Ist die Zahnarztrechnung steuerlich abziehbar?
Frage: Ich habe dieses Jahr eine sehr hohe Zahnarztrechnung, weil eine Gesamtsanierung ansteht. Kann ich sie irgendwie von den Steuern abziehen?
aktualisiert am 20. Februar 2024 - 09:48 Uhr
Ja. Machen Sie eine Aufstellung aller Krankheitskosten, die Sie selber bezahlt haben. Dazu gehören von der Krankenkasse nicht gedeckte Medikamente, die Franchise, der Selbstbehalt und die Zahnarztkosten. Wenn diese Gesamtsumme mehr als fünf Prozent Ihres Einkommens ausmacht, können Sie die darüber hinausgehenden Kosten abziehen. Je nach Kanton kann das aber variieren.
Diese Kosten können Sie in jedem Fall nur geltend machen, wenn sie ärztlich verordnet wurden. Deshalb fallen zum Beispiel ästhetische Korrekturen nicht darunter. Beim Zahnarzt zählt die Dentalhygiene als ärztlich verordnet und ist abziehbar
, nicht aber das Bleichen der Zähne.
Das alles gilt übrigens auch, wenn Sie im Ausland zum Zahnarzt gehen; die Reise- und Hotelkosten darf man aber nicht abziehen.
Das Ausfüllen der Steuererklärung bereitet nicht unbedingt Freude – Steuerabzüge jedoch schon eher. Mitglieder des Beobachters erfahren, wie sie voll auf ihre Kosten kommen und sind immer aktuell über die neuesten Änderungen im Steuerrecht informiert.
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