Die Gäste der Parlamentarier
Bei der Wahl ihrer Mandate in Verwaltungsräten, Stiftungen oder anderen Institutionen sind die Ratsmitglieder frei und können eine unbeschränkte Anzahl Posten annehmen. Beschränkt ist jedoch die Anzahl Gäste, denen die Parlamentarier Zutritt zur Wandelhalle verschaffen können: Jedes Ratsmitglied darf maximal zwei Gästeausweise verteilen. Das «GA fürs Bundeshaus» ist heiss begehrt: Waren 2008 erst 293 von 492 möglichen Ausweisen im Umlauf, sind es jetzt bereits 407. Der Beobachter hat die Liste, die von den Parlamentsdiensten gemäss Ratsbeschluss nicht elektronisch publiziert werden darf, abgetippt und nachfolgend veröffentlicht. Als Novum sind dabei die verschiedenen Interessengruppen gekennzeichnet.<br /><br />