Bundesgerichtsentscheid zur Verwertbarkeit von illegal beschlagnahmten GoPro-Videos
Unrechtmässig erlangte Beweismittel wie z.B. zufällig gefundene GoPro-Videos sind nicht verwertbar. Wenn solche Beweise allerdings dazu dienen, eine schwere Straftat aufzuklären, dürfen sie trotzdem verwendet werden.