Bekomme ich jetzt eine IV-Rente?
Mein Invaliditätsgrad ist 38 Prozent, ich erhalte keine IV-Rente. Seit dem 1. Januar rechnet die IV aber teils anders. Habe ich eine Chance?
Veröffentlicht am 17. Januar 2024 - 06:00 Uhr
Ja. Der Invaliditätsgrad wird aufgrund einer Gesetzesänderung bei Menschen, die keine Anstellung haben, neu berechnet. Dabei wird das Einkommen, das man als gesunder Mensch verdient, mit jenem verglichen, das trotz Invalidität noch erwirtschaftet werden kann. Die Differenz ist der Invaliditätsgrad. Ab 40 Prozent hat man Anspruch auf eine Rente.
Bei Personen ohne Anstellung rechnet die IV mit statistischen Löhnen. Diese sogenannten Tabellenlöhne hat das Bundesamt für Statistik ermittelt. Bei Neurenten ab 2024 muss die IV aber für die Berechnung 10 und teils gar 20 Prozent von dem Einkommen abziehen, das trotz Invalidität noch erreicht werden kann. Dies, weil nur wenige Menschen, die invalid sind, diesen theoretisch möglichen Lohn tatsächlich erhalten.
Wer in der Vergangenheit einen negativen Rentenbescheid von der IV erhalten hat, kann sich neu anmelden , wenn er oder sie durch den neuen Pauschalabzug auf einen Invaliditätsgrad von mindestens 40 Prozent kommt.
Da die IV in Ihrem Fall vorher mit dem vollen Lohn gerechnet hat, den Sie mit Ihrer Einschränkung aber nur theoretisch erreichen könnten, muss sie den Anspruch neu berechnen und dabei das Invalideneinkommen um 10 Prozent kürzen. Damit kommen Sie auf über 40 Prozent und haben Anspruch auf eine Rente – frühestens sechs Monate nach der Neuanmeldung.
Hat jemand Anspruch auf eine Rente der Invalidenversicherung, wird abgeklärt, zu welchem Grad der Anspruch besteht. Das IV-Verfahren ist sehr komplex und kann sich über eine längere Zeit ziehen, was viele verunsichern und frustrieren kann. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, wie die IV vorgeht, wenn Sie sich für eine Rente anmelden und was Sie tun können, wenn Sie einen Entscheid anfechten wollen.
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2 Kommentare
Da kann ich Denjenigen nur viel Glück wünschen. In meinem Fall ist es seit 2 Jahren ein Dauerkampf mit der IV und sie sind schon vor dem 1.1.24 nicht fähig gewesen die Berechnungen korrekt zu machen. Was jetzt passiert bleibt wieder abzuwarten, gehe aber davon aus das wieder eine falsche Berechnung ins Haus flattert. Das bei knapp um die 50% rum obwohl aus ärztlicher Sicht keine Möglichkeit für eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestehe. HWS schon versteift, 2 weitere OP wären empfohlen und dazu Morbus Bechterew das man nicht weg operieren kann und die 2 Operationen möchte man deswegen so lange wie möglich rauszögern. Aber das ist der IV egal, hauptsache ihre Ärzte die nichtmal vom Fach sind sagen was Anderes und Sie können weiterhin falsche Berechnungen machen und es weiter und weiter herauszögern. Zermürbend aber leider Tatsache. Daher viel Glück und lasst die Berechnungen von Fachleuten nachrechnen die nicht von der IV sind.
Da kann ich Denjenigen nur viel Glück wünschen. In meinem Fall ist es seit 2 Jahren ein Dauerkampf mit der IV und sie sind schon vor dem 1.1.24 nicht fähig gewesen die Berechnungen korrekt zu machen. Was jetzt passiert bleibt wieder abzuwarten, gehe aber davon aus das wieder eine falsche Berechnung ins Haus flattert. Das bei knapp um die 50% rum obwohl aus ärztlicher Sicht keine Möglichkeit für eine 50%ige Arbeitsfähigkeit bestehe. HWS schon versteift, 2 weitere OP wären empfohlen und dazu Morbus Bechterew das man nicht weg operieren kann und die 2 Operationen möchte man deswegen so lange wie möglich rauszögern. Aber das ist der IV egal, hauptsache ihre Ärzte die nicht mal vom Fach sind sagen was Anderes und Sie können weiterhin falsche Berechnungen machen und es weiter und weiter herauszögern. OP heisst nicht die Arbeitsfähigkeit zu erhöhen, sondern eher um die Lebensqualität wieder zu erhöhen. Wäre ich 2 Jahre Älter könnten die mich mal Kreuzweise und mehr. Zermürbend aber leider Tatsache. Daher viel Glück und lasst die Berechnungen von Fachleuten nachrechnen die nicht von der IV sind.