Was uns Konsumenten 2024 den letzten Nerv raubte
Was hat Kundinnen und Kunden zur Weissglut getrieben? Die Liste der «Ärgernisse des Jahres» – und wie Sie sich wehren können.
Veröffentlicht am 25. Dezember 2024 - 08:47 Uhr
Die drei Schweizer Konsumentenschutz-Organisationen Konsumentenschutz, ACSI und FRC haben wie jedes Jahr ihre Statistik veröffentlicht. Der Beobachter kennt die Ärgernisse bestens und auch die Mittel, die dagegen helfen.
Platz 1: Krankenkasse (1200 Meldungen)
Die immer höheren Prämien für die obligatorische Grundversicherung und Zusatzversicherungen sind die grösste Sorge im Jahr 2024. Viele Versicherte überlegen sich, wie sie sparen können. Da gibt es verschiedene Möglichkeiten – die Kasse zu wechseln, ist nur eine Variante von vielen.
Etwas ausmachen kann es auch, wenn man das Versicherungsmodell wechselt. Alles zum Thema samt diversen Musterbriefen und unserem Beratungsangebot haben wir hier zusammengetragen.
Platz 2: Preiserhöhungen und Preisanschrift (800 Meldungen)
Das treibt Konsumentinnen und Konsumenten auf die Palme: wenn Anbieter mit den Preisen zu tricksen versuchen. Etwa wenn die Packung gleich teuer bleibt, aber weniger drin ist. Oder wenn ausländische Shops Geoblocking betreiben: Wer von der Schweiz aus auf die Website kommt, wird umgeleitet auf eine andere Website mit höheren Preisen.
Obwohl das seit dem 1. Januar 2022 nicht mehr erlaubt ist, gingen bei den Konsumentenschutz-Organisationen 350 Meldungen ein.
Wer nicht zu viel zahlen will, dem bleibt nur eines: vergleichen, vergleichen, vergleichen. Und zwar vor dem Kauf. Denn überhöhte Preise sind grundsätzlich nicht verboten.
Platz 3: Garantie (725 Meldungen)
Was kaputt geliefert wird, kann man zurückgeben oder bekommt eine Preisreduktion. So steht das im Gesetz. Doch was gilt, wenn etwa der Verkäufer behauptet, die Käuferin habe das neue Smartphone selbst kaputtgemacht? Dann muss sie beweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestanden hat.
Das geht nur, wenn es ein Experte bestätigt – und das kostet. Deshalb fordern die Konsumentenschutz-Organisationen, dass die Beweislast umgekehrt wird.
Bis dahin gilt: Gekaufte Sachen immer sofort prüfen und Defekte sofort melden – mit dem Beobachter-Musterbrief. Dann kann der Shop weniger gut behaupten, das Problem sei nach der Lieferung entstanden.
Platz 4: Handy- und Festnetzabos (630 Meldungen)
Streit mit dem Kundendienst ist im Bereich Telekom das grösste Ärgernis. Klassisch sind etwa die folgenden zwei Probleme – gegen die sich Kundinnen aber wehren können:
- Falsche Rechnungen: Wenn Beträge draufstehen, die nicht geschuldet sind, kann man sie einfach abziehen, den Rest zahlen und einen Brief schreiben. Alle Details dazu im Beobachter-Rechtsratgeber.
- Nicht erbrachte Dienstleistungen: Wenn die Verbindung nicht funktioniert, wie sie soll, setzt man am besten eine Frist und droht, danach kostenlos aus dem Vertrag auszusteigen. Alles dazu im Beobachter-Rechtsratgeber.
Platz 5: Verzugsschaden (600 Meldungen)
Unter diesem Titel fordern Inkassobüros gerne horrende Zuschläge. Sie begründen es damit, dass man eine Rechnung zu spät bezahlt hat. Das ist auch beim Beobachter-Beratungszentrum ein Dauerbrenner.
Geschuldet ist der Verzugsschaden praktisch nie – darum einfach abziehen, den Rest bezahlen und den Beobachter-Musterbrief schicken. Achtung: Mahnkosten sind geschuldet, wenn sie in den AGB stehen. Und fünf Prozent Verzugszins von Gesetzes wegen.
- Konsumentenschutz-Organisationen: Medienmitteilung
- beobachter.ch: Übersicht Krankenkassen
- beobachter.ch: Rechtsratgeber «Überrissene Preise» (Be+)
- beobachter.ch: Musterbrief Mängelrüge Kauf (Be+)
- beobachter.ch: Rechtsratgeber «Zu hohe Telefon-Rechnung: Was tun?» (Be+)
- beobachter.ch: Rechtsratgeber «Technische Probleme Telefon/Internet» (Be+)
- beobachter.ch: Musterbrief für die Bestreitung des Verzugsschadens (Be+)
- beobachter.ch: Beratungsangebot