Altersvorsorge

Private Vorsorge der 3. Säule

Die private Vorsorge der 3. Säule wird in die gebundene Vorsorge 3a und die freie Vorsorge 3b unterteilt. In der Säule 3a ist das Altersguthaben - bis auf wenige Ausnahmen - bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Pensionsalters blockiert. Wichtig bei der Säule 3a sind die steuerlichen Vorteile. Zur freien Vorsorge 3b zählen sämtliche Vermögenswerte, die nicht der Säule 3a zugeordnet werden können wie etwa Lebensversicherungen, Wertschriften, Anlagefonds und Wohneigentum.
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Unterthemen:

Grundlage (31)
Beobachter-Artikel (9)
Mustervorlage (7)
Merkblatt (2)
Gerichtsentscheid (2)
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