Den Führerausweis ins Ausland schicken?
Frage: Ich bin in Deutschland zu schnell gefahren. Damit ein Fahrverbot bei den dortigen Behörden vermerkt werden kann, soll ich den Führerausweis einschicken. Muss ich das wirklich?
aktualisiert am 14. Juni 2018 - 11:13 Uhr
Die Schweiz, Deutschland und andere Staaten sind zwar Vertragsparteien des Übereinkommens über den Strassenverkehr – auch «Wiener Abkommen» genannt. Gemäss diesem können ausländische Behörden Verkehrssündern für eine bestimmte Zeit verbieten, auf ihrem Staatsgebiet herumzufahren. Wenn sie den betreffenden Lenker in flagranti erwischen, können sie sein Billett sogar einziehen und bis zu seiner Ausreise zurückbehalten. Mehr dürfen sie mit dem schweizerischen Führerausweis grundsätzlich nicht machen, da dafür ausschliesslich der Wohnsitzstaat zuständig ist.
Dennoch ist es empfehlenswert, die Aufforderung der ausländischen Behörden ernst zu nehmen. Denn gerade mit Bezug auf Deutschland zeigen Erfahrungsberichte, dass einzelne Bundesländer bei einer Wiedereinreise happige Sanktionen vorsehen, falls der Ausweis nicht eingeschickt wurde.
Es lohnt sich, direkt mit der zuständigen Behörde zu klären, ob wirklich der Original-Ausweis eingeschickt werden muss; gewisse Bundesländer begnügen sich auch mit einer Kopie davon. Muss es das Original sein, sollten Sie dieses per Einschreiben einsenden – mit einer kurzen Begründung, weshalb Sie das offizielle Dokument schnellstmöglich zurückerwarten.
Damit das fehlende Ausweispapier in der Zwischenzeit bei Ihnen nicht zu einem Erklärungsnotstand gegenüber der hiesigen Polizei führt, sollten Sie vom Schreiben der Deutschen Behörde eine Kopie machen und diese in Ihrem Fahrzeug mitführen. Das gilt auch für Ihren Führerausweis. Im Normalfall zeigt sich die Schweizer Polizei bei einer Kontrolle beim Vorweisen dieser Kopien kulant und verhängt keine Busse wegen Nichtmitführens des Führerausweises.
Droht nach einem Verkehrsdelikt ein Ausweisentzug, hat man Anspruch auf rechtliches Gehör. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie am besten gegen eine Verfügung Stellung nehmen, wie lange ein Ausweisentzug dauert und was man unter Umständen tun kann, um den Führerschein vorzeitig zurückzuerhalten.
- 1Übersicht zum Verfahren nach einer Verkehrsregelverletzung
- 2Fahrausweisentzug nach leichter Widerhandlung
- 3Wie lange dauert der Ausweisentzug?
- 4Zum Ausweisentzug Stellung nehmen
- 5Vorzeitige Rückgabe nach Ausweisentzug möglich?
- 6Kann man den Zeitpunkt des Ausweisentzugs wählen?
- 7Wie lange bin ich im Administrativmassnahmen-Register (ADMAS) vermerkt?
2 Kommentare
Bin im Dezember 2018 vor der Grenze CH-DE von Singen Richtung Schweiz am Ende der Autobahn geblitzt worden: Bussgeld & 1 Monatiges-Fahrverbot in Deutschland.
Habe meinen Ausweis eingeschickt wie es oben steht. 1 Woche nach Einsendung hatte ich meinen Ausweis bereits wieder im Briefkasten. Dieser hat nun ein Vermerk in Form eines Klebers drauf, wo steht, dass ich bis dann und dann in Deutschland Fahrverbot habe.
Es wird also hier in der Schweiz nicht zum Erklärungsnotstand kommen (ausser in der Zeit, bis er wieder zurückgeschickt wird, jedoch nicht ganze Fahrverbot-Dauer über).
Hilft evt. dem ein oder anderen.
Kann man den Kleber einfach selber wegnehmen, nachdem der Fahrverbot in Deutschland abgelaufen ist?
Und gibt es Probleme, falls man in der Schweiz mit diesem Kleber auf dem Führerausweis fährt?