Familie

Eherecht

Das Eherecht verpflichtet beide Eheleute, das Wohl der Gemeinschaft in einträchtigem Zusammenwirken zu wahren und für die Kinder gemeinsam zu sorgen. Verheiratete schulden sich gegenseitig Treue und Beistand. Diese Pflichten lassen sich allerdings nur freiwillig erfüllen. Verhält sich ein Ehepartner treuwidrig oder rücksichtslos, kann das Gericht ihn wohl an seine Pflichten erinnern. Sanktionen wie eine Busse gibt es dagegen nicht. Verbindliche Regelungen kann das Gericht punkto Finanzen treffen. Hilft alles nichts, kann jeder Ehegatte jederzeit die Trennung verlangen.
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Unterthemen:

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