Ja, er darf. Denn grundsätzlich herrscht auch für den Vermieter Kündigungsfreiheit. Er kann also aus jedem beliebigen Grund kündigen, solange dieser nicht missbräuchlich ist. Und das Ziel, eine bessere Rendite zu erzielen, ist nicht missbräuchlich, sagt das Bundesgericht. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der erhöhte Mietzins nicht übersetzt ist.

Wenn Sie als Mieter die Kündigung also anfechten, muss der Vermieter beweisen, dass der Mietzins, den er von seinem neuen Mieter verlangen will, die gesetzlich zulässige Rendite nicht übersteigt.

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Gelingt ihm das nicht, ist die Kündigung missbräuchlich und damit ungültig.

Erweist sie sich als nicht missbräuchlich, kann Ihnen die Schlichtungsbehörde in Mietsachen selbstverständlich immer noch eine Erstreckung des Mietverhältnisses zusprechen.

Rechtsratgeber
Merkblatt «Kündigung durch Vermieter»

Wurde Ihnen die Wohnung gekündigt und sind Sie skeptisch, ob der Vermieter überhaupt die formellen Anforderungen eingehalten hat? Beobachter-Mitglieder erhalten im Merkblatt «Kündigung durch Vermieter» detaillierte Infos zu den Regeln bei Kündigung sowie Tipps zur Mieterstreckung.

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