Wettbewerb als Abofalle
Barbara Badertscher nahm an einem Wettbewerb im Internet teil – ohne zu ahnen, dass sie damit ein Abo kaufte. Obwohl ihre Kreditkartenfirma in solchen Fällen Entgegenkommen verspricht, sagte sie dieses Mal: selber schuld.
Veröffentlicht am 3. Juni 2019 - 11:29 Uhr,
aktualisiert am 3. Juni 2019 - 09:59 Uhr
Es war ein Wettbewerb auf Facebook, als Preis winkte das neueste Smartphone. Barbara Badertscher zögerte nicht. 1.95 Euro kostete die Teilnahme. Sie zahlte mit Ihrer Kreditkarte. Im Nachhinein ist sie klüger: «Dass ein Wettbewerb etwas kostet, hätte mich eigentlich stutzig machen sollen.»
Denn drei Monate später entdeckte sie, dass ihrer Kreditkarte monatlich ein Betrag von 75 Euro belastet wird. Jedes Mal rund 82 Franken, insgesamt knapp 250 Franken. Rechnungssteller war miamfacile.com, ein Portal für Online-Kochkurse – die Firma hinter dem Wettbewerb.
Badertscher kontaktierte den Kundendienst. Dort liess man sie wissen: Mit der Teilnahme am Gewinnspiel habe sie zugleich ein Probeabo gelöst, das sich nach fünf Tagen ohne Widerruf in ein Bezahlabo umwandle . Das stehe in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Badertscher akzeptiert habe.
Die Wirtin aus dem Emmental protestierte. Sie kündigte das Abo und forderte das Geld zurück. «Ich habe nie einen solchen Vertrag abgeschlossen.»
Immerhin: Nach einigem Hin- und Her erstattete ihr Miamfacile die Hälfte des Betrages. Badertscher aber wollte alles: «Wenn die Sache sauber wäre, wären sie mir nicht entgegengekommen.»
Tatsächlich begründen in den AGB versteckte Klauseln keinen rechtsgültigen Vertrag. Die Schweiz und die EU schreiben bei Online-Einkäufen eine sogenannte Button-Lösung vor: Wer im Internet etwas bestellt oder einen Vertrag unterschreibt, muss das mit einem Klick auf einen Button bestätigten, auf dem zum Beispiel steht: «kostenpflichtig bestellen» oder «jetzt kaufen». Auf dem Button selbst oder in unmittelbarer Nähe davon müssen alle Kosten aufgelistet sein , die dem Käufer entstehen. «Ist das nicht der Fall, ist kein Vertrag zustande gekommen», sagt Beobachter-Beraterin Julia Gubler.
Badertscher ist nicht die das einzige Opfer von Miamfacile. Im Internet schreiben Personen aus der Schweiz, Italien und Deutschland, dass sie die gleiche Erfahrung gemacht haben. Auf Fragen des Beobachters antwortete die Firma nicht. Da sie im EU-Land Zypern gemeldet ist, könnte Badertscher gegen sie klagen. Der Aufwand und die Kosten schrecken die 51-Jährige aber ab.
Stattdessen hoffte sie, von ihrer Kreditkartenfirma das restliche Geld zurückzuerhalten. Denn die Cembra Money Bank schreibt auf ihrer Website: «Wenn sämtliche Sorgfaltspflichten durch den Karteninhaber eingehalten worden sind, haftet die Bank für die missbräuchliche Verwendung durch Dritte.»
Am Telefon beschied der Kundenservice-Mitarbeiter ihr jedoch, sie habe nicht sorgfältig gehandelt und hätte die AGB genauer durchlesen sowie den Schaden schneller melden müssen. Da nützt es ihr wenig, wenn die Kommunikationsabteilung auf Nachfrage des Beobachters hin schreibt: «Generell halten wir fest, dass Cembra Money Bank bei entsprechenden Beanstandungen die Kosten zurückerstattet, weil wir nicht wissen, ob beim Wettbewerb auf das Abonnement und die Kosten hingewiesen wurde.» Anscheinend läuft Badertschers Fall nicht unter generell.
Trotzdem rät Beobachter-Beraterin Julia Gubler, sich bei ungerechtfertigten Bezügen an die Kreditkartenfirma zu wenden. «Da sich ein Gerichtsverfahren gegen solche Abo-Fallen-Firmen oft nicht lohnt, ist das die letzte Möglichkeit, das Geld zurück zu bekommen.»
Mit vermeintlichen Gewinnversprechen versuchen dubiose Firmen, nicht nur sich selbst zu bereichern, sondern auch an Personendaten zu gelangen. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie sie Konsumfallen erkennen, wie sie sich dagegen wehren und diese mittels Musterbrief direkt dem Seco melden können.