Urlaub des andern Elternteils (früher Vaterschaftsurlaub)
In der Schweiz gibt es seit 2021 einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub. Seit 1. Januar 2024 ist es der Urlaub des andern Elternteils, da auch die Ehefrau der Mutter als rechtlicher Elternteil anerkannt wird.