Trauen Sie sich, eine Mietzinssenkung zu verlangen!
Soll ich den Mietzins anfechten? Diese Frage stellen sich derzeit viele Mieterinnen und Mieter. Larissa Steiner vom Mieterverband hat eine klare Antwort.
Veröffentlicht am 10. März 2025 - 16:19 Uhr
Mieterinnen und Mieter sollen mit einem Mietzinsrechner prüfen, ob sie Anspruch auf eine Senkung haben, rät Larissa Steiner vom Mieterverband.
Eine Kollegin sagte neulich auf der Redaktion: «Ich würde schon gern eine Senkung des Mietzinses einfordern. Aber vielleicht mache ich damit meinen Vermieter hässig, und er rächt sich dafür.»
Die Zweifel der Kollegin dürften dieser Tage viele Mieterinnen und Mieter umtreiben. Seit dem 4. März ist nämlich der Anlass da, eine Senkung einzufordern: Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz von 1,75 Prozent auf 1,5 Prozent gesenkt.
Der Beobachter hat bei Larissa Steiner vom Mieterverband nachgefragt, ob die Zweifel berechtigt sind.
Larissa Steiner, was raten Sie meiner Kollegin?
Ich empfehle Ihrer Kollegin grundsätzlich ganz klar, eine Senkung einzufordern. Und jetzt kommt aber noch ein «Aber»: Wichtig ist, dass sie vorab prüft, ob sie überhaupt Anspruch auf eine Senkung hat. Das kann sie etwa bei uns auf der Website mit dem Mietzinsrechner ganz unkompliziert machen.
Zur Person
Wovon hängt der Anspruch ab?
Die Vermieter sind gesetzlich verpflichtet, Senkungen des Referenzzinsatzes an die Mieterinnen und Mieter weiterzugeben. Umgekehrt dürfen sie aber auch die Teuerung und die allgemeine Kostensteigerung weitergeben. Wenn diese beiden Faktoren lange nicht angepasst wurden, kann es sein, dass sie den Effekt der Referenzzinssenkung ausgleichen oder gar übertreffen – und so sogar zu einer höheren Miete führen. Mit dem Mietzinsrechner kann Ihre Kollegin diesen Fall verhindern.
Meine Kollegin hält die Vertragstreue für einen hohen Wert. Sie hat die Mietkonditionen zu Beginn des Mietverhältnisses akzeptiert. Sie sagt, die Forderung nach einer Mietzinssenkung fühle sich an wie ein Vertragsbruch. Was sagen Sie dazu?
Für dieses Gefühl besteht kein Anlass. Es gibt einen klaren Rechtsanspruch auf eine Senkung. Und das Recht besteht ja beiderseits. Wenn der Referenzzinssatz wieder steigt, steht den Vermietern eine Erhöhung zu.
Gibt es nach Ihrer Erfahrung Vermieter, die sich für die Forderung nach einer Mietzinssenkung rächen?
Nein. Die grossen Immobilienverwaltungen haben das Geschäft mit der Anpassung an den Referenzzins automatisiert. Die Referenzzinssenkungen werden grösstenteils akzeptabel berechnet. Auch die meisten privaten Hausbesitzer geben die Senkung korrekt weiter. Allerdings lohnt es sich für Mieterinnen und Mieter zu überprüfen, ob die Senkung im geforderten gesetzlichen Mass gewährt wurde.
- Website: Bundesamt für Wohnungswesen
- Mieterverband: Mietzinsrechner