Bundesgerichtsentscheid zu einer Nutzungs-, allenfalls gar Zweckänderung von Stockwerkeinheiten
Gemäss Bundesgericht stellt der Betrieb eines Pflegeheims in Wohnungen zumindest eine Nutzungsänderung dar, die der Zustimmung der qualifizierten Mehrheit der Stockwerkeigentümer bedarf.