Nein. In der Steuererklärung abziehbar Steuererklärung Das können Sie abziehen sind sogenannte Liegenschaftsunterhaltskosten, das sind im Wesentlichen Renovationen an bestehenden Gebäuden. Auch die Installation von neuen Solaranlagen können Sie vom steuerbaren Einkommen abziehen – aber eben nur wenn sie auf einem bestehenden Gebäudeteil montiert werden.

Bei Ihnen ist die Sachlage anders: Sie wollen das Dach vergrössern, also aus- oder anbauen. Das gilt als Neubau. Für Neubauten gibt es aber keine Möglichkeit eines steuerlichen Abzugs, weder für die eigentlichen Baukosten noch für Investitionen in den Umweltschutz .

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Diese Kosten können Sie erst geltend machen, wenn es um die Grundstückgewinnsteuer geht, also nach einem Verkauf der Liegenschaft. Dann zählen diese Investitionen zu den Anschaffungskosten und schmälern den zu versteuernden Gewinn.

Möglich ist aber, dass es aus einem anderen staatlichen Topf Subventionen gibt für Ihre klimafreundliche Investition.

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Das Ausfüllen der Steuererklärung bereitet nicht unbedingt Freude – Steuerabzüge jedoch schon eher. Mitglieder des Beobachters erfahren, wie sie voll auf ihre Kosten kommen und sind immer aktuell über die neuesten Änderungen im Steuerrecht informiert.

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