Das ändert sich 2024
Alkohol-Bluttests, Epilepsie-Warnhunde und der Kosovo – darum (und um vieles mehr) geht es bei den Gesetzesänderungen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 26. Dezember 2023 - 06:00 Uhr
Bei diesen Themen kommt es ab 1. Januar 2024 zu Änderungen:
Serafe: Kein TV, kein Internet? Zahlen muss man trotzdem
Jeder Haushalt muss seit 2019 eine Radio- und Fernsehabgabe entrichten – unabhängig davon, ob man überhaupt ein empfangsbereites Gerät (Radio, TV, Smartphone) zu Hause hat. Die Serafe war aber gnädig: Betroffene konnten bislang ein Gesuch stellen, wenn sie kein Radio oder Fernsehen empfangen konnten, und mussten nicht zahlen. Das ist ab dem neuen Jahr nicht mehr möglich. Unverändert bleibt die Situation für Personen, die Ergänzungsleistungen beziehen: Der Haushalt, in dem sie leben, schuldet keine Gebühren.
Ergänzungsleistungen: Kürzungen oder gar nichts mehr
Die Ergänzungsleistungen (EL) werden bereits seit 2021 neu berechnet. Wer damals bereits EL bezog, profitierte von einer dreijährigen Übergangsfrist. Während dieser wurden die Renten noch nach dem alten Recht berechnet, sofern das für die Betroffenen besser war. Diese Übergangsfrist ist nun abgelaufen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für alle EL-Bezüger dasselbe . Für Einzelne kann es also zu Kürzungen kommen. Oder die Leistungen fallen sogar ganz weg.
IV-Grad: Bei fiktiven Löhnen zehn Prozent abziehen
Der sogenannte Invaliditätsgrad bestimmt, wie hoch eine IV-Rente ist. Er wird berechnet, indem man das Einkommen, das eine Person vor der Invalidität erzielt hat, mit demjenigen vergleicht, das sie mit der Invalidität noch erreichen kann. Die Differenz in Prozenten ergibt dann den IV-Grad.
Wenn man den Invaliditätsgrad nicht mit einem konkreten Einkommen ermitteln kann, zieht die IV statistische Tabellenlöhne bei. Diese hat das Bundesamt für Statistik für zahlreiche Branchen und Berufe erhoben. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass Menschen mit einer Behinderung diese Durchschnittslöhne nicht erreichen. Daher zieht die IV bei den Tabellenlöhnen künftig pauschal zehn Prozent ab. Die IV-Stellen wenden die neue Methode nicht nur bei Neurenten an, sondern müssen in den nächsten drei Jahren alle Renten überprüfen, die nach der Tabellenmethode festgesetzt wurden.
Strafprozess: Mehr Anhörung, besserer Schutz für Opfer
Mehr Rechte im Strafbefehlsverfahren: Das verspricht das revidierte Strafprozessrecht. Wenn eine Freiheitsstrafe droht, die die beschuldigte Person auch tatsächlich absitzen muss, muss sie neu immer einvernommen werden. Das war bislang nicht der Fall. Auch die Opferrechte werden gestärkt. Bisher bekamen mittellose Opfer einen amtlichen Verteidiger, um ihre Zivilansprüche geltend zu machen, also etwa ein Schmerzensgeld. Neu ist das auch möglich, um die Strafklage durchzusetzen. Das Opfer muss die erhaltene finanzielle Unterstützung für die unentgeltliche Prozessführung auch dann nicht zurückzahlen, wenn es in Zukunft zu Geld kommt.
Ehrverletzung: Erst zahlen, dann klagen
Dem Nachbarn über den Gartenzaun einen Schlötterling anhängen: Das kann ehrverletzend sein. Wer Strafanzeige wegen eines möglichen Ehrverletzungsdelikts (üble Nachrede, Verleumdung oder Beschimpfung) erstattet, kann ab dem 1. Januar 2024 verpflichtet werden, einen Kostenvorschuss zu leisten. Wenn dieser dann nicht innert Frist gezahlt wird, gilt die Anzeige als zurückgezogen. Und nochmals eine Neuerung bei der Strafanzeige: Wer diese mündlich einreicht, bekommt neu – sofern er das verlangt – eine schriftliche Bestätigung.
