Wenn der Geschäftsausflug in Ihre übliche Arbeitszeit fällt, kann der Chef verlangen, dass Sie daran teilnehmen. Im Rahmen des Weisungsrechts darf er bestimmen, ob die Teilnahme an der Feier obligatorisch ist oder freiwillig. Wenn Sie aber gute Argumente vorbringen können, warum Sie an diesem Tag nicht dabei sein können, darf der Chef Sie nicht zwingen.

Vor allem gesundheitliche Gründe kommen in Frage, aber auch familiäre Verpflichtungen. Gegebenenfalls müssen Sie Ihre Abwesenheit mit einem Arztzeugnis Arbeitsrecht Krankgeschrieben – was heisst das? belegen oder einen freien Tag eingeben.

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Ausflüge nach Feierabend sind in der Regel freiwillig. Wenn nicht, handelt es sich rechtlich um Überstunden. Diese müssen geleistet werden, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Wenn Ihr Arbeitsvertrag nichts anderes vorsieht, kommt das Gesetz zur Anwendung. Dieses besagt, dass die Überstunden entweder durch Freizeit kompensiert werden können oder mit einem Lohnzuschlag von 25% zu vergüten sind.

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In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann es sein, dass der Arbeitgeber Sie zu Mehrarbeit verpflichtet. Oder umgekehrt: Er weist Ihnen weniger Arbeit zu, und Sie kommen auf Minusstunden. Als Beobachter-Mitglied erfahren Sie, was rechtlich in Bezug auf die Arbeitszeit gilt und in welchen Fällen man sich wehren kann.

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