Was ändert sich 2020?
Banknoten, Gummiboote und tote Küken: Gesetze und Verordnungen, die Anfang 2020 in Kraft treten.
Veröffentlicht am 18. Dezember 2019 - 17:28 Uhr
Wer den Führerschein erwirbt , bekommt ihn erst mal drei Jahre auf Probe. Dabei ist eine Weiterausbildung obligatorisch – mit realitätsnahen Fahrsituationen, insbesondere Vollbremsung und energieeffizientem Fahren, das künftig auch in Simulatoren geübt werden kann. Die Weiterausbildung dauert neu einen Tag und muss im ersten Jahr nach der Fahrprüfung absolviert werden.
Das System der Ordnungsbussen hat sich bei kleinen Übertretungen im Strassenverkehr bewährt. Es garantiert mit einer Bussenliste ein einfaches, rasches und einheitliches Verfahren und wird nun auf andere Rechtsgebiete ausgedehnt. So kommt es nun zum Beispiel auch bei Verstössen gegen das Natur- und Heimatschutzgesetz zur Anwendung, beim Ausländergesetz, beim Asylgesetz, beim Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, beim Betäubungsmittelgesetz oder beim Waffengesetz.
Aus altem Haus mach neues Haus: Ab 2020 kann man Rückbaukosten bei Ersatzneubauten in der Steuererklärung abziehen – beim Liegenschaftenunterhalt. Es müssen energiesparende und umweltschonende Investitionen sein: Demontage von Installationen (Lüftung, Heizung, Sanitär-, Elektroanlagen), Abbruchkosten, Abtransport und Entsorgen des Bauabfalls.
Die Kosten kann man in jener Steuerperiode abziehen, in der sie anfallen. Sofern sie nicht voll berücksichtigt werden können, weil sie höher sind als das zu versteuernde Einkommen, kann ein Teil auf die nächste und übernächste Periode übertragen werden. Wie bisher kann man für jede Steuerperiode wählen, ob man den Gebäudeunterhalt als Pauschale oder die effektiven Kosten geltend machen will.
Wer eine Liegenschaft besitzt und selbst bewohnt, bezahlt in Form des Eigenmietwerts Steuern. Im Gegenzug kann ein Wohneigentümer Unterhaltskosten steuerlich abziehen, wenn auch nicht alle. Beobachter-Mitglieder erfahren, wie der Eigenmietwert bei einem Wohnrecht oder bei der Nutzniessung versteuert wird, was nach einer Trennung gilt und wie Fördergelder für bauliche Umweltschutzmassnahmen in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
Was für den Strassenverkehr weiter gilt, fällt für die nicht motorisierte Freizeitschifffahrt weg: die Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer ein Paddelboot, ein Gummiboot , ein Surf- oder Kiteboard steuern will, muss aber weiterhin «fahrtüchtig» sein.
Neu können veraltete Banknoten ab der sechsten Serie von 1976 und alle nachfolgenden zwar nicht benutzt, aber zeitlich unbegrenzt umgetauscht werden. Bisher konnten Noten , die die Nationalbank zurückrief, nur binnen 20 Jahren umgetauscht werden.
Der AHV/IV/EO-Beitrag steigt für Angestellte und die Firma von je 5,125 auf je 5,275 Prozent. Der Mindestbeitrag Selbständigerwerbender wird von 5,196 auf 5,344 Prozent, der maximale von 9,65 auf 9,95 erhöht. Für freiwillig Versicherte gelten neu 10,1 statt 9,8 Prozent. Der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken angehoben, der Höchstbeitrag von 24'100 auf 24'800. In der freiwilligen AHV/IV steigt der Mindestbeitrag von 922 auf 950, der Höchstbeitrag von 23'050 auf 23'750 Franken.
Wie funktioniert die AHV?
