Bolt folgt dem Uber-Modell
In der Taxibranche herrscht in Zürich erneut ein harter Preiskampf. Der Fahrdienstvermittler Bolt ist sogar günstiger als Konkurrent Uber. Auf der Strecke bleiben die Sozialleistungen für Fahrer.
Veröffentlicht am 10. April 2025 - 17:39 Uhr
Seit einem Jahr bietet Bolt in Zürich einen Fahrdienst an.
Seit rund einem Jahr vermietet Bolt im Raum Zürich nicht nur E-Trottinette per Handy-App, sondern vermittelt auch Fahrdienste. Das estnische Mobilitätsunternehmen ist damit zur direkten Konkurrenz von Uber geworden und setzt den Marktführer mit Tiefstpreisen unter Druck. Beim Markteintritt vor einem Jahr warb Bolt damit, um fünf Prozent günstiger als Uber zu sein. Und um 20 bis 50 Prozent günstiger als herkömmliche Taxiunternehmen.
Zwölf Franken pro Stunde
Die tiefen Preise erfreuen zwar die Kundinnen, führen aber zu Tiefstlöhnen in der Taxibranche, sagt Nicole Niedermüller von der Gewerkschaft Unia gegenüber SRF. Zwölf Franken pro Stunde seien keine Seltenheit. Denn je weniger eine Fahrt kostet, desto weniger verdient ein Bolt-Fahrer.
Gespart wird nicht nur beim Lohn der Fahrer, sondern auch bei den Sozialabgaben. Der Billigtaxidienst Bolt versteht sich als Vermittler zwischen Fahrern und Kunden, aber nicht als Arbeitgeber. Und zahlt deshalb für die Fahrer keine Sozialabgaben.
Der Bundesgerichtsentscheid
Bereits mit dem Start von Uber in der Schweiz im Jahr 2013 gerieten die Taxipreise unter Druck – und die Anstellungsbedingungen des US-Online-Taxidienstes in die Kritik. 2022 bestätigte das Bundesgericht schliesslich ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts, das die Uber-Fahrer als Angestellte einstufte. Es wies das Unternehmen an, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Ein weiteres Bundesgerichtsurteil von 2023 verpflichtete Uber zudem, AHV-Beiträge zu zahlen.
Bolt habe den Markt und die Gerichtsurteile gegen Uber beobachtet und das Geschäftsmodell entsprechend angepasst, erklärt das estnische Unternehmen gegenüber SRF. Auf die Frage des Beobachters, ob es dabei darum gehe, den Fahrern keine Sozialleistungen zahlen zu müssen, geht es nicht ein.
Welche Regeln gelten für Bolt?
«Bis zu den Gerichtsentscheiden hat auch Uber gesagt, man sehe sich als Vermittler zwischen Fahrer und Kunden. Dasselbe sagt heute Bolt», erklärt der Arbeitsrechtsspezialist Thomas Geiser auf Anfrage des Beobachters. Aber Gerichtsurteile würden in der Schweiz immer nur zwischen den am Prozess beteiligten Parteien Recht schaffen. Das Urteil gegen Uber habe also keine direkte Wirkung auf Bolt.
Dennoch hält Geiser den Fall für klar: «Die AHV/IV, das Versicherungsgericht und das Bundesgericht werden sich aber am Urteil des Bundesgerichts in Sachen Uber orientieren, wenn sie das Rechtsverhältnis zwischen Bolt und den Fahrern zu beurteilen haben, und deshalb gleich entscheiden wie bei Uber.»
- Bundesgericht, Medienmitteilung: Urteile zu Fahrdienst «Uber» und Essenslieferdienst «Uber Eats»
- Bundesgericht: Urteile 2C_575/2020 und 2C_34/2021, Uber Genf
- Bundesgericht, Medienmitteilung: Niederländische Gesellschaften für Uber-Fahrer AHV-pflichtig
- Bundesgericht: Urteile 9C_70/2022, 9C_76/2022 und 9C_71/2022, 9C_75/2022, AHV-Beiträge
- SRF, «Regionaljournal Zürich Schaffhausen»: Bolt: Neuer Fahrdienstanbieter mischt die Zürcher Taxibranche auf