- Im Mietvertrag steht unter Nebenkosten eine Pauschale mit einem Betrag für «Kabelanschluss»:
Wenn Sie die Nebenkosten pauschal bezahlen, gibt es keine Abrechnung – im Gegensatz zur Bezahlung akonto. Deshalb muss der Vermieter die Pauschale um CHF 36.90 reduzieren. Tut er dies nicht von sich aus, können Sie es in einem eingeschriebenen Brief von ihm verlangen. Wenn er nicht einverstanden ist oder nicht reagiert, reichen Sie innert 30 Tagen ein Schlichtungsbegehren bei der zuständigen Schlichtungsbehörde für Mietsachen ein.
Doppelt bezahlte Beträge: Wie in der zweiten Frage beschrieben, können Sie sich weigern, der UPC die Anschlussgebühren rückwirkend zu bezahlen. Falls Sie der UPC trotzdem schon etwas bezahlt haben, können Sie das Geld vom Vermieter zurückfordern. Verweigert der Vermieter, Ihnen die über die Pauschale zu viel bezahlten Anschlussgebühren zurückzuerstatten, wenden Sie sich an die Schlichtungsbehörde.
- In meinem Mietvertrag steht nichts von solchen Nebenkosten.
Dann sind die Kabelanschlussgebühren in der Nettomiete enthalten. Verlangen Sie auch hier die Reduktion der Nettomiete und die Rückerstattung der allenfalls bereits doppelt bezahlten Gebühren.
Dies nimmt die UPC zum Anlass, Ihnen die Anschlussgebühren direkt zu verrechnen, falls das nicht schon geschehen ist. Verlangen Sie parallel vom Vermieter wie oben beschrieben die Reduktion der Nebenkosten-Pauschale beziehungsweise der Nettomiete.
Dann müssen Sie nichts unternehmen. Sie erhalten eine Rechnung, in welcher auch die Anschlussgebühr enthalten ist, Ihr Vermieter ist nicht involviert. Gegenüber Ihrem Vermieter sind keine Schritte nötig – es sollten Ihnen keine Kabelgebühren verrechnet worden sein.
Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Diskussionen. Die Expertinnen und Experten des Beobachters haben im Detail festgehalten, wie Sie als Mitglied die Abrechnung mit Hilfe eines Merkblatts überprüfen können und wie Sie bei Beanstandungen am besten vorgehen.
1 Kommentar
6. Ich bin Kunde bei upc. Im Vertrag steht drin, dass die Grundgebühren bereits beinhaltet sind. Sie würden der Verwaltung eine Mitteilung darüber machen, ich solle die Nebekosten prüfen, ob alles korrekt sei. In der Nebenkostenabrechnung sind nun trotzdem TV Kabelanschluss Gebühren abgerechnet. Auf Anfrage hin meint die Verwaltung, ich hätte mich vorher melden sollen. Rückwirkend können sie die Gebühren nicht zurückerstatten. Wie sieht so ein Fall aus?