Drei Jahre nachdem sie gesprochen worden sind, werden Hinterlassenen- und Invalidenrenten der zweiten Säule erstmals an die Teuerung angepasst. Per 1. Januar 2020 betrifft das Renten, die 2016 zu laufen begannen – sie werden um 1,8 Prozent erhöht. Ebenfalls angepasst werden die IV-Pensionskassen-Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014, und zwar um 0,1 Prozent. Die anderen bleiben unverändert. Erst bei der nächsten AHV-Rentenerhöhung, also frühestens per 1. Januar 2021, werden auch die übrigen bis zum Jahr 2016 überprüft.
Ansprüche auf Schadenersatz und Genugtuung verjähren neu erst nach drei Jahren statt nach einem. Das gilt aber nur für sogenannte ausservertragliche Ansprüche. Bei Tötung oder körperlichem Schaden wird die absolute Verjährungsfrist sogar verdoppelt: von 10 auf 20 Jahre nach dem Geschehnis. Davon können Opfer profitieren, wenn der Schaden erst lange nach dem Ereignis auftritt.
Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe empfiehlt, den Grundbedarf für den Lebensunterhalt teuerungsbedingt um 11 Franken zu erhöhen. Darunter fallen etwa Nahrungsmittel, Bekleidung, Telefon oder Hobbys. Eine Einzelperson soll neu statt 986 Franken 997 Franken pro Monat erhalten.
Welche Auslagen von Sozialhilfebezügern sind durch die Sozialhilfeleistungen gedeckt? Und wie hoch ist der Grundbetrag je nach Personenhaushalt? Beobachter-Mitglieder erfahren mehr dazu unter «Grundbedarf in der Sozialhilfe: Für was muss das Geld ausreichen?».
Der Anlegerschutz soll verbessert werden. Das Basisinfoblatt, das Infos zu den angebotenen Anlage- und Finanzprodukten enthält, muss auch für Laien leicht verständlich sein und zwingend vor jeder Investition abgegeben werden. Finanzberater müssen sich neu in einem besonderen Beraterregister eintragen lassen, und die Banken müssen sicherstellen, dass ihre Angestellten über die nötigen Kenntnisse verfügen. Selbständige Vermögensverwalter und Treuhänder müssen neu eine Bewilligung für ihre Tätigkeit einholen und unterstehen damit einer Aufsicht.
Bislang durften lebende Küken geschreddert werden – meist die männlichen , die keine Eier liefern. In den letzten Jahren geschah das immer seltener, neu ist es verboten. Weiterhin erlaubt bleibt das Ersticken mit CO2.
Die in der Grundversorgung vorgesehene Mindestgeschwindigkeit via Breitbandverbindung wird mehr als verdreifacht – von 3 auf 10 Megabit pro Sekunde für Downloads, von 0,3 auf 1 für Uploads. Davon profitieren alle, die in Gebieten leben, wo keine schnellere Alternative erhältlich ist.
Wer heiraten wollte, musste bisher nach Abschluss des Ehevorbereitungsverfahrens zehn Tage warten. Diese Wartefrist fällt nun weg. Die Trauung muss aber weiterhin binnen 90 Tagen durchgeführt werden.
Nicht nur der Name kann sich ändern, wenn Paare entscheiden, den Bund der Ehe einzugehen. Mitglieder des Beobachters erhalten weitere Infos, welcher Güterstand sich für ihre Situation anbietet, wie das eheliche Vermögen anhand von konkreten Fallbeispielen aufgeteilt werden kann und profitieren von einer Vorlage für einen Ehevertrag, die aufzeigt, was wichtig ist.
2 Kommentare
Thema Internet:
Ich bin gespannt auf einen baldigen Beitrag zur Sicherheit von G5!
Oder gibt es den schon?
Guten Tag
Besten Dank für Ihr Interesse am Beobachter. Ja, über 5G haben wir schon verschiedentlich berichtet, zum Beispiel jüngst in diesem Kommentar: https://www.beobachter.ch/poli…
Oder auch in diesem Artikel: https://www.beobachter.ch/poli…
Wir hoffen, dass wir damit Ihr Interesse treffen und wünschen Ihnen viel Lesevergnügen.
Beste Grüsse
Ihre Beobachter-Redaktion