Wer beschuldigt wird, eine Straftat begangen zu haben, sollte sich unweigerlich mit der Schweizer Strafprozessordnung vertraut machen. Der Beobachter erklärt Mitgliedern nicht nur diverse Fachbegriffe der Gerichtssprache, sondern bietet auch eine Checkliste zu Punkten an, die man generell beachten sollte, um in der Strafuntersuchung nicht unter die Räder zu kommen.
Alkohol am Steuer: Polizei kann Bluttest selbst anordnen
Alkohol am Steuer kann mit einer Messung des Atems zuverlässig nachgewiesen werden. Darum schreibt das Strassenverkehrsgesetz eine Blutuntersuchung nur noch in Ausnahmefällen vor – etwa bei Verdacht auf Drogen- oder Medikamentenkonsum, bei sogenanntem Nachtrunk (wenn man nach der betrunkenen Fahrt Alkohol trinkt, um ein klares Testresultat zu verunmöglichen), bei einer Atemwegserkrankung oder nach Unfällen. Neu gilt ab 1. Januar 2024, dass die Polizei dann selbständig einen Bluttest anordnen kann. Sie muss ihn nicht mehr durch die Staatsanwaltschaft bewilligen lassen. Dasselbe gilt für eine Urinprobe.
Schulden bei der Krankenkasse: Minderjährige können nicht mehr betrieben werden
Wenn die Eltern die Prämien der Kinder nicht bezahlt haben, konnten die Krankenkassen Minderjährige betreiben. Jede versicherte Person – ob minderjährig oder nicht – haftete für ihre Prämie nämlich persönlich . Damit ist nun Schluss. Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ist schon längst überfällig. Denn es hat sich gezeigt: Minderjährige, die betrieben werden und mit Schulden ins Erwachsenenleben starten müssen, werden diese häufig ein Leben lang nicht mehr los.
Betreibungen können einstweilen sehr mühsam und das Verfahren harzig sein. Beobachter-Mitglieder können sich mit Checklisten und Merkblättern ein genaues Bild über den Ablauf von Betreibungen machen. Sie erfahren, wie Gläubiger zu ihrem Geld kommen und welche Schutzmechanismen Schuldner zur Verfügung stehen.
- 1Das Betreibungsverfahren - eine Übersicht (kostenlos)
- 2Betreibung: Die wichtigsten Schritte
- 3Betreibungskosten: Kostenbemessung für Zahlungsbefehle und Rechtsöffnung
- 4Rechtsöffnungsverfahren: Wie funktioniert das?
- 5Schuldner: Erneut betrieben - Einrede kein neues Vermögen
- 6Gläubiger: Der Arrest als Sicherungsmittel
Tod nach der Geburt: Urlaub für hinterbliebenen Elternteil
Der Tod eines Elternteils kurz nach der Geburt ist ein schwerer Schicksalsschlag für die Familie und das Neugeborene. Wenn die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt stirbt, hat der Vater respektive die Ehefrau der Mutter ab dem neuen Jahr zusätzlich zum zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub Anspruch auf einen bezahlten 14-wöchigen Urlaub. Er muss unmittelbar nach dem Tod und ununterbrochen bezogen werden.
Wenn der Vater respektive die Ehefrau der Mutter innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt stirbt, kann die Mutter zwei zusätzliche Wochen Ferien beziehen. Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Lohns, höchstens aber 220 Franken pro Tag. Übrigens: Der Vaterschaftsurlaub heisst neu «Urlaub des anderen Elternteils».
Hausangestellte: Höherer Mindestlohn
Wegen der Teuerung passt der Bundesrat den Normalarbeitsvertrag für Haushaltsangestellte an (NAV Hauswirtschaft). Er erhöht die Mindestlöhne um 2,2 Prozent. Eine ungelernte Angestellte verdient jetzt Fr. 19.95 pro Stunde (vorher: Fr. 19.50). Die Mindestlöhne gelten für alle Hausangestellten, die in Privathaushalten arbeiten und dort mindestens fünf Stunden pro Woche beschäftigt sind.
Post: Briefe werden teurer
Die Post erhöht für verschiedene Dienstleistungen die Preise. Der Standard-A-Post-Brief kostet neu Fr. 1.20. Für den B-Post-Brief muss man 1 Franken zahlen. Ein Economy-Paket bis zwei Kilo kostet neu Fr. 8.50 statt wie bisher 7 Franken.
