Weniger Miete für die Garage?
Frage: Da der Referenzzinssatz sank, verlangte ich vom Vermieter eine Mietzinssenkung. Er gewährte sie mir für die Wohnung, aber nicht für die Garage. Ist das korrekt?
aktualisiert am 10. Juli 2018 - 16:12 Uhr
Wahrscheinlich nicht. Die Vorschriften über die Anpassung von Mietzinsen gelten für Wohn- und Geschäftsräume sowie «für Sachen, die der Vermieter zusammen mit diesen Räumen dem Mieter zum Gebrauch überlässt», wie es das Gesetz definiert.
Ob die Garage in diesem Sinn ein Nebenobjekt zur Wohnung ist, bestimmt sich nicht danach, ob sie im gleichen Vertrag genannt ist, sondern nach der gegenseitigen Abhängigkeit der Objekte: Wenn Sie die Garage wegen der Nähe zur Wohnung dazugemietet haben, gilt sie als Nebenobjekt – vorausgesetzt natürlich, dass der Vermieter derselbe ist.
Das gilt auch, wenn Sie den Mietvertrag zur Garage erst abgeschlossen haben, nachdem Sie schon längst in der Wohnung lebten.
Selbst in diesem Fall sind auf den Garagenmietzins genau die gleichen Vorschriften anwendbar wie auf jenen der Wohnung, und Sie können auch für die Garage eine Mietzinssenkung verlangen.
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Mietzinssenkung führen können. In der Praxis von Bedeutung ist aber lediglich die Mietzinssenkung aufgrund von Hypothekarzinssenkungen. Mithilfe von nützlichen Vorlagen erfahren Beobachter-Mitglieder, wie sie das Herabsetzungsbegehren erfolgreich an die Vermieterin weitergeben.