Kann ich meine Wohnung «besenrein» übergeben?
Nach zwanzig Jahren ziehe ich um. Kann ich die Wohnung einfach besenrein zurückgeben?
Nein. Die Mietdauer spielt keine Rolle, wenn es um die Reinigung der Wohnung geht. Grundsätzlich müssen Sie sie tipptopp reinigen, unabhängig davon, wie alt sie ist oder wie lang Sie darin gewohnt haben.
Nur wenn Sie mit der Vermieterin vereinbart haben, dass Sie das Mietobjekt besenrein zurückgeben können, sieht es anders aus. Dann bezahlen Sie gemäss Klausel im Mietvertrag normalerweise eine Reinigungspauschale pro Quadratmeter. Solche Vereinbarungen findet man vor allem in der Nordwestschweiz.
Beachten Sie, dass Sie Bad und Küche trotzdem gründlich reinigen müssen.
Natürlich kann vertraglich auch etwas anderes abgemacht werden. Wichtig: Kleine Ausbesserungen
müssen Sie in jedem Fall selbst vornehmen, etwa einen defekten Duschschlauch oder fehlende Zahngläser ersetzen.
Wer aus der Wohnung auszieht, hat viel Arbeit vor sich. Eine gute Vorbereitung schützt vor Stress und Ärger. Beobachter-Mitglieder erhalten weitere Infos, wie sauber die Wohnung geputzt und wie das Rückgabeprotokoll korrekt ausgefüllt werden muss.
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