Ein Verein muss laut Gesetz nicht unbedingt einen Präsidenten haben. Es genügt ein Vorstand. Dieser darf sogar aus nur einer einzigen Person bestehen, sofern die Vereinsstatuten nichts anderes bestimmen. Ohne anderslautende Statuten darf sogar eine Person in den Vorstand gewählt werden, die nicht Mitglied des Vereins ist – so hat es das Bundesgericht entschieden.

Sie müssen den Verein also nicht auflösen. Aber Sie müssen über die Bücher: In den meisten Statuten gibts Bestimmungen zum Präsidenten. Die müssen geändert werden. Das kann nicht der Vorstand, das muss die Vereinsversammlung beschliessen. Am besten formuliert der Vorstand die Statuten neu und ruft so bald wie möglich eine Vereinsversammlung ein.

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Mit welcher Mehrheit die Statuten geändert werden können, steht meist in den Statuten selbst. Fehlt eine Regelung, genügt die Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Übrigens: Enthaltungen wirken sich wie Neinstimmen aus.

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Auch wenn es für eine Vereinsgründung nicht viel braucht, gilt es, einige Formalitäten zu beachten. Beobachter-Mitglieder erfahren alles rund ums Vereinsleben, welche Gesetzesbestimmungen zwingend in den Statuten verankert sein müssen und wie Konflikte im Verein am besten gelöst werden.

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