Freiheitsstrafe für Baupleitier
2011 machte der Beobachter das kriminelle Geschäftsgebaren eines Zürcher Bauunternehmers publik. Nun ist der Mann wegen Veruntreuung und Betrug zu drei Jahren Haft verurteilt worden.
Veröffentlicht am 17. November 2021 - 13:04 Uhr
Grosses sollte entstehen im kleinen Dorf Rans im St. Galler Rheintal: ein mächtiges Parkhotel, 312 Betten, Seminarräume für bis zu 300 Personen, drei Restaurants, ein Medical-Spa-Bereich und ein Ballsaal. Doch das Parkhotel wurde nie gebaut. Es entpuppte sich als Luftschloss, ausgedacht vom Zürcher Bauunternehmer K.* (Name der Redaktion bekannt), wie das Kreisgericht St. Gallen in einem neuen Urteil sinngemäss festhält.
Auch in anderen Kantonen hätten K. und sein Kompagnon M.* über ein Netzwerk von Wohnbaugenossenschaften, Beratungs- und Baufirmen die Realisierung von Bauprojekten in Aussicht gestellt. Die gesammelten Investorengelder seien jedoch grösstenteils in die Taschen der Beschuldigten und ihr weitverzweigtes Netzwerk von Gesellschaften gewandert.
Das Kreisgericht St. Gallen hat K. wegen Veruntreuung, gewerbsmässigen Betrugs, ungetreuer Geschäftsbesorgung und weiterer Delikte zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt. 18 Monate der Freiheitsstrafe wurden bedingt ausgesprochen, 18 Monate müssen vollzogen werden. K.s Kompagnon M. erhielt eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten und eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung.
Verlorene PK-Guthaben
Die Geschehnisse liegen teils mehr als zehn Jahre zurück, der Beobachter hatte 2011 das kriminelle Geschäftsgebaren von K. publik gemacht. Das Kreisgericht schätzt den von K. und M. verursachten Schaden auf mehrere Millionen Franken. Zu den Opfern gehören auch viele Kleinsparer, die teilweise ihr gesamtes investiertes Pensionskassengeld verloren . Viele hatten sich durch die Aussicht verleiten lassen, in eine eigene Wohnung in einer Baugenossenschaft zu investieren.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft die Delikte am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland zur Anklage gebracht. Im November 2018 kam es dort zur Verhandlung. Doch nach Eröffnung der Urteile versetzte die Anklagekammer des Kantons St. Gallen einen der beteiligten Richter in den Ausstand . Er hatte mit einer der involvierten Gesellschaften in geschäftlicher Beziehung gestanden und ihr gegenüber noch eine Forderung offen.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid, die Urteile des Kreisgerichts Werdenberg wurden hinfällig. Weil danach gegen weitere Mitglieder des Gerichts Ausstandsbegehren gestellt wurden, wurde der Fall an das Kreisgericht St. Gallen überwiesen. Die lange Dauer des gesamten Verfahrens führte zu einer geringeren Strafe.
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