Nachbarin anonym anzeigen – geht das?
Meine Nachbarin kifft jeden Tag. Ich möchte sie deshalb bei der Polizei anzeigen. Kann ich das anonym machen?
Veröffentlicht am 14. August 2024 - 06:00 Uhr
Ja, wenn Sie wollen. Das hat aber Nachteile: Sie erfahren nicht, was die Polizei mit der Meldung macht. Und bei Unklarheiten kann diese nicht bei Ihnen nachfragen – wenn die Polizei nicht genug Hinweise findet, muss sie die Ermittlungen einstellen.
Nicht anonym melden kann man Antragsdelikte wie Körperverletzung, Hausfriedensbruch oder Ehrverletzungen. Die Polizei verfolgt solche Straftaten nur, nachdem das Opfer respektive die geschädigte Person einen Strafantrag gestellt hat.
Ein Beispiel: Wenn Ihnen die Nachbarin im Treppenhaus eine Ohrfeige verpasst, wird die Polizei nur aktiv, wenn Sie einen Strafantrag stellen. Dann erfährt die Nachbarin aber Ihren Namen. Denn: Wer beschuldigt wird, darf die Akten anschauen, spätestens nach der ersten Einvernahme. Nur in Ausnahmefällen können Sie Ihre Identität geheim halten. Zum Beispiel wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer Ihnen nahestehenden Person sonst eine ernsthafte Gefahr für Leib und Leben oder ein anderer schwerer Nachteil droht.
Deuten Anzeichen darauf hin, dass ein Straftatbestand erfüllt ist, leitet die Staatsanwaltschaft eine Strafuntersuchung ein. Mitglieder des Beobachters erfahren, wie ein solches Verfahren abläuft und welche Rechte Beschuldigte haben, wenn ihnen etwa eine Untersuchungshaft, eine Beschlagnahmung oder eine Hausdurchsuchung droht.
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1 Kommentar
Was geht jemanden etwas an, ob die Nachbarin kifft? Hat die Klägerin deshalb einen Schaden? Es gibt leider Menschen, die nichts anderes zu tun haben, als Mitbürgern in den Rücken zu fallen. Und die Polizei hat in der heutigen Zeit (zunehmende Gewaltdeligte auc auf offener Strasse), sicher wixchtigeres zu tun.