Mehrwertsteuer: Es wird (wohl) teurer
Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze. Die ordentliche Mehrwertsteuer wird von 7,7 auf 8,1 Prozent erhöht. Der reduzierte Satz steigt von 2,5 auf 2,6 Prozent – dieser gilt etwa in Take-Aways. Der Sondersatz beträgt neu 3,8 Prozent (vorher: 3,7). Er kommt bei Übernachtungen inklusive Frühstück zur Anwendung. Die zusätzlichen Einnahmen fliessen vollumfänglich in den Ausgleichsfonds der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Teuerung: BVG-Renten werden angepasst
Wegen der Teuerung werden diverse Renten in der zweiten Säule erhöht. Die seit 2020 laufenden Hinterlassenen- und Invalidenrenten um 6 Prozent. Auch der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge steigt , und zwar um 0,25 Punkte auf 1,25 Prozent. Der Mindestzinssatz bestimmt, zu wie viel Prozent das Vorsorgeguthaben der Versicherten im Obligatorium mindestens verzinst werden muss.
Besteht bei Ihnen eine Vorsorgelücke? Haben Sie zudem gerade die Stelle gewechselt oder wollen Sie steuerlich profitieren? Beobachter-Mitglieder erfahren im Merkblatt «Lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse», welche Faktoren für eine solche Überlegung noch wichtig sind.
Zivilschutz: Gleicher Sold wie im Militär
Soldaten und Zivilschutzdienstleistende sollen in Zukunft gleich viel verdienen. Seit die Soldansätze in der Armee per November 2022 angehoben wurden, bestand eine kleine Differenz. Im Sinne der Gleichbehandlung wird nun auch der Sold von Zivilschutzdienstleistenden leicht erhöht. Neu erhält etwa ein Rekrut 6 statt 4 Franken pro Tag. Die Mehrkosten von rund 1,3 Millionen Franken pro Jahr tragen die Kantone.
IV und AHV: Geld für Epilepsie-Warnhunde und orthopädische Schuhe
Die Invalidenversicherung finanziert neu einen Kostenbeitrag an Epilepsie-Warnhunde und Autismus-Begleithunde . Damit soll Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht werden. Wer orthopädische Schuhe benötigt, kann künftig bei der AHV profitieren: Sie trägt ab 2024 jedes Jahr zu den Kosten bei statt wie bisher nur alle zwei Jahre.
Kredite: Höhere Zinsen möglich
Die Wohnung neu einrichten, ein Auto kaufen oder sich für eine teure Weiterbildung anmelden ? Wer dafür einen Konsumkredit (das heisst bis zu 80’000 Franken) braucht, muss ab dem neuen Jahr mit höheren Zinsen rechnen. Die Höchstzinssätze steigen nämlich um einen Prozentpunkt und liegen neu bei 12 Prozent. Auch für diejenigen, die ihr Konto überziehen, wird es teurer. Überziehungskredite können neu mit bis zu 14 Prozent verzinst werden.
Beobachter-Mitglieder erhalten mit dem Merkblatt «Konsumkredit» weitere Infos, welche Punkte in einem Konsumkredit enthalten sein sollten und können so vergleichen, ob ihr eigener Vertrag mit dem Konsumkreditgesetz konform ist.
Kosovo: Visumpflicht fällt weg
Ab dem neuen Jahr brauchen kosovarische Staatsangehörige kein Visum mehr, wenn sie für maximal 90 Tage in die Schweiz einreisen (sogenannte Kurzaufenthalte). Ein biometrischer Reisepass genügt. Das gilt auch für alle anderen Schengen-Staaten. Anders sieht es aus, wenn man in der Schweiz arbeiten will: Dafür ist wie bisher ein Visum nötig.
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2 Kommentare
Wieso liest man nichts über die totale Streichung der Witwenrente? Eine Kürzung könnte ich noch verstehen aber Totalabbau bei gleichzeitigen Milliarden Zahlungen ins Ausland!
Schengen/Dublin: Das Boot ist voll!
"Mit der Kündigung von Schengen und Dublin gelänge der Schweiz ein Befreiungsschlag von höchster Durchschlagskraft. Sie könnte vorangehen als erstes Land in Europa, das den Mut hat, die EU-Fesseln abzuschütteln.“(R. Köppel in Weltwoche vom 15.2.2023)