Wer hat nicht schon einmal ans Auswandern gedacht? Die Gründe dafür sind vielfältig. Dementsprechend häufig bleibt es beim Träumen. So oder so – es ist sinnvoll, sich vorgängig mit der Vorbereitung und den Formalitäten vertraut zu machen.

Beim Abmelden weht der Kantönligeist

Haben Sie vor, länger – also nicht nur für ein paar Wochen, sondern für Monate oder sogar für immer – ins Ausland zu verreisen, sollten Sie an die Abmeldung denken. Beachten Sie dabei, dass die Voraussetzungen und die Formalitäten für die Abmeldung von Kanton zu Kanton und teilweise von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind. Informieren Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrer Gemeindeverwaltung über das Prozedere – und denken Sie daran, dass Sie sich mit der Abmeldung um eine ausreichende Kranken- und Unfallversicherung bemühen müssen.

Denken Sie an Ihre Altersvorsorge

Wandern Sie ins Ausland aus, unterstehen Sie nicht mehr der Schweizer Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Unter Umständen können Sie die AHV freiwillig weiterführen, um Beitragslücken zu vermeiden. Zudem sollten Sie sich überlegen, ob sie Ihr Guthaben bei der Pensionskasse beziehen wollen.